So bewaffnet sind die Steirer (2023)
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So bewaffnet sind die Steirer (2023)
Für das Leuchtspurforum als quasi steirisches Waffenforum ist dieser heute erschienene Krone Artikel sicher ganz interessant:
https://www.krone.at/2915956
Wie üblich ist der Artikel nicht gerade hervorragend recherchiert, aber vor allem die Übersichtsgrafik ist interessant:
(Bild: Krone Kreativ)
Als verbotene Waffen sind hier repräsentativ Pumpguns und Maschinengewehre angeführt. Sehr repräsentativ würde ich mal sagen.
Maschinengewehre sind zwar laut Waffengesetz verboten, es sind aber keine verbotenen Waffen im Sinne des Waffengesetzes, sondern Kriegsmaterial. Es wurde hier wohl (unabsichtlich) beides vermischt und so wird der Eindruck erweckt, dass die Steirer legal abertausende Maschinengewehre besitzen. Wenn dem so wäre, würde man das wohl auf den Schießständen merken...
Grob geschätzt würde ich sagen, dass mindestens 99% des Kat A Bestandes in der Steiermark verbotene Waffen (vor allem die ganzen Halbautomaten mit langen Magazinen und sehr wenige Pumpguns) und verbotene Gegenstände (vor allem die langen Magazine) sind und weniger als 1% des Kat A Bestandes tatsächlich Kriegsmaterial (zB Maschinengewehre, Maschinenpistolen und Sturmgewehre) sind.
Ich schätze mal, dass der legale Bestand an Kriegsmaterial in der Steiermark verschwindend gering ist. Bis 2002 wurden noch einige wenige Ausnahmegenehmigungen für Kriegsmaterial vom Verteidigungsministerium erteilt, danach herrschte anscheinend ziemliche Flaute. Und die ganzen Altbestandsbesitzer von Kriegsmaterial sind mittlerweile fast alle weggestorben. Bis 1967 waren Vollautomaten frei und alle die ihren Bestand gemeldet haben, haben natürlich eine Ausnahmegenehmigung bekommen.
Die Zahl 13.486 bei den Verbotenen Waffen scheint mir jedoch sehr niedrig zu sein, vor allem da jetzt jedes einzelne lange Magazin mitgezählt werden muss obwohl es keine Waffe ist. In der Übergangsfrist bezüglich der langen Magazine habe ich für meinen HSV eine sehr leicht verständliche aber sehr genaue Word-Vorlage zur Altbestandsmeldung erstellt und habe vielen sogar beim Ausfüllen geholfen. Von daher kann ich sagen, dass wirklich sehr viele Sportschützen in meinem Bereich wirklich sehr viele lange Magazine gemeldet haben. Ich habe Meldungen gesehen, wo zB 50, 100 oder mehr als 200 Magazine gemeldet wurden. Ich persönlich habe bei 300 Magazinen aufgehört zu zählen und habe dann doch nur eine Glock 19 mit langem Magazin und ein AUG Z mit langem Magazin als Altbestand gemeldet und die ganzen anderen Magazine habe ich als Dauerleihgabe meiner Firma übergeben. Meine BH hat sich deshalb sogar bei mir bedankt, nur so nebenbei erwähnt.
Wie viele der 13.485 Waffen tatsächlich Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 des Waffengesetzes sind und nicht nur Zubehör (lange Magazine) welches seit dem 14.12.2019 nach § 17 Waffengesetz als verbotene Gegenstände anzusehen sind, ist nicht ersichtlich.
Waffen
§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1.die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Merke dir, ein Magazin hat keinerlei Waffenwirkung und ist daher auch keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes! Es ist lediglich ein verbotener Gegenstand nach § 17 Waffengesetz.
https://www.krone.at/2915956
Wie üblich ist der Artikel nicht gerade hervorragend recherchiert, aber vor allem die Übersichtsgrafik ist interessant:
(Bild: Krone Kreativ)
Als verbotene Waffen sind hier repräsentativ Pumpguns und Maschinengewehre angeführt. Sehr repräsentativ würde ich mal sagen.
Maschinengewehre sind zwar laut Waffengesetz verboten, es sind aber keine verbotenen Waffen im Sinne des Waffengesetzes, sondern Kriegsmaterial. Es wurde hier wohl (unabsichtlich) beides vermischt und so wird der Eindruck erweckt, dass die Steirer legal abertausende Maschinengewehre besitzen. Wenn dem so wäre, würde man das wohl auf den Schießständen merken...
