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Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Verfasst: 8. Januar 2021, 09:52
von Balistix
quildor82 hat geschrieben: 8. Januar 2021, 09:13
IT Guy hat geschrieben: 7. Januar 2021, 23:51
quildor82 hat geschrieben: 7. Januar 2021, 22:24 ...
Empfänger bist du erst dann wenn du die Sendung nachweislich (Unterschrift) übernommen hast.
...
Und das ist auch das Problem. Du hast keine Ansprüche und bist auch nicht der Vertragspartner.
Als Versender --> Aufgabe Post Filiale, DPD Shop, etc. (ich bin Auftraggeber bwz. Frachtzahler) bist du der Vertragspartner des DL.


k.a. wie es dann mit der Haftung bzw. Kaufrücktritt seitens des Empfängers aussieht??? (vielleicht kann da jemand mit Rechtshintergrund/Fachwissen was daszu sagen)
Folgende fiktive Situation: IT Guy kauft von mir Produkt X um € 50,- ich versende das Teil nachweislich(Aufgabebeleg), es kommt aber nicht an.
Hat IT Guy dann Recht auf Schadenersatz, Kaufrückabwicklung ??? (Ersatzprodukt schließe ich mal aus, da Privat an Privat eigentlich nur Gebrauchtware sein kann.)
Ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit:

Zwischen Unternehmern (B2B) und zwischen Verbrauchern (C2C) gilt jeweils die allgemeine Gefahrtragungsregel des §429 ABGB: Eigentumsübergang bereits mit Übergabe an den Transporteur. IT Guy hätte daher keinen Anspruch dir gegenüber, weil du obligationsgemäß erfüllt hast. Was er aber hätte wäre ein Anspruch ggü dem Transporteur, weil dieser sein Eigentum verschustert hat.

Sonderfall Verbrauchergeschäft (B2C): hier greift die spezielle Regel des §7 KSchG: die Ware ist so lange Eigentum des Verkäufers, bis sie vom Kunden übernommen wird. Dh hier hat der Verkäufer Ansprüche gegen den Transporteur sowohl auf Grundlage des Beförderungsvertrags als auch aus dem Titel Eigentum. Der Käufer hat weiterhin einen Anspruch auf Erfüllung ggü dem Verkäufer (und ggf andere, das Thema Verzug müsst ich mir da noch näher ansehen).

https://www.wko.at/service/wirtschaftsr ... skauf.html

Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Verfasst: 8. Januar 2021, 10:51
von quildor82
Balistix hat geschrieben: 8. Januar 2021, 09:52
quildor82 hat geschrieben: 8. Januar 2021, 09:13
IT Guy hat geschrieben: 7. Januar 2021, 23:51
quildor82 hat geschrieben: 7. Januar 2021, 22:24 ...
Empfänger bist du erst dann wenn du die Sendung nachweislich (Unterschrift) übernommen hast.
...
Und das ist auch das Problem. Du hast keine Ansprüche und bist auch nicht der Vertragspartner.
Als Versender --> Aufgabe Post Filiale, DPD Shop, etc. (ich bin Auftraggeber bwz. Frachtzahler) bist du der Vertragspartner des DL.


k.a. wie es dann mit der Haftung bzw. Kaufrücktritt seitens des Empfängers aussieht??? (vielleicht kann da jemand mit Rechtshintergrund/Fachwissen was daszu sagen)
Folgende fiktive Situation: IT Guy kauft von mir Produkt X um € 50,- ich versende das Teil nachweislich(Aufgabebeleg), es kommt aber nicht an.
Hat IT Guy dann Recht auf Schadenersatz, Kaufrückabwicklung ??? (Ersatzprodukt schließe ich mal aus, da Privat an Privat eigentlich nur Gebrauchtware sein kann.)
Ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit:

Zwischen Unternehmern (B2B) und zwischen Verbrauchern (C2C) gilt jeweils die allgemeine Gefahrtragungsregel des §429 ABGB: Eigentumsübergang bereits mit Übergabe an den Transporteur. IT Guy hätte daher keinen Anspruch dir gegenüber, weil du obligationsgemäß erfüllt hast. Was er aber hätte wäre ein Anspruch ggü dem Transporteur, weil dieser sein Eigentum verschustert hat.

Sonderfall Verbrauchergeschäft (B2C): hier greift die spezielle Regel des §7 KSchG: die Ware ist so lange Eigentum des Verkäufers, bis sie vom Kunden übernommen wird. Dh hier hat der Verkäufer Ansprüche gegen den Transporteur sowohl auf Grundlage des Beförderungsvertrags als auch aus dem Titel Eigentum. Der Käufer hat weiterhin einen Anspruch auf Erfüllung ggü dem Verkäufer (und ggf andere, das Thema Verzug müsst ich mir da noch näher ansehen).

https://www.wko.at/service/wirtschaftsr ... skauf.html
IT Guy hat ja keine Geschäftsbeziehung mit dem Transporteur ? Wie soll er da seine Ansprüche geltend machen?

Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Verfasst: 8. Januar 2021, 11:02
von gipflzipfla
Servus
quildor82 hat geschrieben: 8. Januar 2021, 10:51 .....

