Große Magazine als Altbestand registrieren
- Stance
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Große Magazine als Altbestand registrieren
Guten Morgen
Ich möchte für meine Ar 15 zwei 30 Schuß Magazine wegen als Altbestand registrieren. Muß ich da was beachten? In Wien einfach aufs Kommisariat gehn? Welche Kosten fallen an? bekomme ich dann eine neue Wbk?
Finde leider nix im Forum und wenn i mir das Waffengesetz durchlese bekomm i Kopfschmerzen. Hoffe jemand von Euch kan mir da weiterhelfen.
lg
Ich möchte für meine Ar 15 zwei 30 Schuß Magazine wegen als Altbestand registrieren. Muß ich da was beachten? In Wien einfach aufs Kommisariat gehn? Welche Kosten fallen an? bekomme ich dann eine neue Wbk?
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SI VIS PACEM PARA BELLUM
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Re: Große Magazine als Altbestand registrieren
Du findest dazu nix?
Schütt an anderen an allein die Zeit die du investiert hast den Beitrag zu tippen hätte deine Frage x mal beantwortet
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Re: Große Magazine als Altbestand registrieren
Dank Covid Termin ausmachen.
Passfoto und Lichtbildausweis mitnehmen.
Kosten irgendwas um die 180, glaube ich.
Örtlich zuständig ist jene Stelle, bei du eine die WBK beantragen musst, denn du bekommst eine neue WBK.
Passfoto und Lichtbildausweis mitnehmen.
Kosten irgendwas um die 180, glaube ich.
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- Stance
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Re: Große Magazine als Altbestand registrieren
Vielen Dank, damit ist mir wirklich geholfen. Wünsch Die noch an schönen Tag
Lg
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SI VIS PACEM PARA BELLUM
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Re: Große Magazine als Altbestand registrieren
Was heißt anschütten? I lass mir von dir nix unterstellen. Wennst schlecht gschlafen hast, dann lass des ned an mir aus, Charmebolzenvoodoomedic hat geschrieben: ↑31. März 2021, 08:05 Du findest dazu nix?
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Re: Große Magazine als Altbestand registrieren
Das kann man auch freundlicher sagen!voodoomedic hat geschrieben: ↑31. März 2021, 08:05 Du findest dazu nix?
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Und wenn es tatsächlich so schnell zu finden ist, gib halt einen link dazu.
Freundschaft und langes Leben,
IT Guy
Es gibt für jede Lösung das passende Problem!
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IT Guy
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Re: Große Magazine als Altbestand registrieren
Uff, also mehr als a Smilie kann man schon fast nicht mehr machen.
Dafür, dassd zfaul warst eine Seite umzublättern bist aber ganz schön bissig.
Edit: bissig ist der falsche Begriff, ich glaube aktuell heißt es: „diskriminiert“ - in dem Zusammenhang hättest dann schreiben müssen: „ich fühle mich diskriminiert weil ...“
Dafür, dassd zfaul warst eine Seite umzublättern bist aber ganz schön bissig.
Edit: bissig ist der falsche Begriff, ich glaube aktuell heißt es: „diskriminiert“ - in dem Zusammenhang hättest dann schreiben müssen: „ich fühle mich diskriminiert weil ...“
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Re: Große Magazine als Altbestand registrieren
Es ist eben nicht einfach zu finden:
Dass man einen Termin vereinbaren muss, ist zwar naheliegend. Aber dass überhaupt Parteiverkehr besteht, ist derzeit nicht selbstverständlich. Und wenn er besteht, dann stellt sich die Frage, wie er besteht. Anrufen bei der LPD? Klar, ich bin heute nach dem 4. Versuch durchgekommen. Und ich hatte Glück, denn letztendlich ist die für mich zuständige Referentin zum Telefon galoppiert, obwohl sie "eigentlich die ganze Zeit im Haus unterwegs" war. Eine kleine Frage in einem Forum ist ggf verhältnismäßiger.
Dass für eine MELDUNG ein persönliches Erscheinen nötig ist, ist auf den ersten Blick absurd und keinem Gesetz zu entnehmen. Aber die Behörde hat die Meldung ja als Antrag zu behandeln, siehe § 58 Abs 20 WaffG. Mehr zu diesem "schönen" Paragrafen s. u. Außerdem wurde es nicht immer so gehandhabt, denn es gibt Fälle, bei denen genügte eine schriftliche Meldung. Was den folgenden Absatz ein bisschen witzig erscheinen lässt;
Dass man Lichtbildausweis und Passfoto bei einer MELDUNG mitnehmen muss, ergibt sich erst auf den zweiten Blick, da man eine neue WBK bekommt. Ok, das steht im WaffG. Aber finde das mal auf die Schnelle: § 58 Abs 13. Das ist ein Paragraf mit 22 (!) Absätzen, der die Überschrift "Übergangsbestimmungen" trägt. Selbst jemand, der die für den rechtmäßigen Waffenbesitz grundsätzlich unerlässlichen Normen kennt, liest schnell mal daran vorbei.