Grob geschätzt würde ich sagen, dass mindestens 99% des Kat A Bestandes in der Steiermark verbotene Waffen (vor allem die ganzen Halbautomaten mit langen Magazinen und sehr wenige Pumpguns) und verbotene Gegenstände (vor allem die langen Magazine) sind und weniger als 1% des Kat A Bestandes tatsächlich Kriegsmaterial (zB Maschinengewehre, Maschinenpistolen und Sturmgewehre) sind.
Ich schätze mal, dass der legale Bestand an Kriegsmaterial in der Steiermark verschwindend gering ist. Bis 2002 wurden noch einige wenige Ausnahmegenehmigungen für Kriegsmaterial vom Verteidigungsministerium erteilt, danach herrschte anscheinend ziemliche Flaute. Und die ganzen Altbestandsbesitzer von Kriegsmaterial sind mittlerweile fast alle weggestorben. Bis 1967 waren Vollautomaten frei und alle die ihren Bestand gemeldet haben, haben natürlich eine Ausnahmegenehmigung bekommen.
Die Zahl 13.486 bei den Verbotenen Waffen scheint mir jedoch sehr niedrig zu sein, vor allem da jetzt jedes einzelne lange Magazin mitgezählt werden muss obwohl es keine Waffe ist. In der Übergangsfrist bezüglich der langen Magazine habe ich für meinen HSV eine sehr leicht verständliche aber sehr genaue Word-Vorlage zur Altbestandsmeldung erstellt und habe vielen sogar beim Ausfüllen geholfen. Von daher kann ich sagen, dass wirklich sehr viele Sportschützen in meinem Bereich wirklich sehr viele lange Magazine gemeldet haben. Ich habe Meldungen gesehen, wo zB 50, 100 oder mehr als 200 Magazine gemeldet wurden. Ich persönlich habe bei 300 Magazinen aufgehört zu zählen und habe dann doch nur eine Glock 19 mit langem Magazin und ein AUG Z mit langem Magazin als Altbestand gemeldet und die ganzen anderen Magazine habe ich als Dauerleihgabe meiner Firma übergeben. Meine BH hat sich deshalb sogar bei mir bedankt, nur so nebenbei erwähnt.
Wie viele der 13.485 Waffen tatsächlich Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 des Waffengesetzes sind und nicht nur Zubehör (lange Magazine) welches seit dem 14.12.2019 nach § 17 Waffengesetz als verbotene Gegenstände anzusehen sind, ist nicht ersichtlich.
Waffen
§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,
1.die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.
Merke dir, ein Magazin hat keinerlei Waffenwirkung und ist daher auch keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes! Es ist lediglich ein verbotener Gegenstand nach § 17 Waffengesetz.
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Re: So bewaffnet sind die Steirer (2023)
Ich habe den Artikel auch gesehen und konnte mir ein schmunzeln nicht verkneifen. Ich warte noch auf den echauffierten Zeitungsartikel, dass die Anzahl der verbotenen Waffen explodiert ist.
6.833 war der Bestand an Kat A in ganz Österreich im März 2019 laut Kurier. https://kurier.at/chronik/welt/eine-mil ... /400443706
Mir kamen die 14k zwar wenig vor, jedoch scheint das grob schon hinzukommen (siehe unten). Ich hätte gedacht es gäbe mehr registrierte Magazine
Kleine Triangulation:
2019 waren insgesamt 420.949 Kat B registriert, nimmt man die 1,25 Mio Einwohner in der Steiermark aus den 8,9 Mio Österreichern prozentuell als repräsentativen Schnitt müssten es also damals Anfang 2019 grob um die 59 tausend Kat B in der Stmk gewesen sein.
Jährlich kamen im Schnitt österreichweit so um die 20k Kat B FFW Neuwaffen dazu, meint zumindest der Branchenradar. (Auszüge hier:
https://www.meinbezirk.at/c-lokales/imm ... e_a4421610 ) Davon müssten mit den gleichen Schnitt also grob 3k pro Jahr auf die Stmk entfallen. Damit wären wir bei grob 68k Kat B in der Stmk stand heute.
Naja ok, das passt zirka, die Magazine dürften also wirklich in den 13 tausend drinnen sein...