IT Guy hat ja keine Geschäftsbeziehung mit dem Transporteur ? Wie soll er da seine Ansprüche geltend machen?
So schauts leider aus.
Diese Erfahrungen musste ich auch schon machen.
Als Empfänger hat man keinerlei Rechte und bleibt auf dem Schaden sitzen, wenn sich der Versender nicht um das Problem kümmert.
Deswegen ist Vorabzahlung ja auch in großer Mode!

Dem Versender kanns egal sein, denn er hat seine Kohle ja bekommen und erleidet keinen Schaden!

Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Verfasst: 8. Januar 2021, 14:52
von cas81
quildor82 hat geschrieben: 8. Januar 2021, 10:51
Balistix hat geschrieben: 8. Januar 2021, 09:52
quildor82 hat geschrieben: 8. Januar 2021, 09:13
IT Guy hat geschrieben: 7. Januar 2021, 23:51

Und das ist auch das Problem. Du hast keine Ansprüche und bist auch nicht der Vertragspartner.
Als Versender --> Aufgabe Post Filiale, DPD Shop, etc. (ich bin Auftraggeber bwz. Frachtzahler) bist du der Vertragspartner des DL.


k.a. wie es dann mit der Haftung bzw. Kaufrücktritt seitens des Empfängers aussieht??? (vielleicht kann da jemand mit Rechtshintergrund/Fachwissen was daszu sagen)
Folgende fiktive Situation: IT Guy kauft von mir Produkt X um € 50,- ich versende das Teil nachweislich(Aufgabebeleg), es kommt aber nicht an.
Hat IT Guy dann Recht auf Schadenersatz, Kaufrückabwicklung ??? (Ersatzprodukt schließe ich mal aus, da Privat an Privat eigentlich nur Gebrauchtware sein kann.)
Ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit:

Zwischen Unternehmern (B2B) und zwischen Verbrauchern (C2C) gilt jeweils die allgemeine Gefahrtragungsregel des §429 ABGB: Eigentumsübergang bereits mit Übergabe an den Transporteur. IT Guy hätte daher keinen Anspruch dir gegenüber, weil du obligationsgemäß erfüllt hast. Was er aber hätte wäre ein Anspruch ggü dem Transporteur, weil dieser sein Eigentum verschustert hat.

Sonderfall Verbrauchergeschäft (B2C): hier greift die spezielle Regel des §7 KSchG: die Ware ist so lange Eigentum des Verkäufers, bis sie vom Kunden übernommen wird. Dh hier hat der Verkäufer Ansprüche gegen den Transporteur sowohl auf Grundlage des Beförderungsvertrags als auch aus dem Titel Eigentum. Der Käufer hat weiterhin einen Anspruch auf Erfüllung ggü dem Verkäufer (und ggf andere, das Thema Verzug müsst ich mir da noch näher ansehen).

https://www.wko.at/service/wirtschaftsr ... skauf.html
IT Guy hat ja keine Geschäftsbeziehung mit dem Transporteur ? Wie soll er da seine Ansprüche geltend machen?
Wenn der Versender nicht zugleich der Empfänger ist (wie es zB der Fall wäre bei Versendung vom Hauptwohnitz an den Nebenwohnsitz) liegt ein "(echter) Vertrag zugunsten Dritter" vor. Das ist keine Eigenkreation von mir, das heißt wirklich so. Rechtsgrundlage ist § 881 ABGB. Der begünstigte Dritte kann demnach sehrwohl Ansprüche geltend machen und sich auch grundsätzlich den Anspruch vom Versender abtreten lassen. Völlig wehrlos ist somit weder der Absender, noch der Empfänger. Die Spezialbestimmungen über Frachtdienstleistungen (wie zB das bereits genannte CMR; insb Art 17 und folgende. Subsidiär § 425 UGB und folgende) ordnen dann konkrete Bestimmungen über etwaige Haftung und deren Voraussetzungen an.

Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Verfasst: 8. Januar 2021, 15:00
von Balistix
quildor82 hat geschrieben: 8. Januar 2021, 10:51
Balistix hat geschrieben: 8. Januar 2021, 09:52
quildor82 hat geschrieben: 8. Januar 2021, 09:13
IT Guy hat geschrieben: 7. Januar 2021, 23:51

Und das ist auch das Problem. Du hast keine Ansprüche und bist auch nicht der Vertragspartner.
Als Versender --> Aufgabe Post Filiale, DPD Shop, etc. (ich bin Auftraggeber bwz. Frachtzahler) bist du der Vertragspartner des DL.


k.a. wie es dann mit der Haftung bzw. Kaufrücktritt seitens des Empfängers aussieht??? (vielleicht kann da jemand mit Rechtshintergrund/Fachwissen was daszu sagen)
Folgende fiktive Situation: IT Guy kauft von mir Produkt X um € 50,- ich versende das Teil nachweislich(Aufgabebeleg), es kommt aber nicht an.
Hat IT Guy dann Recht auf Schadenersatz, Kaufrückabwicklung ??? (Ersatzprodukt schließe ich mal aus, da Privat an Privat eigentlich nur Gebrauchtware sein kann.)
Ohne Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit:

Zwischen Unternehmern (B2B) und zwischen Verbrauchern (C2C) gilt jeweils die allgemeine Gefahrtragungsregel des §429 ABGB: Eigentumsübergang bereits mit Übergabe an den Transporteur. IT Guy hätte daher keinen Anspruch dir gegenüber, weil du obligationsgemäß erfüllt hast. Was er aber hätte wäre ein Anspruch ggü dem Transporteur, weil dieser sein Eigentum verschustert hat.