Wieviel es kostet, steht im Gebührengesetz, aber das musst erst mal wissen. Sind übrigens € 160,40 (§ 14 Tarifpost 11).
Ich persönlich kenne keinen einzigen Waffenbesitzer, der all das weiß und NICHT regelmäßig in den Foren unterwegs ist, oder es sich nicht von Anderen vorkauen lässt. Nur halt nicht digital, sondern live. Wir "Neunmalklugen" wissen es nur, weil uns das ganze Waffenzeugs wichtig genug ist, dass wir auch genug Zeit in Online-Plaudereien über Waffen investieren. Und irgendwann war es auch für uns das erste mal, dass wir uns damit auseinandersetzen mussten. Der TO hat noch über ein halbes Jahr Zeit, ist also eh früh genug dran. Und ganz ehrlich: Selbst ich, der täglich Gesetze wälzen muss, bekommt Kopfweh bei diesem Gesetz. IdS: Mal ein bissl netter zueinander sein.
Dass man einen Termin vereinbaren muss, ist zwar naheliegend. Aber dass überhaupt Parteiverkehr besteht, ist derzeit nicht selbstverständlich. Und wenn er besteht, dann stellt sich die Frage, wie er besteht. Anrufen bei der LPD? Klar, ich bin heute nach dem 4. Versuch durchgekommen. Und ich hatte Glück, denn letztendlich ist die für mich zuständige Referentin zum Telefon galoppiert, obwohl sie "eigentlich die ganze Zeit im Haus unterwegs" war. Eine kleine Frage in einem Forum ist ggf verhältnismäßiger.
Dass für eine MELDUNG ein persönliches Erscheinen nötig ist, ist auf den ersten Blick absurd und keinem Gesetz zu entnehmen. Aber die Behörde hat die Meldung ja als Antrag zu behandeln, siehe § 58 Abs 20 WaffG. Mehr zu diesem "schönen" Paragrafen s. u. Außerdem wurde es nicht immer so gehandhabt, denn es gibt Fälle, bei denen genügte eine schriftliche Meldung. Was den folgenden Absatz ein bisschen witzig erscheinen lässt;
Dass man Lichtbildausweis und Passfoto bei einer MELDUNG mitnehmen muss, ergibt sich erst auf den zweiten Blick, da man eine neue WBK bekommt. Ok, das steht im WaffG. Aber finde das mal auf die Schnelle: § 58 Abs 13. Das ist ein Paragraf mit 22 (!) Absätzen, der die Überschrift "Übergangsbestimmungen" trägt. Selbst jemand, der die für den rechtmäßigen Waffenbesitz grundsätzlich unerlässlichen Normen kennt, liest schnell mal daran vorbei.
Wieviel es kostet, steht im Gebührengesetz, aber das musst erst mal wissen. Sind übrigens € 160,40 (§ 14 Tarifpost 11).
Ich persönlich kenne keinen einzigen Waffenbesitzer, der all das weiß und NICHT regelmäßig in den Foren unterwegs ist, oder es sich nicht von Anderen vorkauen lässt. Nur halt nicht digital, sondern live. Wir "Neunmalklugen" wissen es nur, weil uns das ganze Waffenzeugs wichtig genug ist, dass wir auch genug Zeit in Online-Plaudereien über Waffen investieren. Und irgendwann war es auch für uns das erste mal, dass wir uns damit auseinandersetzen mussten. Der TO hat noch über ein halbes Jahr Zeit, ist also eh früh genug dran. Und ganz ehrlich: Selbst ich, der täglich Gesetze wälzen muss, bekommt Kopfweh bei diesem Gesetz. IdS: Mal ein bissl netter zueinander sein.
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Re: Große Magazine als Altbestand registrieren
ein Smilie kann eine unfreundliche Formulierung nicht aufheben.voodoomedic hat geschrieben: ↑31. März 2021, 12:03 Uff, also mehr als a Smilie kann man schon fast nicht mehr machen.
Dafür, dassd zfaul warst eine Seite umzublättern bist aber ganz schön bissig.
Edit: bissig ist der falsche Begriff, ich glaube aktuell heißt es: „diskriminiert“ - in dem Zusammenhang hättest dann schreiben müssen: „ich fühle mich diskriminiert weil ...“
Und schön langsam wäre es an der Zeit Deinen Tonfall anzupassen. Danke.
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Re: Große Magazine als Altbestand registrieren
@cas81: DANKE, du hast das Problem gut erklärt!