6.833 war der Bestand an Kat A in ganz Österreich im März 2019 laut Kurier. https://kurier.at/chronik/welt/eine-mil ... /400443706
Mir kamen die 14k zwar wenig vor, jedoch scheint das grob schon hinzukommen (siehe unten). Ich hätte gedacht es gäbe mehr registrierte Magazine
Kleine Triangulation:
2019 waren insgesamt 420.949 Kat B registriert, nimmt man die 1,25 Mio Einwohner in der Steiermark aus den 8,9 Mio Österreichern prozentuell als repräsentativen Schnitt müssten es also damals Anfang 2019 grob um die 59 tausend Kat B in der Stmk gewesen sein.
Jährlich kamen im Schnitt österreichweit so um die 20k Kat B FFW Neuwaffen dazu, meint zumindest der Branchenradar. (Auszüge hier:
https://www.meinbezirk.at/c-lokales/imm ... e_a4421610 ) Davon müssten mit den gleichen Schnitt also grob 3k pro Jahr auf die Stmk entfallen. Damit wären wir bei grob 68k Kat B in der Stmk stand heute.
Naja ok, das passt zirka, die Magazine dürften also wirklich in den 13 tausend drinnen sein...
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Re: So bewaffnet sind die Steirer (2023)
Nachtrag, geht man nach geht man nach den Waffenbesitzern (https://kurier.at/chronik/wien/waffen-b ... /400719174) wären wir bei 69k Kat B in der Stmk in 2019, und 78k in 2023... Da könnte die Kat A Zahl dann doch ohne Magazine sein...
Vlt. stell ich beizeiten eine Anfrage ans BMI wenn mir mal fad ist.
Vlt. stell ich beizeiten eine Anfrage ans BMI wenn mir mal fad ist.
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Re: So bewaffnet sind die Steirer (2023)
Ich hätte auch gedacht es gäbe mehr (registrierte) Magazinewilhelmshoehe hat geschrieben: ↑29. Januar 2023, 19:54 Mir kamen die 14k zwar wenig vor, jedoch scheint das grob schon hinzukommen (siehe unten). Ich hätte gedacht es gäbe mehr registrierte Magazine
Die Magazine wurden hier definitiv mitgezählt, das habe ich ja auch nicht in Frage gestellt. Trotzdem ist die Zahl sehr niedrig.wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑29. Januar 2023, 19:54 Naja ok, das passt zirka, die Magazine dürften also wirklich in den 13 tausend drinnen sein...
Ich schätze da haben viele nicht mitbekommen dass es bezüglich der zuvor absolut freien Magazine eine Rechtsänderung gegeben hat. In meinem Verein habe ich massiv Aufklärungsarbeit betrieben, da hat es dann schlussendlich so ziemlich jeder mitbekommen. Auch dass die ganzen neuen EU-Dekos registrierungspflichtig sind hat so gut wie niemand mitbekommen. Ich glaube bei meiner Waffenbehörde wurde keine einzige EU-Deko gemeldet während der Übergangsfrist.
Eine lustige Geschichte zur Übergangsfrist: Am letzten Tag der Übergangsfrist habe ich einem Polizisten telefonisch eine waffentechnische Auskunft geben müssen und im Gespräch habe ich nebenbei erwähnt dass heute der letzte Tag der Übergangsfrist sei. Völlig überrascht hat er mich gefragt worum es dabei geht. Dienstlich hatte der Polizist nichts mit der Vollziehung des Waffengesetzes zu tun und so hätte er die Altbestandsmeldung seiner privaten Waffen samt Magazine fast versäumt. Ich habe ihm dann die Altbestandsmeldung vorbereitet, er musste nur noch unterschreiben und abgeben und 2 Wochen später hatte er schon seinen neuen Waffenpass.
Allgemein rate ich jedem der die Frist versäumt hat, seine Magazine auseinanderzubauen, die Einzelteile sind nicht verboten. Dies gilt allerdings nur für Österreich. In Deutschland ist der Magazinkörper alleine schon waffenrechtlich relevant und verboten.
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Re: So bewaffnet sind die Steirer (2023)
Ob die Magazine in den 14k mitgezählt wurden oder nicht, habe ich in Frage gestellt, da mir die Zahl eher niedrig vorgekommen ist.
Danach Mitglied bei einem passenden § 11b Verein werden, min. drei Bewerbe schießen, sich die Bestätigung nach Abs. 4 ibid. holen und sich über Z7 und Z8 Plätze freuen. (Rechtsanspruch!)
