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Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 30. September 2020, 18:54
von Michl
Dobi hat geschrieben: 30. September 2020, 14:47
... hat der ISB vorab mit den entsprechenden Behörden abgeklärt, ob er als Sportschützenverband anerkannt wird.
So ist es, wurde von unserem Anwalt vor der Einreichung geprüft und mit den Behörden abgeklärt.

Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 2. Oktober 2020, 20:56
von ISB
CEM hat geschrieben: 30. September 2020, 15:38 ... hat der ISB auch Vereine als Mitglieder? Und wenn ja, welche?
Ein Blick auf unsere Homeopage verrät welche Vereine bereits Mitglied im ISB sind.
Damit ist der ISB ein Verband gemäß Vereinsgesetz.

Dann gibt es noch einige Vereine welche eine Mitgliedschaft anstreben, den Beitritt aber offiziell bei ihrer Jahresversammlung beschließen müssen.
Diese Vereine werden dann nach der Vertragsunterzeichnung ebenfalls auf der HP angeführt.

Bei uns gibt es keine Vorankündigungen, nur vollendete Tatsachen.
Deshalb lassen wir uns mit manchen Informationen auch Zeit und verkünden sie erst wenn alles unter Dach und Fach ist.

Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 2. Oktober 2020, 21:21
von ISB
Dobi hat geschrieben: 30. September 2020, 15:53 Aber Rüdiger @ISB wird das sicher alles viel besser erklären können!
Servus Dobi,
du hast das perfekt erklärt, besser könnte ich das auch nicht machen.

Bestätigung für "große" Magazine: NUR durch einen Verband, welcher eine eigene Sportordnung dazu hat
Sportschützenbestätigung oder Bestätigung zur WBK-Erweiterung: ein Sportschützenverein, können wir als Verband aber genauso ausstellen

Bei den "Sportschützenvereinen" gibt es dann noch eine Stolperfalle:
§ 11b (2).... über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.

Ein Verein, welcher also 500 Mitglieder und einen eigenen Schießplatz hat, die Mitglieder 50 mal im Jahr schießen gehen und an 30 Bewerben pro Jahr teilnehmen, ist dann noch immer kein "Sportschützenverein" laut Gesetz und somit nicht berechtigt diese Bestätigung auszustellen.
Um als solcher zu gelten, müssen ????? Mitglieder an den bundesländerübergreifenden Bewerben teilnehmen, also Minimum eine Staatsmeisterschaft.
Wie viele Mitglieder damit gemeint sind, ist aber nicht erörtert. Ein Mitglied, die Hälfte der Mitglieder, alle Mitglieder?

Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 4. Oktober 2020, 20:42
von rotation
Frage zu den Listen:

Ich hab 5 30er Mags für die AR15, also 5 30er Serien HA 223.

9mm:
Ich hab 1 32er Mag für die Rex Alpha und 5 20er Mags.
Ich hab 1 17er und 1 15er Magazin für die Rex Delta.

Geht es sich irgendwie aus, dass ich mit beiden 9mm Pistolen schieße und eine getrennte Wertung bekomme?
Nachladen am Stand ist ja diesmal nicht erlaubt, wie lange wird denn die Wartezeit sein, wenn man zum Nachladen pausieren muss?

Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 4. Oktober 2020, 22:41
von ISB
Wenn die gefüllten Magazine verbraucht sind, kommt der nächste Schütze dran, damit die Wartezeiten verkürzt werden.
Du musst dich aber nicht hinten anstellen, sondern bleibst vorne und kannst sofort wieder schießen, sobald der nächste Stand frei ist.
Also wird die Wartezeit zwischen dem Magazin befüllen und dem nächsten Start nur sehr kurz sein.
Wenn nicht alle Stände besetzt sind, kannst du auch gleich an deinem Stand bleiben und beim nächsten Durchgang mitschießen.

Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 5. Oktober 2020, 19:09
von ramrod
darf man bei der pistolen disziplin auch mitmachen wenn man kein 30 schuss magazin hat oder ist magazin wechseln nicht erlaubt?

Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 6. Oktober 2020, 16:11
von CEM
ISB hat geschrieben: 2. Oktober 2020, 21:21 Bestätigung für "große" Magazine: NUR durch einen Verband, welcher eine eigene Sportordnung dazu hat
Perfekt wenn ihr die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt!

Dann stellt sich für mich nur noch die Frage, warum ihr eine solche Bestätigung nur an Mitglieder ausstellt, obwohl das nicht Voraussetzung ist für die Gültigkeit oder Wirksamkeit einer solchen Bestätigung?

Zugegeben: Das ist eher eine rhetorische Frage weil die Antwort ja mehr oder weniger auf der Hand liegt (nämlich wirtschaftliche Interessen). Schade ist nur, dass das nicht so kommuniziert wird, sondern - im Gegenteil - suggeriert wird, dass die Mitgliedschaft (gesetzlich) notwendig ist um eine Bestätigung zu bekommen.

Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 6. Oktober 2020, 16:53
von CasualShooter
CEM hat geschrieben: 6. Oktober 2020, 16:11
ISB hat geschrieben: 2. Oktober 2020, 21:21 Bestätigung für "große" Magazine: NUR durch einen Verband, welcher eine eigene Sportordnung dazu hat
Perfekt wenn ihr die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt!

Dann stellt sich für mich nur noch die Frage, warum ihr eine solche Bestätigung nur an Mitglieder ausstellt, obwohl das nicht Voraussetzung ist für die Gültigkeit oder Wirksamkeit einer solchen Bestätigung?

Zugegeben: Das ist eher eine rhetorische Frage weil die Antwort ja mehr oder weniger auf der Hand liegt (nämlich wirtschaftliche Interessen). Schade ist nur, dass das nicht so kommuniziert wird, sondern - im Gegenteil - suggeriert wird, dass die Mitgliedschaft (gesetzlich) notwendig ist um eine Bestätigung zu bekommen.
Eine Mitgliedschaft in einem solchen Verein ist auch nötig, und eine Bestätigung kann der Verein nur für seine Mitglieder ausstellen.

Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 6. Oktober 2020, 17:37
von CEM
CasualShooter hat geschrieben: 6. Oktober 2020, 16:53
Eine Mitgliedschaft in einem solchen Verein ist auch nötig, und eine Bestätigung kann der Verein nur für seine Mitglieder ausstellen.
Wie man hier sieht, scheinen die Informationen des ISB schon für Verwirrung gesorgt zu haben.

Es sind zwei Bestätigungen für "große Magazine" erforderlich:
1. Die nach § 11b Abs 1 WaffG und
2. die nach § 11b Abs 4 WaffG

Die erste ist die "Vereinsbestätigung" und die zweite ist die "Verbandsbestätigung". Bei der Vereinsbestätigung muss der Empfänger der Bestätigung Mitglied des bestätigenden Vereins sein, bei der Verbandsbestätigung ist keine Mitgliedschaft erforderlich.

Und schon gar nicht ist es notwendig, dass beide Bestätigungen von EINEM Verein/Verband ausgestellt werden müssen.

Nach aktueller Lage stellt der ISB beide Bestätigungen nur an Mitglieder aus. Das ist eine bewusste Entscheidung, die man natürlich zur Kenntnis nehmen muss, aber hinterfragen darf.

Re: Bewerb für große Magazine 10.10. in Tattendorf

Verfasst: 6. Oktober 2020, 18:14
von DocRuger
CEM hat geschrieben: 6. Oktober 2020, 17:37
Und schon gar nicht ist es notwendig, dass beide Bestätigungen von EINEM Verein/Verband ausgestellt werden müssen.

Nach aktueller Lage stellt der ISB beide Bestätigungen nur an Mitglieder aus. Das ist eine bewusste Entscheidung, die man natürlich zur Kenntnis nehmen muss, aber hinterfragen darf.
Aus dem Waffengesetz:

§ 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.