Nur eine Anmerkung. Es gibt kein Jagdschutzorgan des Reviers, man ist immer für das ganze Jagdgebiet vereidigt (Summe aller Reviere).
Falls Holadrio Jagdgesellschafter in diesem Jagdgebiet ist, ist er zwar jagdlich intern auf sein Revier gebunden, ist vom Gesetz her aber ebenfalls dem ganzen Jagdgebiet zugeteilt und kann vom Gesetz her also auch in einem anderen Revier nachsuchen mit Waffe.
Ich glaube nicht dass holadrio von einem fremden Jagdgebiet spricht, nur einem anderen Revier.
Edit: und it guy, sei net so streng, a bisserl geht’s ja auch darum wo braucht man den WP weil die andere Regelung nicht greift.
Fragen an die WP Besitzer
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Re: Fragen an die WP Besitzer
Was ist ein Jagdgebiet?
Da dürfte es Landes-Unterschiede geben.
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Re: Fragen an die WP Besitzer
Ja gibt es natürlich - Österreich ist ja viel zu groß für ein einheitliches Jagdgesetz
Jagdgebiete werden von der Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) auf Antrag festgestellt, die Landesgesetze kennen keinen legaldefinierten Ausdruck "Revier". Mit Reviernummer vonseiten der Verwaltung ist aber sofern ich das bis jetzt zu Gesicht bekommen habe immer ein festgestelltes Jagdgebiet gemeint.
Unter Jägern ist aber mit dem Revier oft nur "ihr" Pirschbezirk gemeint, in dem sie alleine jagen. Mit Pirschbezirk meine ich hier eine Unterteilung eines von der BVB festgestellten Jagdgebiets im Innenverhältnis der Jagdgesellschaft bzw. zwischen dem Jagdausübungsberechtigten (JAAüB - dieser kann immer nur 1 natürliche Person sein!) und seinen Jagdgästen. (Solche Abmachungen sind z.B. in Genossenschafts/Gemeindejagdgebieten in NÖ und Wien ex-lege untersagt.)
In meinem Post war mit Revier, ein festgestelltes Jagdgebiet gemeint. Hätte mich also klarer Ausdrücken können
Also Lindenwirt, was meinst du mit Revier? Einen Pirschbezirk oder eigenständiges Jagdgebiet welches von der BVB festgestellt wurde?
PS: Vlt. schreib ich zu der ganzen Thematik mal einen längeren Post...
Jagdgebiete werden von der Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) auf Antrag festgestellt, die Landesgesetze kennen keinen legaldefinierten Ausdruck "Revier". Mit Reviernummer vonseiten der Verwaltung ist aber sofern ich das bis jetzt zu Gesicht bekommen habe immer ein festgestelltes Jagdgebiet gemeint.
Unter Jägern ist aber mit dem Revier oft nur "ihr" Pirschbezirk gemeint, in dem sie alleine jagen. Mit Pirschbezirk meine ich hier eine Unterteilung eines von der BVB festgestellten Jagdgebiets im Innenverhältnis der Jagdgesellschaft bzw. zwischen dem Jagdausübungsberechtigten (JAAüB - dieser kann immer nur 1 natürliche Person sein!) und seinen Jagdgästen. (Solche Abmachungen sind z.B. in Genossenschafts/Gemeindejagdgebieten in NÖ und Wien ex-lege untersagt.)
In meinem Post war mit Revier, ein festgestelltes Jagdgebiet gemeint. Hätte mich also klarer Ausdrücken können
Also Lindenwirt, was meinst du mit Revier? Einen Pirschbezirk oder eigenständiges Jagdgebiet welches von der BVB festgestellt wurde?
PS: Vlt. schreib ich zu der ganzen Thematik mal einen längeren Post...
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Re: Fragen an die WP Besitzer
Thema Nachsuche:Lindenwirt hat geschrieben: ↑3. März 2023, 22:58 Nur eine Anmerkung. Es gibt kein Jagdschutzorgan des Reviers, man ist immer für das ganze Jagdgebiet vereidigt (Summe aller Reviere).
Falls Holadrio Jagdgesellschafter in diesem Jagdgebiet ist, ist er zwar jagdlich intern auf sein Revier gebunden, ist vom Gesetz her aber ebenfalls dem ganzen Jagdgebiet zugeteilt und kann vom Gesetz her also auch in einem anderen Revier nachsuchen mit Waffe.
...
bei uns in Kärnten sucht kein Jagdschutzorgan irgendetwas über eine Reviergrenze hinweg nach... Jedenfalls nicht, wenn [edit] es keine individuelle Nachsuchevereinbarung gibt!
Zum Thema Jagdschutzorgan, das Kärntner Jagdgesetz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20000013
u.A.:
§ 47
Stellung der Jagdschutzorgane
Die Jagdschutzorgane genießen, wenn sie in Ausübung ihres Dienstes in ihrem Aufsichtsgebiet das Dienstabzeichen sichtbar tragen, den besonderen Schutz, den das Strafgesetzbuch Beamten (§ 74 Z 4 StGB) einräumt.
Zuletzt geändert von gipflzipfla am 4. März 2023, 10:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fragen an die WP Besitzer
Meine Aussage bezieht sich ja auch rein auf mein eigenes Verhalten.... Ich darf, wenn ich möchte, im Revier die Kurze zugriffsbereit führen.Holadrio hat geschrieben: ↑3. März 2023, 17:28 ...
@ gipflzipfla:
"Wo außerhalb der Reviergrenze werde ich die Jagd ausüben?"
Als guter Schweißhundeführer werde ich wahrscheinlich auch von anderen Revieren zur Nachsuche angehalten werden. Deshalb finde ich die den Umstand das das Führen einer Kurzwaffe nur mit einer WBK nicht nur auf das eigene Revier beschränkt ist.
Mir wärs aber zu blöd, diese grundlos geladen zu führen.
Wenn Du als Schweißhundführer in irgendeinem Revier nachsuchst, dann übst Du ja die "Ordnungsgemäße Jagd" tatsächlich aus.
Somit stellt sich absolut keine Frage hinsichtlich des erlaubten Führens einer Kurzwaffe. Zumindest nicht für mich
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Re: Fragen an die WP Besitzer
Nochmals was zum Holster, ich führe meine G43X etwas ungewöhnlich in einem AlienGear IWB Holster, so ist sie vor neugierigen Blicken, Schnee, Eis und Dreck geschützt und keiner muss sich bedroht vorkommen wenn er mich sieht
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Traditon ist nicht das Bewahren der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers.
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Re: Fragen an die WP Besitzer
Wieso ungewöhnlich?
Meine sitzt auch in nem IWB und angesprochen darauf wurde ich auch noch nie
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