m_a_d hat geschrieben: ↑4. November 2020, 23:52 für Altbestand braucht es nix, auch die deutsche Praxis regelmäßig das "Bedürfnis" zu belegen gibt es nicht.
7/8 vs 9/10 ist der Hauptunterschied, dass Du bei 9/10 nur Magazine nachkaufen kannst, dh eines musst Du verschrotten / verkaufen (und somit einen Magazinplatz freimachen), damit Du ein neues kaufen kannst. bei 7/8 kannst du auch neue kaufen (zur aktuellen Waffe passend, oder wenn die Waffe verkauft wurde, für die neu anzuschaffende), denn da gibt es keine Mengenbegrenzung
Edith sagt: und ja, mit 9/10 kannst Du auf einem behördlich genehmigten Stand (also nicht auf allen Ständen) deine Magazine verwenden, aber nur dort. zuhause ist schon das Anstecken verboten
Danke für die Info, dass mit 9/10 nachkaufen hab ich das erste Mal gelesen/gehört. D.h. mit meinen alten AR15 Stahlmagazinen zum Händler und gleich gegen neue Magpul tauschen ist möglich?