Der Händler kann auf bestehende Altbestandsplätze nicht melden?cas81 hat geschrieben: ↑11. Oktober 2021, 07:01 Wenn eine Kat A- Waffe iSd Z8 daraus wird, weil man zum Stichtag 1 Glock-Magazin zur LW hatte (oder aus sonstigem Grund nur 1 gemeldet hatte, eben weil bspw die anderen Glock-Magazine zur KW gehören), dann könnte man die anderen Glock-Magazine unter 20 Schuss sehrwohl einfach herumliegen lassen. Solange man eine Glock besitzt, ansonsten kommt uU das erste Verdachtsmoment und der Zirkus geht ggf los. MMn muss man es nicht darauf anlegen, die Damen und Herren Polizisten wissen ja nicht, wie super man ist. Ich frage mich nur, weshalb man leere Magazine herumliegen lassen sollte, anstatt die Mags einfach in den Safe zu werfen. Wobei... Ab 14.12.2021 haben wir ganz andere Sorgen und mit drastisch steigender Anzahl bei den Waffendelikten zu kämpfen, was diverse politische Parteien wieder zum Zuckaus bringt, bis nach Brüssel rauf. Aber vielleicht haben ja eh nur interessierte Sportschützen Glock-Mags über 20 Schuss oder LW-Mags über 10 Schuss ^^
Zum letzten Absatz:
#Altbestand LW Magazin über 10 Schuss - Z10 Eintrag: Habe 6 Plätze. 3 AR-Mags an Berechtigte verkauft. Somit 3 freie Plätze. Wollte neue AK-Mags nachkaufen. Händler: "Z10 kannst nicht kaufen, das ist nur Altbestand. Wir können das gar nicht melden, haben nämlich nur Z7 und Z8 zur Auswahl". Theorie und Praxis.
Ich bin gespannt, was passiert, wenn ich von jemandem mit Z8 privat ein Magazin kaufe und dabei selbst nur eine Z10- Berechtigung habe. Ich habe leider null komma null Vertrauen in unsere Verwaltung, von daher sitze ich derzeit auf 3 leeren Plätzen und weiß nicht, was ich damit machen soll, weil die Praxis nicht zur Theorie passt.