Sonderfall Verbrauchergeschäft (B2C): hier greift die spezielle Regel des §7 KSchG: die Ware ist so lange Eigentum des Verkäufers, bis sie vom Kunden übernommen wird. Dh hier hat der Verkäufer Ansprüche gegen den Transporteur sowohl auf Grundlage des Beförderungsvertrags als auch aus dem Titel Eigentum. Der Käufer hat weiterhin einen Anspruch auf Erfüllung ggü dem Verkäufer (und ggf andere, das Thema Verzug müsst ich mir da noch näher ansehen).

https://www.wko.at/service/wirtschaftsr ... skauf.html
IT Guy hat ja keine Geschäftsbeziehung mit dem Transporteur ? Wie soll er da seine Ansprüche geltend machen?
Das Stichwort ist Eigentum. ;)

Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Verfasst: 8. Januar 2021, 15:11
von cas81
Balistix hat geschrieben: 8. Januar 2021, 15:00
Das Stichwort ist Eigentum.
Da wird es bereits an der Passivlegitimation scheitern. Erfüllung ist das zielführendere Stichwort, s. o.

Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Verfasst: 8. Januar 2021, 20:03
von Pitmaster
gipflzipfla hat geschrieben: 8. Januar 2021, 11:02 Servus
quildor82 hat geschrieben: 8. Januar 2021, 10:51 .....

IT Guy hat ja keine Geschäftsbeziehung mit dem Transporteur ? Wie soll er da seine Ansprüche geltend machen?
So schauts leider aus.
Diese Erfahrungen musste ich auch schon machen.
Als Empfänger hat man keinerlei Rechte und bleibt auf dem Schaden sitzen, wenn sich der Versender nicht um das Problem kümmert.
Deswegen ist Vorabzahlung ja auch in großer Mode!

Dem Versender kanns egal sein, denn er hat seine Kohle ja bekommen und erleidet keinen Schaden!
Ich habe mal ein Fahrzeug aus D gekauft und der Verkäufer war auch etwas taub auf den Ohren als er die Kohle hatte,
aber mit einem Brief vom Rechtsanwalt wurde er auf einmal munter welch ein Wunder.
Dank Rechtschutzversicherung kostete mich das ganze Thema keinen Cent nur 2 Besuche beim Anwalt.
Kann mir nicht vorstellen das es da keine Lösung gibt für den Herrn Maier der vom Herrn Huber via Vorabkasse was kauft und die Sendung dann nicht ankommt beim Maier.

Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Verfasst: 8. Januar 2021, 22:13
von gipflzipfla
Servus
Pitmaster hat geschrieben: 8. Januar 2021, 20:03 .....
Ich habe mal ein Fahrzeug aus D gekauft und der Verkäufer war auch etwas taub auf den Ohren als er die Kohle hatte,
aber mit einem Brief vom Rechtsanwalt wurde er auf einmal munter welch ein Wunder.
Dank Rechtschutzversicherung kostete mich das ganze Thema keinen Cent nur 2 Besuche beim Anwalt.

Kann mir nicht vorstellen das es da keine Lösung gibt für den Herrn Maier der vom Herrn Huber via Vorabkasse was kauft und die Sendung dann nicht ankommt beim Maier.
Dass das aber zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind, solltest Du schon bemerken....

Als Käufer einer Ware, welche der Verkäufer v e r s c h i c k t, hat man gegenüber dem vom Verkäufer beauftragten Transportdienstleister keinerlei Rechtsansprüche.
Jener schließt den Dienstleistungsvertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab. Und das ist und bleibt der Verkäufer. Um nichts Anderes geht es hier!

Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Verfasst: 8. Januar 2021, 22:41
von johro
Bin mir nicht sicher, wohin das führen soll.

So war es bei mir:
Verkäufer hat Versand und Paketversicherng beauftragt.
Paket wird nicht geliefert. Käufer/Verkäufer macht Nachhforschungsauftrag und ggf Eidestattliche Erklärung, dass er es nicht entgegen genommen hat ( musste das schon mal machen, auf dem Lieferschein war eine unleserlich Unterschrift) Paket ist dennoch verschwunden.
VerKäufer muss Geld zurück überweisen, da Ware nicht an Käufer ausgehändigt und kann sich bei Versanddienstleister über die Paketversicherung das Geld zurück holen.

Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Verfasst: 8. Januar 2021, 23:55
von gipflzipfla
Servus
johro hat geschrieben: 8. Januar 2021, 22:41 ...

So war es bei mir:
.....
So is korrekt :applaus: