genau so,
alles andere ist unsinn und verantwortungslos....
genau so,
Dein Ernst?75reinhard hat geschrieben: ↑9. November 2020, 11:22 Bevor jetzt irgendwelche Irrtümer überhand nehmen, nur weil man es nicht explizit dazuschreibt - Die Innehabung von Schusswaffen für Personen unter 18J ist nur auf behördlich zugelassenen Schießstätten erlaubt, bzw. mit Ausnahmegenehmigung ab 16J. Das gilt auch für Luftgewehre/Luftpistolen und ungeladene Schusswaffen. Mein Frau musste sich extra eine WBK lösen, damit sie meine Kat. B Waffen zu Hause putzen kann - so war zumindest mein Plan.. *seufz*
Wer's glaubt.75reinhard hat geschrieben: ↑9. November 2020, 12:36 @Aug-andy: Was bei mir schiefläuft und was ich tue kannst du gerne mir überlassen. Selbstverständlich fahre ich nur die erlaubte Geschwindigkeit, weil ich die generellen Geschwindigkeitslimits auf den österreichischen Straßen kenne. Aber von mir aus kann auch ein jeder von sich Videos mit z.B. 200+ auf einer österreichischen Autobahn veröffentlichen. Mag sein, dass sich niemand darum kümmert - aber mit etwaigen Konsequenzen mußt dann halt auch leben können.
Da geht's gar nicht so um "wer's glaubt" oder "heilige Unfehlbarkeit".AUG-andy hat geschrieben: ↑9. November 2020, 13:17Wer's glaubt.75reinhard hat geschrieben: ↑9. November 2020, 12:36 @Aug-andy: Was bei mir schiefläuft und was ich tue kannst du gerne mir überlassen. Selbstverständlich fahre ich nur die erlaubte Geschwindigkeit, weil ich die generellen Geschwindigkeitslimits auf den österreichischen Straßen kenne. Aber von mir aus kann auch ein jeder von sich Videos mit z.B. 200+ auf einer österreichischen Autobahn veröffentlichen. Mag sein, dass sich niemand darum kümmert - aber mit etwaigen Konsequenzen mußt dann halt auch leben können.
Ein Heiliger der Unfehlbar ist.
damals gab es Vögel zu tausenden, überall sind die gesessen und nicht nur Spatzen wurden erlegt, ....alles was Flügel hatte, fliegt...