Hallo liebe Leute,
Ich überlege mir, was von einem eher bekannten Versender zu bestellen. Es ist für uns in Österreich m.W. kein relevantes Teil, kein verbotenes Teil und sowieso überhaupt keine Waffe.
Es steht aber auf der Homepage des Anbieters dabei, es habe eine US-Exportklassifizierung: 0A501.d
Und im Kleingedruckten steht, daß es vom Endkunden nicht weiterverkauft werden darf. Wie ist das mit dem österreichischen Eigentumsbegriff vereinbar? Kann man das Teil vererben (zu vererben ist immerhin ein Menschenrecht in Europa)? Wird bei der österreichischen Verwahrungskontrolle im Rahmen einer Amtshilfe überprüft, ob ich das Teil eh nicht weiterverkauft habe, oder kommt der US-amerikanische Geheimdienst an einem extra Termin vorbei?
Oder läßt man es einfach bleiben und das wird nur im Shop angeboten, falls es eine Behörde eines befreundeten Staates kaufen will?
US-Exportklassifizierung 0A501.d
- wilhelmshoehe
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Re: US-Exportklassifizierung 0A501.d
Eines deiner weniger unterhaltsamen Postings, probier's vlt. nochmal oder an anderer Stelle?
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Re: US-Exportklassifizierung 0A501.d
Ich wollte nicht wissen, wie hoch der Unterhaltungswert meiner Frage ist, sondern ob ich das Ding einfach so bestellen kann, oder es gar nicht erst versuchen brauche. Bei einer Nation, bei der man bei der Einreise ankreuzeln muß, ob man dort Terroranschläge verüben will oder nicht, reicht ja vielleicht auf der anderen Seite auch ein feierliches Versprechen, das Ding nicht nach Nordkorea weiterzuschicken. Ich hab von diesem Prozedere eben keine Ahnung und die wenigen Erlebnisse mit dem Zoll und noch mehr mit der eigenen Zollabteilung waren haarsträubend genug, um nicht das Verlangen zu wecken, daran etwas zu ändern.wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑16. Januar 2024, 16:16 Eines deiner weniger unterhaltsamen Postings, probier's vlt. nochmal oder an anderer Stelle?
- wilhelmshoehe
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Re: US-Exportklassifizierung 0A501.d
Damit hast deine Frage bereits selbst beantwortet.
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Re: US-Exportklassifizierung 0A501.d
0A501.d Ist wohl ein Magazin zwischen 17 und 50 Schuss, speziell für HA oder Pistolen bis 50bmg oder repetierer bis 18mm.
Und bis 500$ gilt das nicht.
Oder hab ich das jetzt falsch gelesen?
Wäre halt auch etwas einfacher, wenn Du schreibst worum es geht.
Und bis 500$ gilt das nicht.
Oder hab ich das jetzt falsch gelesen?
Wäre halt auch etwas einfacher, wenn Du schreibst worum es geht.
Freundschaft und langes Leben,
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Re: US-Exportklassifizierung 0A501.d
Das ganz nimmt langsam Quiz - Charakter an: Wenn ich sage, es ist nach österreichischem Waffenrecht "wurscht", es sich aber um größere Magazine handelt, müßte ich jetzt nur noch sagen, daß es mehr als 20 Schuß faßt, damit es klar ist, daß es sich nicht um ein Pistolenmagazin mit 17, 18, 19 oder 20 Schuß handelt.IT Guy hat geschrieben: ↑16. Januar 2024, 21:08 0A501.d Ist wohl ein Magazin zwischen 17 und 50 Schuss, speziell für HA oder Pistolen bis 50bmg oder repetierer bis 18mm.
Und bis 500$ gilt das nicht.
Oder hab ich das jetzt falsch gelesen?
Wäre halt auch etwas einfacher, wenn Du schreibst worum es geht.
Somit handelt es sich um...
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...genau! Um ein Magazin für Randfeuerpatronen!
Die naheliegenste alternative Quelle, ein deutscher Shop, der ein 110 Schuß-Magazin anbietet, liefert übrigens seit Ende 2021 nicht mehr nach Österreich, weil er meint, es sei den Aufwand nicht wert, eine extra Mehrwertsteuerberechnung durchzuführen, wozu er aber nach einer EU-Verordnung verpflichtet wäre. Also entweder kennt man Leute, die in Deutschland wohnen, oder man versucht es über logoix.com oder d-a-packs.at, haben die gemeint, aber das hab ich noch nicht ausprobiert. Dann informiert man sich natürlich über das deutsche Waffenrecht, damit man die Verwandten oder Bekannten dort nicht in Verlegenheit bringt - wobei man dort weitgehend vermutlich gar nicht (zumindest offiziell, normal) kaufen kann, was man nicht kaufen darf. Aber egal, sicher ist sicher.
Das andere, eigentlich rätselhafte an der US-Bestimmung ist für mich eben, daß der Export nicht einfach verboten ist, sondern nur unter der Voraussetzung genehmigt wird, daß man das Ding nicht weiterverkauft. Ich vermute halt, daß das auch den privaten Endkunden was angeht, weil es sonst im Shop nicht dabeistünde. Sonst kenne ich derartige Bestimmungen nur über militärische Rüstungsgüter, wo halt ein Staat einem anderen Panzer verkauft und sich das Recht vorbehält, einen Weiterverkauf an einen bösen oder verfeindeten Drittstaat zu untersagen. Aber da zieht man halt nicht unbedingt gleich intuitiv die Parallele zwischen einem Düsenjäger und einem Trommelmagazin für ein Kleinkalibergewehr.
- wilhelmshoehe
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Re: US-Exportklassifizierung 0A501.d
Dem stimme ich zu und schließe daher diesen Thread.
Wenns nichtvwaffenrelevant ist, hat es im Bereich "Waffenrecht" nichts verloren.
Bitte an den Zoll, das Salzamt, den Nikolaus oder die US-Botschaft wenden.
Danke.
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