Dann muss ich die aber auch alle sicher verwahren - so können sie frei rumliegen....
Das ganze grenzt eh an die perfekte Perversion...

Dann muss ich die aber auch alle sicher verwahren - so können sie frei rumliegen....
Ich hab so einen Schrank mit separaten Fächern auf der Seite, da lagern die Magazine. Im selben Schrank sind meine A- und B-Waffen und im separaten Schrank daneben ohne seitliche Fächer lagern unsere gemeinsam zugänglichen C-Waffen und im oberen verschließbaren Fach, nur für meine Freundin zugänglich, ihre zwei B-Waffen. So ist alles verstaut und jeder hat nur auf seinen Krempel zugang, so wie es das Gesetz verlangt.
Ich hab inzwischen 5 Waffentresore und die sind alle bumsvoll - man gönnt sich ja sonst nichtsTobi1987 hat geschrieben: ↑28. September 2021, 11:47Ich hab so einen Schrank mit separaten Fächern auf der Seite, da lagern die Magazine. Im selben Schrank sind meine A- und B-Waffen und im separaten Schrank daneben ohne seitliche Fächer lagern unsere gemeinsam zugänglichen C-Waffen und im oberen verschließbaren Fach, nur für meine Freundin zugänglich, ihre zwei B-Waffen. So ist alles verstaut und jeder hat nur auf seinen Krempel zugang, so wie es das Gesetz verlangt.
Melde halt nicht alle! Im Prinzip reicht ein einziges passendes Mag für den Z8 Platz. Die andren können dann nach wie vor frei herumliegen.![]()
Wobei der Sachbearbeiter nichts für das Gesetz kann.
Es ging hier, soweit ich das verstanden habe, um Glock Magazine mit nicht mehr als 20 Schuss Kapazität. Diese sind nach wie vor frei erhältlich. Hierzu reicht ein einziges Magazin für die Altbestandsmeldung um einen Z8 Platz für die 9mm Schmeisser zu bekommen.Huck_Finn hat geschrieben: ↑9. Oktober 2021, 21:01Melde halt nicht alle! Im Prinzip reicht ein einziges passendes Mag für den Z8 Platz. Die andren können dann nach wie vor frei herumliegen.![]()
Das ist keine so gute Idee diese offen herumliegen zu lassen. Zufällige Kontrolle und statt 2 hast du 5 in deinem Besitz ergibt Erklärungsbedarf inkl. ordentlich Ärger. Der Altbestandsschutz zur Meldung für Magazine nach WaffG §17 Z7-Z10 gilt nach dem 13.12.2021 nicht mehr.