Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
- Balistix
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
"Juristisch zerlegen" kann das idR ein Händler, wenn der da mitmacht. Ob das Sinn der Sache ist, kann man diskutieren, aber solange Griffstücke waffenrechtlich irrelevant sind, vollkommen legal.
- Kemira
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Manche machen das durchaus. Manche Händler bieten die Ausfolgung als Wechselsystem gegen geringe Gebühr sogar offiziell an.
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Wird sogar von einigen Händlern offiziell so angeboten und verkauft.Lindenwirt hat geschrieben: ↑24. April 2023, 08:28 Ja eh, aber man wird doch nicht eine vollständige Kat. B Waffe als Wechselsystem melden können um damit Platz zu sparen, das würde ja dann jeder machen? Sorry, ich kapiers halt nicht, was genau übersehe ich da?![]()
Zerlegt in zwei Teile. Griffstück ist laut Waffengesetz kein relevantes Teil.
Aufbewahren natürlich getrennt, sonst gibt's Probleme. Aber am Stand darfst du alles zusammenbauen und benutzen. Transport ebenfalls getrennt. Es sind mit der neuen Regelung sehr viele Leute auf diesen Zug aufgesprungen um eine größere Auswahl an Kalibern nutzen zu können.
Momentan noch rechtlich gedeckt, ob es wegen der Griffstücke eine Nachbesserung geben wird steht in den Sternen. Alles was du jetzt legal kaufen kannst wird eventuell bei einer Verschärfung als Altbestand wie 2019 vermutlich nachgemeldet. Lieber jetzt noch legal erwerben als später durch die Finger schauen.
- wilhelmshoehe
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Dass ein Glock Griffstück alleine kein vom WaffG reguliertes Teil ist, ist unstrittig.
Ob eine in Verschluss inkl. Lauf und Griffstück zerlegte Glock keine Schusswaffe ist, na da wünsche ich dem ersten Unglücklichen viel Glück vor dem OGH. (Wenn er's mit Glück überhaupt soweit schafft.)
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Bis dato gibt es keinen einzigen gerichtlichen Fall für deine Annahme.wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑24. April 2023, 12:08 Dass ein Glock Griffstück alleine kein vom WaffG reguliertes Teil ist, ist unstrittig.
Ob eine in Verschluss inkl. Lauf und Griffstück zerlegte Glock keine Schusswaffe ist, na da wünsche ich dem ersten Unglücklichen viel Glück vor dem OGH. (Wenn er's mit Glück überhaupt soweit schafft.)
Wenn das so böse und rechtlich nicht gedeckt wäre, würden sich die Händler ihr eigenes Grab schaufeln. Die verkaufen es schließlich auch so. Die Diskussion gab's schon unzählige Male. Soll jeder für sich selbst entscheiden. Derzeit gibt's keinen Grund die Teile nicht zu kaufen.
- cas81
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Nicht nur dem ersten. Wenn festgestellt würde, dass dadurch eine Platzüberschreitung stattfände, dann wären voraussichtlich tausende LWB plötzlich im Kriminal. Dann gäbe es auch keinen Unterschied mehr, wenn jemand zum Glock-WS ein separates Griffstück besäße, dass tatsächlich auch auf die "originale" Glock passt. Also alles oder nichts, außer das Höchstgericht ginge auf Einzelfallbeurteilung und stellt (nur) dabei auf eine vorhandene "Basiswaffe" ab... Womit wiederum die Behörden maßlos überfordert wären, weil mal so und mal anders. Es wäre nicht einmal eine rückwirkende Strafe, auf deren Verbot man sich berufen könnte. Rechtsirrtum kannst auch vergessen, wenn doch eine Stückzahlbeschränkung besteht. Man könnte nur noch darauf hoffen, dass rechtzeitig eine Übergangstegelung aus dem Boden gestampft würde. Der pure Wahnsinn.wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑24. April 2023, 12:08 Ob eine in Verschluss inkl. Lauf und Griffstück zerlegte Glock keine Schusswaffe ist, na da wünsche ich dem ersten Unglücklichen viel Glück vor dem OGH.
Was sagst du dazu, überseh ich im grauenvollen Eifer was?
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Genau aus diesem Grund habe ich diese Möglichkeit nie wahrgenommen. Ich kann mir zwar vorstellen, dass es typisch österreichisch eh net so g'nau g'nommen wird, aber das Risiko bzw. der Aufwand dann ggf. alles nach-/ummelden zu müssen, ist mir zu hoch.
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Da geht's nicht nur um die Griffstücke allein.
Sondern auch um die aber tausenden Lower von den diversen AR's ebenso.
Wird sicherlich spannend wenn es soweit ist.
Wie schon erwähnt, sollte da Nachgebessert werden, wird es auf Altbestand hinauslaufen.
Außerdem wie willst du wirklich kontrollieren wieviele Griffstücke und Lower tatsächlich unterwegs sind?
Sondern auch um die aber tausenden Lower von den diversen AR's ebenso.
Wird sicherlich spannend wenn es soweit ist.
Wie schon erwähnt, sollte da Nachgebessert werden, wird es auf Altbestand hinauslaufen.
Außerdem wie willst du wirklich kontrollieren wieviele Griffstücke und Lower tatsächlich unterwegs sind?
- wilhelmshoehe
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Cas, ich stimme Dir voll zu. Es gibt zudem übrigens bereits Urteile österreichischer Höchstgerichte. (Ja sind im RIS zu finden, aber nicht unter den Stichwörtern unter denen man suchen würde und nein ich verlinke die hier sicher nicht...)
Das Thema hat gehörig Sprengkraft, da könnte es im Fall des Falles nämlich einige richtig herwatschen und vor allem auch die Händler, welche es teilweise der Strafverfolgung wirklich einfach machen!
Also ich würde mich nicht dauerhaft auf den österreichischen Laissez-faire Zugang (ergo besser wegschauen, weil des könnt sonst echt viel Arbeit machen) verlassen.
Das ist eine tickende Zeitbombe. Denn welche Regierung fasst gerne prophylaktisch das WaffG an? Meiner bescheidenen Meinung nach wird nix passieren, bis einmal ein Fall vor Gericht landet und dann werden sich entweder viele sehr freuen oder viele extrem blöd aus der Wäsche schauen. Eine gesetzliche Amnestie nach einem wie von Dir angedachten Urteil ist mE. nämlich noch unwahrscheinlicher als eine prophylaktische Änderung, das wäre ein medialer Shitstorm der Sonderklasse.
Aber ja was meinst Du, übersehe ich was?
Das Thema hat gehörig Sprengkraft, da könnte es im Fall des Falles nämlich einige richtig herwatschen und vor allem auch die Händler, welche es teilweise der Strafverfolgung wirklich einfach machen!
Also ich würde mich nicht dauerhaft auf den österreichischen Laissez-faire Zugang (ergo besser wegschauen, weil des könnt sonst echt viel Arbeit machen) verlassen.
Das ist eine tickende Zeitbombe. Denn welche Regierung fasst gerne prophylaktisch das WaffG an? Meiner bescheidenen Meinung nach wird nix passieren, bis einmal ein Fall vor Gericht landet und dann werden sich entweder viele sehr freuen oder viele extrem blöd aus der Wäsche schauen. Eine gesetzliche Amnestie nach einem wie von Dir angedachten Urteil ist mE. nämlich noch unwahrscheinlicher als eine prophylaktische Änderung, das wäre ein medialer Shitstorm der Sonderklasse.
Aber ja was meinst Du, übersehe ich was?
- cas81
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Re: Kurze Frage - Kurze Antwort (KFKA / QTDDTOT)
Quick & dirty:
Wenn der Gesetzgeber mit der "Nachbesserung" schneller ist als die Gerichte, bzw den Entscheidungszeitpunkten zuvorkommt, dann ist eine Übergangsregelung realistisch. Da müsste sich dann aber auch die Staatsanwaltschaft im Zaum halten, bzw gehalten werden. Der erste Fall wird also womöglich die A-Karte ziehen, die folgenden Fälle könnten gut davonkommen. Zumal die ja auch erst mal bekannt werden müssen. Ansonsten landet tonnenweise Plastik in den österreichischen Mistkübeln ^^
Wenn der Gesetzgeber mit der "Nachbesserung" schneller ist als die Gerichte, bzw den Entscheidungszeitpunkten zuvorkommt, dann ist eine Übergangsregelung realistisch. Da müsste sich dann aber auch die Staatsanwaltschaft im Zaum halten, bzw gehalten werden. Der erste Fall wird also womöglich die A-Karte ziehen, die folgenden Fälle könnten gut davonkommen. Zumal die ja auch erst mal bekannt werden müssen. Ansonsten landet tonnenweise Plastik in den österreichischen Mistkübeln ^^
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