Paket kommt nicht an - was tun?

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cas81
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Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Beitrag von cas81 »

gipflzipfla hat geschrieben: 8. Januar 2021, 22:13 Als Käufer einer Ware, welche der Verkäufer v e r s c h i c k t, hat man gegenüber dem vom Verkäufer beauftragten Transportdienstleister keinerlei Rechtsansprüche.
Jener schließt den Dienstleistungsvertrag ausschließlich mit dem Auftraggeber ab. Und das ist und bleibt der Verkäufer. Um nichts Anderes geht es hier!
Ich dachte, es geht darum, die rechtliche Realität aufzuzeigen. Ich weiß auch nicht, weshalb du die Beiträge von Balistix und mir einfach ignorierst. Ich fasse zusammen:

Bei C2C bist du Eigentümer in dem Zeitpunkt, in dem der Absender die Ware dem Transporteur übergibt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Allein daraus erwachsen absolut dingliche Rechte, aus denen sich mehrere Möglichkeiten ergeben, diese Rechte durchzusetzen. ZB Herausgabe und Schadenersatz. Der unverschämt freche Kleinbetrag pro Kilo in CMR kann außerdem auch höher angesetzt werden, was natürlich idR einen Aufpreis kostet.

Außerdem handelt es sich beim Frachtvertrag um einen Vertrag zugunsten Dritter, aus dem ebenfalls Ansprüche entstehen, welche der Empfänger gegenüber dem Transporteur geltend machen kann. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit der Abtretung der Forderung des Verkäufers an seinen Gläubiger, also dem Empfänger. Hier geht es in erster Linie um Erfüllung, dh Ablieferung gemäß Vereinbarung und Verzug.

Und dann wäre da noch das Verhältnis Verkäufer-Käufer, welches allerdings nur dann "brauchbar" ist, wenn er durch Übergabe an den Transporteur noch nicht erfüllt hat, zB bei B2C (dann greifen KSchG und ggf FAGG). Auch da geht es in erster Linie um Erfüllung, dh Ablieferung gemäß Vereinbarung und Verzug.

Die Möglichkeiten im Einzelfall hängen von den Umständen ab, daher kann man keine All-in-one-Lösung präsentieren. Obige Darstellung ist nur ein grober Überblick. Auch wird man ohne Rechtsbeistand nicht weit kommen, da das objektive Recht und dessen Durchsetzung mit behördlicher Hilfe schon vor langer Zeit das Faustrecht abgelöst hat. Darum ist dieser Thread mMn nicht praxisrelevant und geht eher in Richtung "ich möchte einfach etwas wissen". Was ich hier aber in keiner Konstellation erkennen kann, wäre ein "Dienstleistungsvertrag". Soweit kommt es noch, dass Dienstleistungen per Paket verschickt werden ^^ Transportverträge (die eigentlich Frachtverträge heißen) sind iaR Werkverträge und Auslöser dafür ist üblicherweise ein Kauf- oder Schenkungs- oder Leihvertrag. Wenn du es besser weißt, dann wiederhole bitte nicht einfach nur deine Behauptung, sondern erkläre und begründe sie. Ansonsten geht hier nämlich nichts weiter.
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AUG-andy
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Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Beitrag von AUG-andy »

johro hat geschrieben: 8. Januar 2021, 22:41 Bin mir nicht sicher, wohin das führen soll.

So war es bei mir:
Verkäufer hat Versand und Paketversicherng beauftragt.
Paket wird nicht geliefert. Käufer/Verkäufer macht Nachhforschungsauftrag und ggf Eidestattliche Erklärung, dass er es nicht entgegen genommen hat ( musste das schon mal machen, auf dem Lieferschein war eine unleserlich Unterschrift) Paket ist dennoch verschwunden.
VerKäufer muss Geld zurück überweisen, da Ware nicht an Käufer ausgehändigt und kann sich bei Versanddienstleister über die Paketversicherung das Geld zurück holen.
Genau so macht man das unter vernünftigen Menschen. Egal wie die Rechtslage aussieht, das ist die fairste und beste Abwicklung. Würde ich als Versender auch so machen, warum soll der Käufer meiner Ware einen Schaden davontragen? Ich erstatte ihm den Kaufpreis und fordere gleichzeitig die Entschädigung für das verloren gegangene Paket retour. Und keiner hat einen Schaden durch, außer ein paar unnötigen Minuten. ;)
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gipflzipfla
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Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Beitrag von gipflzipfla »

servus
cas81 hat geschrieben: 9. Januar 2021, 09:19 .....Ich weiß auch nicht, weshalb du die Beiträge von Balistix und mir einfach ignorierst.......

Das kann ich Dir schon sagen: ich entscheide, bitte, für mich selbst, was ich als für mich wichtig erachte und lese..

Alle nette Theorie wird leider in der Praxis so nicht gespielt!