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Re: So bewaffnet sind die Steirer (2023)
Durchschnittlich einmal pro Monat trainieren in den letzten 12 Monaten reicht alternativ auch aus, auch wenn es teilweise anders kommuniziert wird. Es gibt bei der Verwaltung als auch bei den Verbänden absolut keine einheitliche Vollziehung obwohl das BMI ein öffentliches Schreiben dazu an den österreichischen Schützenbund ausgeschickt hat: https://www.vlbg-sb.at/files/170/erledi ... extern.pdf
Die meisten Sportschützen sind keine Wettkampfschützen, sondern lediglich Trainingsschützen die an keinen Wettbewerben teilnehmen und auch diese haben einen Rechtsanspruch auf die Ausnahmegenehmigung wenn die Voraussetzungen des §11b erfüllt sind.
Meine Behörde fordert das zB so:
1. Der Sportschützenverein stellt dem Sportschützen die Bestätigung aus, dass dieser Sportschütze ist.
2. Der Sportschützenverein legt der Bestätigung ein allgemeines Schreiben von einem Sportschützenverband bei in dem bestätigt wird, dass derartige Schusswaffen & Magazine für die Ausübung des Schießsportes notwendig sind.
Zum 2. Punkt sei angemerkt, dass laut Vereinsrecht ein Verein Mitglied bei einem Verband ist und somit der Verband grundsätzlich dem Verein eine allgemeine Bestätigung ausstellen muss und nicht dem einzelnen Vereinsmitglied, da dieser nicht Mitglied beim Verband ist. Meines Erachtens würde es auch reichen, wenn sich der Sportschütze oder der Sportschützenverein auf die veröffentlichten Schießordnungen eines Sportschützenverbandes beruft, denn mit der Veröffentlichung wurde ja die Notwendigkeit öffentlich kundgetan. Dies würde die unnötige Verwaltungsarbeit bei den Sportschützen, Sportschützenvereinen und den Schützenverbänden massiv verringern. Lediglich der Vereinsobmann muss sich versichern, dass beim Sportschützen alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, von Gefälligkeistbestätigungen ist hier strikt abzuraten!!! An dieser Stelle zitiere ich aus dem Schreiben vom BMI: "In diesem Zusammenhang darf abschließend angemerkt werden, dass die Ausstellung von unrichtigen Bestätigungen unter Umständen strafrechtlich relevant sein kann."
NACHTRAG: Die zuletzt beschriebene Vorgangsweise werde ich bald mal mit meinem Verein probieren. Dazu werde ich gleich mal ein Musterschreiben aufsetzen.
Die meisten Sportschützen sind keine Wettkampfschützen, sondern lediglich Trainingsschützen die an keinen Wettbewerben teilnehmen und auch diese haben einen Rechtsanspruch auf die Ausnahmegenehmigung wenn die Voraussetzungen des §11b erfüllt sind.
Meine Behörde fordert das zB so:
1. Der Sportschützenverein stellt dem Sportschützen die Bestätigung aus, dass dieser Sportschütze ist.
2. Der Sportschützenverein legt der Bestätigung ein allgemeines Schreiben von einem Sportschützenverband bei in dem bestätigt wird, dass derartige Schusswaffen & Magazine für die Ausübung des Schießsportes notwendig sind.
Zum 2. Punkt sei angemerkt, dass laut Vereinsrecht ein Verein Mitglied bei einem Verband ist und somit der Verband grundsätzlich dem Verein eine allgemeine Bestätigung ausstellen muss und nicht dem einzelnen Vereinsmitglied, da dieser nicht Mitglied beim Verband ist. Meines Erachtens würde es auch reichen, wenn sich der Sportschütze oder der Sportschützenverein auf die veröffentlichten Schießordnungen eines Sportschützenverbandes beruft, denn mit der Veröffentlichung wurde ja die Notwendigkeit öffentlich kundgetan. Dies würde die unnötige Verwaltungsarbeit bei den Sportschützen, Sportschützenvereinen und den Schützenverbänden massiv verringern. Lediglich der Vereinsobmann muss sich versichern, dass beim Sportschützen alle gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, von Gefälligkeistbestätigungen ist hier strikt abzuraten!!! An dieser Stelle zitiere ich aus dem Schreiben vom BMI: "In diesem Zusammenhang darf abschließend angemerkt werden, dass die Ausstellung von unrichtigen Bestätigungen unter Umständen strafrechtlich relevant sein kann."
NACHTRAG: Die zuletzt beschriebene Vorgangsweise werde ich bald mal mit meinem Verein probieren. Dazu werde ich gleich mal ein Musterschreiben aufsetzen.
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Re: So bewaffnet sind die Steirer (2023)
Wie soll das gehen? Die Meldung über den Besitz eines langen Magazins erfolgt, so habe ich verstanden, durchwilhelmshoehe hat geschrieben: ↑29. Januar 2023, 20:53Danach Mitglied bei einem passenden § 11b Verein werden, min. drei Bewerbe schießen, sich die Bestätigung nach Abs. 4 ibid. holen und sich über Z7 und Z8 Plätze freuen. (Rechtsanspruch!)
A) den Händler direkt ins ZWR oder
B) den neuen Besitzer sofern privat überlassen.
Wie wird bei der Behörde, sofern diese nachfrägt, argumentiert (blöde Beispiele, aber mir ist nichts besseres eingefallen):
"Ich habe mit Stichtag 19.12.2019 alle meine langen Magazine auseinandergenommen statt sie zu melden und mache das erst jetzt, da ich 11b-Edelsportschütze bin."
"Ich habe von einem Unbekannten ein Plastiksackerl voll Magazinbestandteile bekommen und melde die jetzt, da ich 11b-Edelsportschütze bin."
Beides wäre nach euren Aussagen rechtens. Es fällt mir schwer, dem zu folgen.
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Re: So bewaffnet sind die Steirer (2023)
Das ist ganz einfach. Man geht zu einem Büchsenmacher und erteilt ihm den Auftrag, dass er aus den mitgebrachten freien Einzelteilen ein Magazin zusammenbaut und es einem im ZWR registriert. Die kosten für den Zusammenbau samt ZWR-Eintrag würde ich in diesem Fall mit etwa 20 EUR ansetzen.mikonis hat geschrieben: ↑30. Januar 2023, 09:08
Wie soll das gehen? Die Meldung über den Besitz eines langen Magazins erfolgt, so habe ich verstanden, durch
A) den Händler direkt ins ZWR oder
B) den neuen Besitzer sofern privat überlassen.
Wie wird bei der Behörde, sofern diese nachfrägt, argumentiert (blöde Beispiele, aber mir ist nichts besseres eingefallen):
"Ich habe mit Stichtag 19.12.2019 alle meine langen Magazine auseinandergenommen statt sie zu melden und mache das erst jetzt, da ich 11b-Edelsportschütze bin."
"Ich habe von einem Unbekannten ein Plastiksackerl voll Magazinbestandteile bekommen und melde die jetzt, da ich 11b-Edelsportschütze bin."
Beides wäre nach euren Aussagen rechtens. Es fällt mir schwer, dem zu folgen.
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Re: So bewaffnet sind die Steirer (2023)
Gefällt mir. Guter gangbarer Weg, um den Buchstaben des Gesetzes zu folgen. So gelangt auch im Sinne des Gesetzgebers immer mehr ins ZWR, anstatt irgendwo undeffiniert herumzuliegen.KaWaTec hat geschrieben: ↑30. Januar 2023, 09:43 .... Man geht zu einem Büchsenmacher und erteilt ihm den Auftrag, dass er aus den mitgebrachten freien Einzelteilen ein Magazin zusammenbaut und es einem im ZWR registriert. Die Kosten für den Zusammenbau samt ZWR-Eintrag würde ich in diesem Fall mit etwa 20 EUR ansetzen.
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CZ 75 - 9mm Para
CZ Sport II - 9mm Para
S&W 14 - .38 Spezial
S&W 17 - .22 lr
S&W 25 - .45 ACP
S&W 27 - .357 Magnum
S&W 29 - .44 Magnum
S&W 41 - .22 lr
Schmeisser AR 15 M4F
Schmeisser AR 15-9 S4F
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Glock 17
Glock 34
Glock 17L
COLT Government Series 70 - 9mm Para
COLT 1911 - Service Model Ace - .22 lr
Sauer 38H - 7,65 Browning
Walther PP - 7,65 Browning - Wohnort: Mühlviertel
Re: So bewaffnet sind die Steirer (2023)
Wie kommen die auf den Blödsinn:
Waffen der Kategorie C (Büchsen, Flinten) sind grundsätzlich ab 18 Jahren erhältlich - führen darf man sie aber nur mit einem Jagdschein oder einer Besitzkarte.
Seit wann darf man mit einer WBK eine Langwaffe führen?
Waffen der Kategorie C (Büchsen, Flinten) sind grundsätzlich ab 18 Jahren erhältlich - führen darf man sie aber nur mit einem Jagdschein oder einer Besitzkarte.
Seit wann darf man mit einer WBK eine Langwaffe führen?
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"