Jagdschutzorgan, Fragen und Praxistipps

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Lindenwirt
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Jagdschutzorgan, Fragen und Praxistipps

Beitrag von Lindenwirt »

Hallo,

eine Frage an die Praktiker.
Das Jagdschutzabzeichen ist per Gesetz sichtbar (äußerstes Kleidungsstück) auf der linken Brustseite zu tragen.
Wie befestigt ihr das Abzeichen? Sicherheitsnadel, Klettstreifen, Klammern? Gibts da eine vernünftige flexible Lösung?

lgL
Zuletzt geändert von Lindenwirt am 28. Juli 2021, 16:36, insgesamt 1-mal geändert.
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wilhelmshoehe
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Re: Jagdschutzabzeichen befestigen

Beitrag von wilhelmshoehe »

Meines hat hinten eine Sicherheitsnadel drauf.

Habt's das in OÖ nicht?
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Lindenwirt
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Re: Jagdschutzabzeichen befestigen

Beitrag von Lindenwirt »

Ah ok, klingt schlüssig. Ich kanns gar nicht sagen, ich bekomme meines erst kommende Woche.
Ein Kollege hat mir von irgendeiner selbstgebastelten Schlaufenkonstruktion zum Rausklappen erzählt. Das hat mich stutzig gemacht, ich dachte jetzt man muss sich da selber was überlegen. :) Sicherheitsnadel ist aber wohl ohnehin das Einfachste.
Bin da sowieso noch völlig unschlüssig wie ich das ganze Thema Jagdschutz überhaupt angehe.
Wie macht ihr das? Abzeichen immer dabei und im Fall der Fälle wird es angesteckt oder Abzeichen von Haus aus sichtbar?
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gipflzipfla
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Re: Jagdschutzabzeichen befestigen

Beitrag von gipflzipfla »

Servus
Lindenwirt hat geschrieben: 28. Juli 2021, 16:15 ....
Wie macht ihr das? Abzeichen immer dabei und im Fall der Fälle wird es angesteckt oder Abzeichen von Haus aus sichtbar?
Gibts dazu keine Dienstvorschriften?

Das Landeskulturwachengesetz NÖ schreibt z.B. vor:
§ 4
Tragen des Dienstabzeichens und Mitführen des Dienstausweises, Verlust

(1) Die Wachorgane sind in Ausübung ihrer Tätigkeit verpflichtet, das Dienstabzeichen an der linken Brustseite sichtbar zu tragen, den Dienstausweis mit sich zu führen und über Verlangen vorzuweisen.
.
.
.
Ich glaube, wenn Du ein beeidetes Organ bist, stellst Du Dich mit jedem Betreten Deines Aufsichtsgebietes automatisch selbst in Dienst. Lassen zumindest die Landesjagdgesetze einen denken.
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Lindenwirt
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Re: Jagdschutzabzeichen befestigen

Beitrag von Lindenwirt »

Eigentlich nicht. (bezogen auf die Frage nach den Dienstvorschriften)
Lt. Gesetz ist man im Dienst, wenn man das Abzeichen sichtbar auf der linken Brustseite trägt und den Ausweis mit sich führt. In Dienst stellen ist jederzeit, auch kurzfristig möglich. Beschränkt natürlich auf das Jagdgebiet (nicht Jagdrevier). (und da auch wieder mit der Ausnahme einer Verfolgung über die Jagdgebietsgrenzen hinaus). Ich sehe allerdings keine Pflicht mich in Dienst zu stellen wenn ich z.b. jagern gehe, es geht im Gesetzestext ja um die Ausübung der Tätigkeit des Jagdschutzorgans, nicht der Jagd.
In der Praxis heiß das für mich wohl, Ausweis und Abzeichen immer mitführen und in Dienst stellen wenn nötig bzw. bei Anruf wenns wo Probleme gibt halt sofort beim Ausrücken. Obs jemals notwendig sein wird steht ohnehin auf einem anderen Blatt.

EDIT: Kommende Woche beantrage ich dann auch gleich den WP, bin gespannt auf den Vermerk. :)
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wilhelmshoehe
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Re: Jagdschutzabzeichen befestigen

Beitrag von wilhelmshoehe »

Ich hab's samt Ausweis und allen anderen Zeugs (Jagdkarte, etc.) in ner zugzippten Jackeninnentasche dabei und wenn ich's brauch kommt's rauf. Verlust des Abzeichens willst auf's Möglichste vermeiden.

Grad beim Jagdschutz kommst kaum unerwartet in eine Situation, wo du das Abzeichen schon oben haben müsstest um sofort was unternehmen zu können. Beim Forstschutz schaut das anders aus, Stichwort: Unerlaubtes fahren auf Forststraßen, wennst da nicht schnell bist ist der vorbeigefahren ;)

Du kannst dich jederzeit in den Dienst stellen, wichtig ist halt, dass das Abzeichen oben ist bevor man die Amtshandlung beginnt.
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Lindenwirt
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Re: Jagdschutzorgan, Fragen und Praxistipps

Beitrag von Lindenwirt »

Hab mal den Titel geändert auf einen allgemeineren.
@wilhelmshoehe: Ja genau, so hätte ich das auch gesehen, habe ohnehin immer einen kleine Dokumentenmappe in der Oberschenkeltasche (Jagdkarte, Jagderlaubnisschein, Zahlungsbestätigung für Jagdversicherung, kundige Person, WBK, etc.), da haben dann Ausweis, Waffenpass und Abzeichen auch noch Platz. Is ja eigenlich unglaublich was man alles dabei haben muss...
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gipflzipfla
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Re: Jagdschutzorgan, Fragen und Praxistipps

Beitrag von gipflzipfla »

Lindenwirt hat geschrieben: 28. Juli 2021, 16:38 ... Is ja eigenlich unglaublich was man alles dabei haben muss...
Du bekommst ja, als beeidetes Jagdschutzorgan, auch hoheitliche Rechte eingeräumt.

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Re: Jagdschutzorgan, Fragen und Praxistipps

Beitrag von wilhelmshoehe »

Noch ein Tipp, ruf bei der örtlichen Polizeidienststelle deines Dienstbereiches an und stell dich den Kollegen vor.

Wennst dann mal in der Not anrufen musst, kennt man ein Gesicht dazu.

WP sollte im Geldtascherl sein und damit eigentlich immer mit dabei.
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Re: Jagdschutzorgan, Fragen und Praxistipps

Beitrag von wsm_bertl »

Ich hab das Ding nie am Mann.
Komm ich mir ja bescheuert vor.
Habs bei der Jagdkarte und dem Ausweis.
Hab ich die letzten 16 Jahre noch nie gebraucht, gsd
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