Als eine bestimmte Warensendung bei mir nicht ankam und ich daraufhin den Transportdienstleister kontaktiert habe, wurde ich auf den Verkäufer verwiesen:
"Dieser ist Vertragspartner des Transportdienstleisters und dieser bekäme den Schadenersatz, wenn eine Lieferung nicht bei mir ankäme.
In Folge steht der Verkäufer mir gegenüber in der Pflicht!"

Dann beginnt sich das Rad zu drehen. Und genau davon habe ich den ausgiebigen E-Mail Schriftverkehr :whistle:

Irgendwann einmal bekommt man vom Transportdienstleister eine "Eidesstattliche Erklärung über Nichterhalt einer Warensendung" zum Unterzeichnen. Meinen Ersatz habe ich aber trotzdem vom Verkäufer erhalten (Welcher übrigens ein hiesiger Forist gewesen ist) !

Fazit: wenn sich ein Verkäufer nicht um den Verbleib der Warensendung kümmert, steht man erst einmal völlig auf dem Schlauch! Nicht mehr und nicht weniger habe ich beschrieben.

Vertragspartner des Transportdiensteisters ist der Verkäufer und sonst Niemand!

Sollte der Verkäufer zwischenzeitlich leistungsunfähig werden, aus welchen Gründen auch immer, so bleibst Du erst einmal auf dem Problem sitzen!
Du hast nämlich keinen Nachweis in Händen, dass der Verkäufer versendet hat.... Behaupten kann man vieles.

Gerade erst erlebt: das Päckchen(!) wurde am 27.12. 2019 verschickt, erhalten habe ich es gestern Morgen, 08.01.2021.
War ein Geschenk...
Und jetzt? Ich könnte weder den Wert noch, leider ohne Trackingnummer, den Versandbeginn belegbar beziffern!

Da ich Bestellungen über das Internet zumeist in Deutschland tätige, wird das ganze Ding problematisch. Man kann sich das an folgendem Beispiel* einfach einmal durchlesen:

https://www.it-recht-kanzlei.de/leistun ... skauf.html

Schönes Wochendende :chears:

*Beispiele gibt es auch für Österreich. Stichwort: Gefahrenübergang
.
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Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Beitrag von cas81 »

"Erst einmal" stimmt. Darum habe ich geschrieben, dass ohne Rechtsbeistand die Anprüche, die sehrwohl über das von dir beschriebene Ausmaß hinausgehen, nicht durchsetzbar sein werden. Was du persönlich für wichtig und richtig erachtest, ist bei einer Diskussion betreffend juristischer Tatbestände hingegen irrelevant, da wir alle dem objektiven Recht unterliegen. Es bestehen also weitergehende Möglichkeiten, die zwar durchaus an anderen Brösel scheitern können, aber dennoch vorhanden und auch in der Praxis durchsetzbar sind. Was ein Frächter behauptet und in seine AGB schreibt, unterliegt übrigens ebenfalls einer juristischen Kontrolle. Dann muss noch unterschieden werden, ob es sich um b2b, c2c, b2c handelt. Daraus ergeben sich weitere Bestimmungen und die konkreten Möglichkeiten. Usw. So einfach und allgemeingültig wie du es dargestellt hast, ist es defacto nicht. Und zum Gefahrenübergang hat Balistix das einzig Richtige geschrieben. In diesem Zusammenhang nenne ich noch den Grundsatz "casum sentit dominus", woraus sich auch direkte Ansprüche ergeben, was Balistix ebenfalls dargelegt hat.

PS: einzelne Links sind zwar nie verkehrt, aber bezüglich Informationsgehalt stark begrenzt. Ich vertraue lieber auf mehrere hundert Seiten allein zu solchen (Teil-)Rechtsfragen, die in meinem Bücherregal stehen.
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Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Beitrag von gipflzipfla »

O Heiliger Forumium, unser Aller Schutzpatron, HILF !!! :gott:

Soeben erhalte ich eine PN:

" Hi,

hast du dir die Sendeverfolgung angeschaut? Das Paket geht an den Absender zurück. Ich muss es aus dem Shop abholen und schauen was da los war. Gestern stand da noch "Rücksendung, wegen Covid kommt es Lieferverzögerungen".

Falls da was falsch an der Adresse war, fällt mir erstmal nur ein, das ich deinen Vornamen ja nicht ausgeschrieben habe.

xxxxxx
xxxxxxxx xxxxxx
xxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Österreich

Ob es aber wirklich daran liegen kann, weiß ich nicht.
Ich halte dich auf jeden Fall auf dem laufenden, sobald ich was weiß, bzw. wenn das Paket wieder unterwegs ist.

Gruß

XXXXXXXXXXXX "


Und das ist k e i n Fake.
Was soll ich jetzt machen ?

Meinen Namen habe ich richtig geshrieben
Meine Adresse habe ich richtig geschrieben
Meine Postleitzahl habe ich richtig geschrieben
ÖSTERREICH stimmt auch

Grod is ma wuaschtshiceegal :popcorn:

Sa, 09.01.2021, 18:11
Die Sendung wird zur Abholung in die Filiale in Deutschand! gebracht. Die frühestmögliche Uhrzeit der Abholung kann der Benachrichtigung entnommen werden.
.
.

