Theoretisch geht das auf jeden Fall wann das Paket nicht verschwunden ist,Dobi hat geschrieben: ↑24. Januar 2024, 14:42 Eine Nachbarin von uns macht das als "Erziehungsmaßnahme" immer so:
Wird etwas ohne ihre Abstellerlaubnis dennoch vor der Türe abgestellt, meldet sie dem Onlineshop, dass das Paket nicht mehr da war, als sie von der Arbeit heimkam und sie es daher nochmals schicken müssen!
Da muss sich der Onlineshop dann selber mit dem Paketzustelldienst rumschlagen, warum der etwas ohne Abstellerlaubnis dennoch abgestellt hat!
nur wennst das machst als Kunde und es zu einer eidesstattlichen Erklärung kommt, was der Regelfall ist, wirst der Unwahrheit überführt.
Wann die Ware einfach so abgestellt wird,
kannst maximal beim Transportunternehmen Stoff geben mit einer Beschwerde,
als auch beim Absender wo du deine Sendung bestellt hast.
Weitere Ausführungen diesbezüglich können wir uns ersparen.
Szenario zwei,
das Paket wird abgestellt ohne ASG und von einer dritten Person entwendet
Abstellen ohne Erlaubnis bzw. noch schlimmer,
die Unterschrift vom Kunden als Fahrer selbst am elektronischen Zustellscanner machen,
wird es im schlimmsten Fall zu einer Vorstrafe führen wegen Dokumentenfälschung.
Also Fahrer Huber unterschreibt für Kunden Maier im Unterschriftfeld mit Maier,
da hast den Checkpot ausgefasst als Fahrer.
Es kommt zu einer eidesstattlichen Erklärung,
der Fahrer zahlt aus seiner privaten Tasche und ist im schlechtesten Fall auch den Job los.