Elektroschocker in Taschenlampenform verboten oder erlaubt?

Martin44
Beiträge: 2
Registriert: 10. August 2017, 13:37
KW-Schütze: Nein
LW-Schütze: Nein
Jäger: Nein
Wiederlader: Nein

Elektroschocker in Taschenlampenform verboten oder erlaubt?

Beitrag von Martin44 »

Hallo!
In letzter Zeit sind mir immer wieder Berichte übe Elektroschocker in Taschenlamepenform untergekommen, daher wollte ich mich mal näher erkundigen wie diesbezüglich die gesetzliche Lage ist. Mit den Elektroimpulsgeräten ist das derzeit ja nicht ganz so einfach. Einerseits sind sie verboten andererseits sind gewisse Geräte dann wieder mehr/weniger erlaubt.

Aber ich denke versteckt in einer Taschenlampe dürfte generell verboten sein, oder?

lg Martin
Benutzeravatar
Fangschuss
Beiträge: 1218
Registriert: 16. November 2013, 09:31
KW-Schütze: Ja
LW-Schütze: Ja
Jäger: Nein
Wiederlader: Nein
Wohnort: Graz/Steiermark

Re: Elektroschocker in Taschenlampenform verboten oder erlau

Beitrag von Fangschuss »

Richtig, sowas ist verboten. Wird häufig aum Flohmärkten angeboten in kommt meist aus Asien. Hände weg davon, es bietet auch nicht sicher einen Schutz im Fall eines Angriffs!

Gesendet von meinem SM-G388F mit Tapatalk
Benutzeravatar
Varminter
Beiträge: 7584
Registriert: 14. November 2013, 01:38
KW-Schütze: Ja
LW-Schütze: Ja
Jäger: Ja
Wiederlader: Ja

Re: Elektroschocker in Taschenlampenform verboten oder erlau

Beitrag von Varminter »

Fangschuss hat geschrieben:Richtig, sowas ist verboten. Wird häufig aum Flohmärkten angeboten in kommt meist aus Asien. Hände weg davon, es bietet auch nicht sicher einen Schutz im Fall eines Angriffs!

Gesendet von meinem SM-G388F mit Tapatalk

Korrekt. Das ist illegaler Mist und bringt nur waffenrechtlichen Ärger, die Wirkung ist auch zweifelhaft.

Mit einem ordentlichen Pfeffer-GEL ist man weit besser dran.
Martin44
Beiträge: 2
Registriert: 10. August 2017, 13:37
KW-Schütze: Nein
LW-Schütze: Nein
Jäger: Nein
Wiederlader: Nein

Re: Elektroschocker in Taschenlampenform verboten oder erlau

Beitrag von Martin44 »

Damit dürfte sich dann ein weiters umschauen nach solchen Geräten erübrigen so wie es aussieht. Muss mich dann wohl nach einer Alternative umsehen.

lg Martin
Zuletzt geändert von IT Guy am 14. August 2017, 22:45, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: URL gefixt
Benutzeravatar
Boonz
Beiträge: 159
Registriert: 12. Oktober 2020, 14:59
KW-Schütze: Ja
LW-Schütze: Ja
Jäger: Ja
Wiederlader: Nein
Wohnort: Mödling

Re: Elektroschocker in Taschenlampenform verboten oder erlaubt?

Beitrag von Boonz »

Leute vergessen immer, dass ein Elektroschocker es notwendig macht Körperkontakt zu haben. Das letzte was man bei einem Bedrohungsszenario will ist, eine Waffe zu haben die einem zu Körperkontakt zwingt. Obendrein wirkt er genauso lange wie du drauf drückst und danach nicht mehr.

Pfefferspray als Strahl würde ich empfehlen, keinen Nebel. Mit Gel hab ich keine Erfahrung aber je nach Konsistenz eventuell auch nicht sinnvoll (weil nichts ins Gesicht rinnen kann wenn man es abwehrt) - muss ich mir aber erst mal Videos dazu ansehen.
Peng!
Mr.Propper
Beiträge: 313
Registriert: 16. September 2020, 13:43
KW-Schütze: Ja
LW-Schütze: Ja
Jäger: Nein
Wiederlader: Ja
Waffenliste: Numquam retro
.22 / 9mm / .38 Spec / .357 Mag / .45 LC / .454 Cas / .460 S&W / .223 / .308

Re: Elektroschocker in Taschenlampenform verboten oder erlaubt?

Beitrag von Mr.Propper »

Bitte nicht einfach einen Pfefferspray kaufen und gut ist’s. Damit muss man den Umgang üben, am besten auch mit einem echten, nur dann sieht man wie er sprüht, was passiert, wie man sich selbst verhält.
Riesiger Nachteil, den kannst nur verwenden wenn du alleine bist. Weder im Auto, noch in der Bahn, noch im Lokal und schon garnicht im Beisein von dir Unbekannten anderen Menschen die unbeteiligt sind.
Pfefferspray verteilt sich über die Luft und wennst damit wen erwischt der nix damit zu tun hat, ist es Körperverletzung!
Numquam retro
.22 / 9mm / .38 Spec / .357 Mag / .45 LC / .454 Cas / .460 S&W / .223 / .308
Benutzeravatar
Varminter
Beiträge: 7584
Registriert: 14. November 2013, 01:38
KW-Schütze: Ja
LW-Schütze: Ja
Jäger: Ja
Wiederlader: Ja

Re: Elektroschocker in Taschenlampenform verboten oder erlaubt?

Beitrag von Varminter »

Darin liegt der Vorteil vom Pfeffergel. Weniger Windzerstäubung.
Mr.Propper
Beiträge: 313
Registriert: 16. September 2020, 13:43
KW-Schütze: Ja
LW-Schütze: Ja
Jäger: Nein
Wiederlader: Ja
Waffenliste: Numquam retro
.22 / 9mm / .38 Spec / .357 Mag / .45 LC / .454 Cas / .460 S&W / .223 / .308

Re: Elektroschocker in Taschenlampenform verboten oder erlaubt?

Beitrag von Mr.Propper »

Da hast du recht, doch sobald das Gel dein Gegenüber trifft spritzt es auf und wird mit dem Wind weggetragen.
Kleinste Mengen führen auch bei dir zu husten und Augenproblemen, leider auch bei allen anderen in der Umgebung.
Aber Gel ist sicher noch die bessere Lösung.
Numquam retro
.22 / 9mm / .38 Spec / .357 Mag / .45 LC / .454 Cas / .460 S&W / .223 / .308
Benutzeravatar
Boonz
Beiträge: 159
Registriert: 12. Oktober 2020, 14:59
KW-Schütze: Ja
LW-Schütze: Ja
Jäger: Ja
Wiederlader: Nein
Wohnort: Mödling

Re: Elektroschocker in Taschenlampenform verboten oder erlaubt?

Beitrag von Boonz »

Also das mit dem Verteilen stimmt nicht ganz so. Ich habe bereits einen Pfeffersprayeinsatz hinter mir. Wir haben zu zweit gesprüht und es gab absolut null Fremdkontamination, obwohl in einem (größeren) Raum. Problematisch sind die Nebelsprays. Beim Strahl ist das halb so wild, das denken immer nur alle und in einer Notwehrsituation ist es mehr oder weniger mal egal ob es jetzt eine Fremdkontamination gibt weil du einen Aggressor damit abwehrst.
Peng!
DocRuger
Beiträge: 1387
Registriert: 16. September 2020, 21:43
KW-Schütze: Ja
LW-Schütze: Ja
Jäger: Nein
Wiederlader: Ja

Re: Elektroschocker in Taschenlampenform verboten oder erlaubt?

Beitrag von DocRuger »

Boonz hat geschrieben: 13. Oktober 2020, 07:34 Beim Strahl ist das halb so wild, das denken immer nur alle und in einer Notwehrsituation ist es mehr oder weniger mal egal ob es jetzt eine Fremdkontamination gibt weil du einen Aggressor damit abwehrst.
:p1:
ROCS Mitglied
Antworten

Zurück zu „Selbstverteidigung“