Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

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cas81
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von cas81 »

Mach bitte einen eigenen Thread auf. Hier geht's um Wichtigeres als eine Kaufberatung und es wäre schade, wenn der Informationsfluss darunter leidet.
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Tobi
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von Tobi »

Karner bei ZIB2.

Er wechselt ständig das Thema bei sehr konkreten Fragen der Moderatorin, warum er nicht einfach die bestehenden Waffenverbotszonen ausweitet, wenn die Polizei und somit er genau wissen, wo die Problemzonen liegen. Außerdem keine Antwort auf die Frage, warum es danach einfacher wird, Messer abzunehmen, wenn sie bereits jetzt für unter 18-Jährige verboten sind. Dann spricht er selbst noch über afghanische Messerstecher, "die es zweifellos gibt", ohne anscheinend zu wissen, dass Messer für Asylwerber bereits jetzt schon verboten sind. Ich empfand das Interview als absolut schwach.
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Kemira
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von Kemira »

Viel mehr Bestätigung dafür, dass die ganze Aktion NICHT auf die jugendlichen Messerstecher in den Problemzonen abzielt, braucht man eigentlich gar nicht.
Ich fühle mich an die Diskussionen und Pressestunden in Deutschland 2004 erinnert...
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cas81
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von cas81 »

100% eiskaltes politisches Kalkül, verkauft die eigenen Bürger und propagiert die grundsätzliche Überwachung im öffentlichen Raum. Schöne Zeiten. Wenn dieses absolute Verbot kommt und bei jemandem so ein Messer-Clip am Hosenbund sichtbar ist, wie wird die Polizei, die dann endlich mit aller Härte des Gestzes durchgreifen kann, wohl vorgehen? So, wie man sich den Freund und Helfer vorstellt? Oder wie bspw am Floridsdorfer Spitz, am Praterstern, etc? Da verzichtet dann jeder freiwillig auf alles, das auch nur ansatzweise an ein Messer erinnern könnte.
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cas81
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von cas81 »

Tobi hat geschrieben: 18. März 2024, 23:20 Außerdem keine Antwort auf die Frage, warum es danach einfacher wird, Messer abzunehmen, wenn sie bereits jetzt für unter 18-Jährige verboten sind.
Genau da liegt scheinbar das Missverständnis: WAFFEN dürfen sie nicht haben. Jetzt fallen die meisten Messer eben gerade nicht unter den Waffenbegriff und darum sollen sie künftig davon umfasst werden. Selbiges gilt für Drittstaatsangehörige ohne entsprechendemmn Aufenthaltstitel und Asylanten. Siehe §§ 11, 11 a WaffG. Oder übersehe ich etwas? Bspw die Jugendschutzgesetze hab ich mir jetzt nämlich nicht angesehen. Falls nicht:

Allerdings ist das nicht nötig, wenn man sich die derzeitige Bestimmung zur Waffenverbotszohne ansieht, denn in so einer Waffenverbotszone könnten u. a. Messer schon abgenommen werden, obwohl sie keine Waffen im Sinne des WaffG sind:
§ 36 b (1) SPG hat geschrieben:Ist auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener gefährlicher Angriffe, zu befürchten, dass es an bestimmten öffentlichen Orten (§ 27 Abs. 2) zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von Menschen kommen wird, sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, zur Vorbeugung solcher Angriffe mit Verordnung zu verbieten, diese Orte mit Waffen oder mit Gegenständen, die geeignet sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten. Das Verbot gilt nicht für Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten mit sich führen.
Die Subsumtion der Messer unter den Waffenbegriff flankiert diese Norm aber, indem sie zu Rechtssicherheit führt und zwar auch für die Polizei. Ob dieses Vorhaben verhältnismäßig ist, steht aber auf einem völlig anderen Blatt. Auch das SPG selbst normiert ausdrücklich ein Verhältnismäßigkeitsgebot in § 28 a (mit der Ausnahme der Erforderlichkeit hinsichtlich Eingriffe in Rechte gem § 29), ebenfalls dem § 36 b (2) wohnt ein solches inne (zeitliche und örtliche Begrenzung, damit eben gerade nicht pauschal in die Rechte eingegriffen wird).

Objektiv betrachtet, nämlich unter den Gesichtspunkten der Täterschaft, der konkret genutzten Tatmittel und der Kriminalisierung aller Menschen im Bundesgebiet, ist das amS absolut unverhältnismäßig, da überschießend und - aus derzeitiger Sicht - zweckverfehlend (zumindest im Hinblick auf den behaupteten Zweck).