Sa, 09.01.2021, 14:25
Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird in die Filiale gebracht. Für die Abholung ist neben der Benachrichtigung die Vorlage Ihres Ausweises sowie ggf. eine Vollmacht erforderlich.
.
.
Sa, 09.01.2021, 10:51
Die Sendung wurde in das Zustellfahrzeug geladen. Die Zustellung erfolgt voraussichtlich heute.


Komisch... ich jedenfalls zu Hause !
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Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Beitrag von Centershot »

Derzeit geht´s offensichtlich ziemlich rund beim Paketversand...
Was die österreichische Post betrifft, da hatte ich bei Paketlieferungen in den letzten Monaten kein einziges Problem.
Der Absender nennt mir die Versandnummer...die gebe ich unter Post AT Sendungsverfolgung ein...und schon sehe ich genau den Status der Sendung.
Anscheinend habe ich mit unserem Post-Paketzusteller Glück, ich bekomme die Pakete in den 2. Stock geliefert, einfach einen Verständigungs-Zettel ins Postfach und gleich weiterfahren...unser Zusteller macht das nicht! :applaus:
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Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Beitrag von AUG-andy »

Centershot hat geschrieben: 21. Januar 2021, 12:53 Derzeit geht´s offensichtlich ziemlich rund beim Paketversand...
Was die österreichische Post betrifft, da hatte ich bei Paketlieferungen in den letzten Monaten kein einziges Problem.
Der Absender nennt mir die Versandnummer...die gebe ich unter Post AT Sendungsverfolgung ein...und schon sehe ich genau den Status der Sendung.
Anscheinend habe ich mit unserem Post-Paketzusteller Glück, ich bekomme die Pakete in den 2. Stock geliefert, einfach einen Verständigungs-Zettel ins Postfach und gleich weiterfahren...unser Zusteller macht das nicht! :applaus:
Die österreichische Post arbeitet besser als je zuvor.
Am Dienstag um 10 Uhr ein Paket im Weinviertel aufgegeben und am Mittwoch zeitig in der Früh in Wien 21 zugestellt. Als Beweis die Sendungsnummer : 2181050100036056
Hab die letzten Monate Unmengen verschickt, alles flott und Problemlos.
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Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Beitrag von gipflzipfla »

gipflzipfla hat geschrieben: 9. Januar 2021, 22:17 O Heiliger Forumium, unser Aller Schutzpatron, HILF !!! :gott:

....
Und das ist k e i n Fake.
Was soll ich jetzt machen ?
....
Rückmeldung:
Mein Packet ist mittlerweile auch angekommen!

:applaus:

Der Versender hatte seine liebe Mühe damit. Im Postamt hat man die Sendung nach Österreich als fürs Inland deklariert.
Deswegen natürlich nicht an mich zustellbar und somit zurück an den Absender.
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Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Beitrag von Varminter »

Centershot hat geschrieben: 21. Januar 2021, 12:53 Derzeit geht´s offensichtlich ziemlich rund beim Paketversand...
Was die österreichische Post betrifft, da hatte ich bei Paketlieferungen in den letzten Monaten kein einziges Problem.
Der Absender nennt mir die Versandnummer...die gebe ich unter Post AT Sendungsverfolgung ein...und schon sehe ich genau den Status der Sendung.
Anscheinend habe ich mit unserem Post-Paketzusteller Glück, ich bekomme die Pakete in den 2. Stock geliefert, einfach einen Verständigungs-Zettel ins Postfach und gleich weiterfahren...unser Zusteller macht das nicht! :applaus:

Dafür hat die heilige österreichische Post vorige Woche einen .416er Lauf an unsere Heuballen zugestellt.

Nachdem das Paket dort lag, muss eindeutig ein Heuballen unterschrieben haben. :oops:
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Pitmaster
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Re: Paket kommt nicht an - was tun?

Beitrag von Pitmaster »

Varminter hat geschrieben: 23. Januar 2021, 00:31 Dafür hat die heilige österreichische Post vorige Woche einen .416er Lauf an unsere Heuballen zugestellt.

Nachdem das Paket dort lag, muss eindeutig ein Heuballen unterschrieben haben. :oops:
Bei uns ist es der GLS Fahrer welcher immer das Paket nur zur Haustüre stellt ohne zu klingeln,
obwohl sogar ein blindes Huhn sieht das wir zu Hause sind bei offenem Garagentor zum Beispiel und Festbeleuchtung in der Bude. :nudelholz:
Wenn der Bursche wüsste welchen Warenwert er einfach so abstellt wie eben diese Woche meinen V0 Geschwindigkeitsmesser,
bin diesbezüglich aber relaxt denn wenn einmal das Paket fehlen würde bzw. der Inhalt beschädigt sein sollte haftet zu 100% der Fahrer.
Die Post, UPS und DPD machen bei uns alles 100%ig systemkonform, da kann ich nur Lob aussprechen.
"Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht, Gehorsam aber Verbrechen!"
Papst Leo XIII., 1891
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