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Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 27. September 2020, 19:09
von abactus
ISB hat geschrieben: 27. September 2020, 15:08 Wir wollen im Oktober den nächsten Umlaufbewerb starten.
Beim Schnellbewerb mit 30 Schuss sind wir uns nicht sicher ob das als Umlaufbewerb sinnvoll wäre.
Es gibt sehr viele Schießplätze, wo man mit Halbautomaten diskrimminiert wird oder wo schnelle Serien unerwünscht sind.
Dann gibt es noch Schießplätze wo man laut Hausordnung nur 5 Schuss in ein Magazin laden darf. Also noch strenger als jeder Gesetzgeber.
Wenn wir auch einen "schnellen" Umlaufbewerb machen, habt ihr dann auch die Möglichkeit die Serien laut Reglement auf euren Schießplätzen schießen zu können?
ok, das ist nachvollziehbar.

ich persönlich hätte glücklicherweise die möglichkeit dafür - das wird vermutlich aber nicht auf das gros der schützen zutreffen.
vondaher wärs wohl nicht sinnvoll, wenn nur (hausnummer) 10% der üblichen umlaufbewerb-teilnehmer an so einem '"schnellen" ulb mitschießen könnten.

ich geb mein bestes, dass ich am 10.10. nach tattendorf kommen kann ;)

Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 29. September 2020, 16:18
von Stance
Wenns irgendwie geht, bin i auch dabei. Muß mi da leider nach meiner Schulter richten.

Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 29. September 2020, 19:57
von ISB
Stance hat geschrieben: 29. September 2020, 16:18 Wenns irgendwie geht, bin i auch dabei. Muß mi da leider nach meiner Schulter richten.
was ist mit deiner Schulter? Hoffentlich nichts schlimmes...

Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 29. September 2020, 20:25
von CEM
Grundsätzlich eine gute Idee dieser Bewerb, aber warum wird eine Teilnahmebestätigung nur an Mitglieder des ISB ausgestellt?

Finde ich nicht okay, wenn man Startgeld bezahlt und teilnimmt, sollte man auch eine Bestätigung bekommen - unabhängig davon ob man Mitglied ist oder nicht.

Das Geschäftsmodell dahinter ist mir natürlich klar, redlich finde ich es jedoch nicht.

Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 30. September 2020, 14:05
von Stance
ISB hat geschrieben: 29. September 2020, 19:57
Stance hat geschrieben: 29. September 2020, 16:18 Wenns irgendwie geht, bin i auch dabei. Muß mi da leider nach meiner Schulter richten.
was ist mit deiner Schulter? Hoffentlich nichts schlimmes...
Bänder gerissen, aber überkopf schiess i eh ned :D

Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 30. September 2020, 14:47
von Dobi
CEM hat geschrieben: 29. September 2020, 20:25 Grundsätzlich eine gute Idee dieser Bewerb, aber warum wird eine Teilnahmebestätigung nur an Mitglieder des ISB ausgestellt?

Finde ich nicht okay, wenn man Startgeld bezahlt und teilnimmt, sollte man auch eine Bestätigung bekommen - unabhängig davon ob man Mitglied ist oder nicht.

Das Geschäftsmodell dahinter ist mir natürlich klar, redlich finde ich es jedoch nicht.
Ich glaub da vermischt sich was:
Das du teilgenommen hast, wird ja über die Liste nach dem Bewerb bestätigt! So wie bei Ergebnislisten bei anderen Bewerben auch …

Aber die berühmte "Sportschützen-Bestätigung" zum WaffG 2019 §11b (4) und zum Erwerb „großer“ Magazine gemäß WaffG §17 (Pkt. 7. 8. 9. und 10.) kann ja ein Verein jeweils nur für seine eigenen Mitglieder ausstellen, weil man dafür lt. Gesetz Mitglied dem Verein sein muss, der die Bestätigung ausstellt!

Hat also nichts mit einem Geschäftsmodell zu tun, sondern ist nun mal die Rechtslage …

Sollte ich da jetzt totalen Holler geschrieben haben, entschuldige ich mich schon mal vorab höflichst und Rüdiger @ISB wird das sicher richtigstellen bzw. besser erklären als ich!

Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 30. September 2020, 15:38
von CEM
Dobi hat geschrieben: 30. September 2020, 14:47 Ich glaub da vermischt sich was:
Das du teilgenommen hast, wird ja über die Liste nach dem Bewerb bestätigt! So wie bei Ergebnislisten bei anderen Bewerben auch …

Aber die berühmte "Sportschützen-Bestätigung" zum WaffG 2019 §11b (4) und zum Erwerb „großer“ Magazine gemäß WaffG §17 (Pkt. 7. 8. 9. und 10.) kann ja ein Verein jeweils nur für seine eigenen Mitglieder ausstellen, weil man dafür lt. Gesetz Mitglied dem Verein sein muss, der die Bestätigung ausstellt!

Hat also nichts mit einem Geschäftsmodell zu tun, sondern ist nun mal die Rechtslage …

Sollte ich da jetzt totalen Holler geschrieben haben, entschuldige ich mich schon mal vorab höflichst und Rüdiger @ISB wird das sicher richtigstellen bzw. besser erklären als ich!
Hallo Dobi,

den Informationen zum Bewerb (erste Seite) habe ich Folgendes entnommen:

"Eine Bestätigung zum Nachweis zum WaffG 2019 §11b (4) und zum Erwerb „großer“ Magazine gemäß WaffG §17 (Pkt. 7. 8. 9. und 10.) wird nur an Mitglieder des ISB ausgestellt."

Der vorm Organisator zitierte Absatz 4 des § 11b WaffG lautet: "Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist."

Gemäß dieser Bestimmung ist eine Bestätigung von einer Mitgliedschaft unabhängig. Solche Bestätigungen können daher auch an Nicht-Mitglieder ausgestellt werden. Das wird aber offenbar vom Veranstalter nicht gewollt.

Darüber hinaus möchte ich noch etwas anmerken: Der ISB ist ein Verein, der zwar im Namen das Wort "Verband" trägt, aber rechtlich nicht unbedingt ein Sportschützenverband im Sinne des § 11b WaffG sein muss: Verbände werden vom Vereinsgesetz in § 1 Abs 5 definiert als ein Verein, in dem sich in der Regel Vereine zur Verfolgung gemeinsamer Interessen zusammenschließen. Die Mitglieder eines Verbandes sollten also Vereine (oder andere juristische Personen) sein, nicht jedoch natürliche Personen wie du und ich. Das ist aber beim ISB auf den ersten Blick der Fall - oder hat der ISB auch Vereine als Mitglieder? Und wenn ja, welche?

Es ist daher für mich fraglich, ob die Waffenbehörden den ISB als Sportschützenverband anerkennen würden wenn man einen "Antrag auf große Magazine" stellt.

Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 30. September 2020, 15:53
von Dobi
CEM hat geschrieben: 30. September 2020, 15:38
Dobi hat geschrieben: 30. September 2020, 14:47 Ich glaub da vermischt sich was:
Das du teilgenommen hast, wird ja über die Liste nach dem Bewerb bestätigt! So wie bei Ergebnislisten bei anderen Bewerben auch …

Aber die berühmte "Sportschützen-Bestätigung" zum WaffG 2019 §11b (4) und zum Erwerb „großer“ Magazine gemäß WaffG §17 (Pkt. 7. 8. 9. und 10.) kann ja ein Verein jeweils nur für seine eigenen Mitglieder ausstellen, weil man dafür lt. Gesetz Mitglied dem Verein sein muss, der die Bestätigung ausstellt!

Hat also nichts mit einem Geschäftsmodell zu tun, sondern ist nun mal die Rechtslage …

Sollte ich da jetzt totalen Holler geschrieben haben, entschuldige ich mich schon mal vorab höflichst und Rüdiger @ISB wird das sicher richtigstellen bzw. besser erklären als ich!
Hallo Dobi,

den Informationen zum Bewerb (erste Seite) habe ich Folgendes entnommen:

"Eine Bestätigung zum Nachweis zum WaffG 2019 §11b (4) und zum Erwerb „großer“ Magazine gemäß WaffG §17 (Pkt. 7. 8. 9. und 10.) wird nur an Mitglieder des ISB ausgestellt."

Der vorm Organisator zitierte Absatz 4 des § 11b WaffG lautet: "Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist."

Gemäß dieser Bestimmung ist eine Bestätigung von einer Mitgliedschaft unabhängig. Solche Bestätigungen können daher auch an Nicht-Mitglieder ausgestellt werden. Das wird aber offenbar vom Veranstalter nicht gewollt.

Darüber hinaus möchte ich noch etwas anmerken: Der ISB ist ein Verein, der zwar im Namen das Wort "Verband" trägt, aber rechtlich nicht unbedingt ein Sportschützenverband im Sinne des § 11b WaffG sein muss: Verbände werden vom Vereinsgesetz in § 1 Abs 5 definiert als ein Verein, in dem sich in der Regel Vereine zur Verfolgung gemeinsamer Interessen zusammenschließen. Die Mitglieder eines Verbandes sollten also Vereine (oder andere juristische Personen) sein, nicht jedoch natürliche Personen wie du und ich. Das ist aber beim ISB auf den ersten Blick der Fall - oder hat der ISB auch Vereine als Mitglieder? Und wenn ja, welche?

Es ist daher für mich fraglich, ob die Waffenbehörden den ISB als Sportschützenverband anerkennen würden wenn man einen "Antrag auf große Magazine" stellt.
Hallo CEM,
bevor es dann Rüdiger @ISB besser und garantiert richtig erklärt:
Mit Absatz 4 hast du recht, aber lt. den Infos die ich aus einer ähnlichen Diskussion an anderer Stelle habe, hat der ISB vorab mit den entsprechenden Behörden abgeklärt, ob er als Sportschützenverband anerkannt wird.

Und wenn ich es richtig verstanden habe, bezieht sich der Absatz 4 ja darauf, dass der Verband bestätigt, dass es eine anerkannte Disziplin gibt, für die eine bestimmte Waffe oder Magazingröße nötig ist.

Aber im Absatz 1 steht auch:
"(1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt."

Womit mMn. klar ist, dass der Verband zwar die Notwendigkeit der Waffe/des Magazins für eine bestimmte Disziplin bestätigen kann, aber das ist ja nur die Grundlage, weil für die Erweiterung bzw. Ausnahme dafür ja dann noch die "Sportschützen-Bestätigung" eines Vereins nötig ist, bei dem man Mitglied ist. Also geht für mich aus Absatz 1 hervor, dass ein Verein so eine Betsätigung nicht an ein Nichtmitglied oder Mitglied eines anderen Vereins ausstellen kann. Solltest du in einem anderen Verein Mitglied sein, kann dir wahrscheinlich bzw. vielleicht dein Verein auf Basis der Bewerbsliste die "Sportschützen-Bestätigung" ausstellen … aber ob das wirklich so ist, kann ich nicht sagen und vermute es mal nur.

Aber Rüdiger @ISB wird das sicher alles viel besser erklären können!

Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 30. September 2020, 16:02
von Pitmaster
Im ersten Beitrag hier im Topic steht sogar die Telefonnummer an die man sich wenden kann bei Fragen, würde an deiner Stelle einfach anrufen und nachfragen statt in die Glaskugel zu schauen, dann hast du die Antwort von erster Stelle!
ISB hat geschrieben: 21. September 2020, 12:40 Informationen beim Präsidenten und Generaloberschützenmeister: Rüdiger GRUBER rudigergruber@gmail.com 0043 676/ 48 37 07 3. Änderungen vorbehalten!
Kann mir vorstellen die Bestätigung ist ein Service für Mitglieder vom ISB und nicht für Gastschützen.
LG
Pitmaster

Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 30. September 2020, 18:48
von Michl
CEM hat geschrieben: 30. September 2020, 15:38
Dobi hat geschrieben: 30. September 2020, 14:47 Ich glaub da vermischt sich was:
Das du teilgenommen hast, wird ja über die Liste nach dem Bewerb bestätigt! So wie bei Ergebnislisten bei anderen Bewerben auch …

Aber die berühmte "Sportschützen-Bestätigung" zum WaffG 2019 §11b (4) und zum Erwerb „großer“ Magazine gemäß WaffG §17 (Pkt. 7. 8. 9. und 10.) kann ja ein Verein jeweils nur für seine eigenen Mitglieder ausstellen, weil man dafür lt. Gesetz Mitglied dem Verein sein muss, der die Bestätigung ausstellt!

Hat also nichts mit einem Geschäftsmodell zu tun, sondern ist nun mal die Rechtslage …

Sollte ich da jetzt totalen Holler geschrieben haben, entschuldige ich mich schon mal vorab höflichst und Rüdiger @ISB wird das sicher richtigstellen bzw. besser erklären als ich!
Hallo Dobi,

den Informationen zum Bewerb (erste Seite) habe ich Folgendes entnommen:

"Eine Bestätigung zum Nachweis zum WaffG 2019 §11b (4) und zum Erwerb „großer“ Magazine gemäß WaffG §17 (Pkt. 7. 8. 9. und 10.) wird nur an Mitglieder des ISB ausgestellt."

Der vorm Organisator zitierte Absatz 4 des § 11b WaffG lautet: "Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist."

Gemäß dieser Bestimmung ist eine Bestätigung von einer Mitgliedschaft unabhängig. Solche Bestätigungen können daher auch an Nicht-Mitglieder ausgestellt werden. Das wird aber offenbar vom Veranstalter nicht gewollt.

Darüber hinaus möchte ich noch etwas anmerken: Der ISB ist ein Verein, der zwar im Namen das Wort "Verband" trägt, aber rechtlich nicht unbedingt ein Sportschützenverband im Sinne des § 11b WaffG sein muss: Verbände werden vom Vereinsgesetz in § 1 Abs 5 definiert als ein Verein, in dem sich in der Regel Vereine zur Verfolgung gemeinsamer Interessen zusammenschließen. Die Mitglieder eines Verbandes sollten also Vereine (oder andere juristische Personen) sein, nicht jedoch natürliche Personen wie du und ich. Das ist aber beim ISB auf den ersten Blick der Fall - oder hat der ISB auch Vereine als Mitglieder? Und wenn ja, welche?

Es ist daher für mich fraglich, ob die Waffenbehörden den ISB als Sportschützenverband anerkennen würden wenn man einen "Antrag auf große Magazine" stellt.
Wir haben Firmen und Vereine als Mitglieder, diese werden alsbald auf unserer Homepage implementiert.