All das sind Ausflüsse des Verfassungsrechts, aber dass gerade dieses in materieller Hinsicht seit einiger Zeit seitens der Politik hinten angestellt wird, ist Realität. Und die Gerichtsbarkeit prüft nur die Sachlichkeit, die Prärogative der Zweckmäßigkeit liegt aber beim Gesetzgeber. Daher wenn das durchgeht, dann wird es schwierig, das zu bekämpfen. Bestenfalls mit Berufung auf den Gleichheitssatz vor dem VfGH und das erfordert entweder eine Verurteilung durch ein erstinstanzliches ordentliches Gericht, oder einen Individualantrag (Anwaltspflicht). Bzw wenn es "nur" bei Verwaltungsstrafen bleibt, dann eben im Anlassfall den verwaltungsgerichtlichen Instanzenzug bis zum VfGH, der diesfalls aber nur eine Grobprüfung vornehmen, oder die Sache gleich an den VwGH abtreten wird. Wer will, wer mag?

Unsere Politiker wissen ganz genau, was sie da machen und das einzig realistisch effektive Abwehrmittel ist der Stimmenentzug. Und das wiederum ist dem Innenminister nicht ganz so wichtig, wie den Parteien als Ganzes; Denn diese wählen wir im Herbst. Darum sind Unmutsbekundungen an diese so wichtig. Wenn es aber heißt "Das geht ja jetzt schon alles", dann stimmt das nicht (sofern ich mich nicht geirrt habe, siehe oben) und weil es nicht stimmt, wird den Argumenten die Grundlage entzogen und wenn das geschieht, dann sehen sich diese Narzissten wieder bloß bestätigt; Die ahnungslosen Bürger, für die sie meinen besser zu wissen, was gut für sie ist (bzw die die Agenden nicht verstehen). Daher wäre es mMn besser den Ball entweder flach zu halten und nur den Unmut und das Ergebnis kund zu tun, oder man kennt sich richtig aus und schießt mit Kanonen auf Spatzen. Die Schüsse dazwischen könnten unter Umständen nach hinten losgehen.
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Salem
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von Salem »

Zitat WaffG.:


Waffen

§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind,

1. die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder
2. bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.

Deutlicher geht es eh nicht mehr. Messer haben dem Wesen nach die geforderte Eigenschaft. Deshalb führen ab 18. Schusswaffen werden im § 2. behandelt. Damit ist das Führen von Messern für die Importkrimineser verboten. Und für Jugendliche auch.
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von cas81 »

Du hättest "ihrem Wesen nach dazu bestimmt" fett hervorheben sollen. Und das ist längst nicht jedes Messer. Und darum "braucht" der Herr Innenminister die flächendeckende Verbotszone und die Aufnahme ins WaffG.

Hast du einen Kommentar oder irgendwas zur Hand, wo das drin steht? Ich hab den 1 WaffG bisher noch nie genauer unter die Lupe genommen.
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Salem
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von Salem »

Kommentar - gute Idee. Im Kommentar habe ich grad nachgesehen, Küchenmesser und andere "normale Messer" wären demnach vermutlich keine Waffen "im eigentlichen Sinn". Wie es mit Drittstaatsangehörigen die 30cm Küchenfeiteln mitführen aussieht ist irgendwie recht schwammig - der "Mitführzweck" bestimmt da mit. Könnte der IM per Verordnung präzisieren. Wird er aber nicht wollen. Alles sehr schwammig und "Auslegungssache". Tatsache ist: Alle Taschenmesser die ich habe wären in D verboten - und wenn der Karner weiterfuhrwerkt sind sie das in Ö auch. Ohne jeden Sicherheitsgewinn, aber unter dem Gelächter der Importkrimineser.

Andererseits: Für den Karner sind sie ja bereits ihrem Wesen nach als Waffe geeignet, so gesehen...
Du verstehst?
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von cas81 »

Danke fürs Nachsehen!
Ich verstehe sehr gut. Leider, sonst wäre ich entspannter. Der Herr Innenminister versteht es zu unserem Nachteil auch, genau wie der Herr Bürgermeister, sowie die anderen Helferlein. Darum wollens es ja im WaffG legaldefinieren. Würdens es nicht verstehen, wärs einfacher... für uns. Genau wie mit den Waffenverbots"zonen". Aber hey, das Schweizermesser bleibt frei, das ist doch was! Und, obwohl zT vom 1 WaffG erfasst, sogar das Pfefferspray! :o
So gnädig :up:
:roll:
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von ramrod »

Der Begriff “Krimineser” sagt mir was, aber bitte was sind “Importkrimineser”?
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