Kat B Verwahrung

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Bernedti
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Kat B Verwahrung

Beitrag von Bernedti »

Servus Leute

Da meine erste Kat B eine Steyr Aug Za3 wird wollt ich mal nachfragen inwieweit sich die Verwahrung von Kat B Waffen zu Kat C Waffen unterscheidet

Also gibts da bestimmte Auflagen sodas ich mir jetzt extra fürs Aug nen Safe kaufen muss oder kann ich die genauso in meinen Bauerschrank der im verschlossenen Waffenraum steht verwaren??

Danke :D

Lg Berni
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approach_lowg
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von approach_lowg »

da ist alles das selbe wie gehabt. NUR darf halt keine person die kein waffenrechtliches zetterl ( wbk oder wp) hat darauf zugriff haben. also, das aug in den kasten stellen, zusperren und ja nicht deiner katze und der schlange sagen wo sich der schlüssel dafür befindet.
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Helmal
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von Helmal »

Und den Kasten anschrauben ist ein gut gemeinter Rat, im Gesetz steht es nicht, die Judikatur verlangt es nicht, wenn es noch eine zusätzliche Zugriffshürde gibt, aber es macht
1) Sinn und
2) erspart es ggf viel Ärger.

Liebe Grüße, Philipp
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von Varminter »

Wenn du einen eigenen, versperrten Waffenraum hast, müsstest du im Prinzip nicht mal in einen Schrank sperren.

Knacken kann man ohnehin alles, es geht nur um den Schutz vor Gelegenheitszugriff Unberechtigter.

Ich geb dir aber den Tipp, besorg dir noch so einen kleine Raumalarmanlage (Bewegungsmelder und Sirene), der Sound ist grausam laut und unberechtigter Zugriff bleibt nicht so leicht unbemerkt.

Die Dinger kosten fast nix mehr bei Conrad Elektronik.
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von Bamburi »

Ich schließe mich mal an den alten Thread an da es thematisch gut passt, sonst gerne nach "kurze Frage kurze Antwort" verschieben.
Gestern am Jagd - Stammtisch ging es wieder rmal und die Verwahrung von Kat. B und Kat. C Waffen. Grundsätzlich eh alles ziemlich klar gewesen. Wo wir auf keinen grünen Zweig kamen war die Verwahrung vom Schlüssel.
- Ist diese Gesetzlich wo ordentlich definiert?
- darf der Schlüssel wo versteckt sein? Zb. Lade oder Keksdose oben am Schrank...
- oder muss er immer am Mann bzw. In einem Schlüssel Tresor mit Nummern Code sein?
- und die eigentliche Frage, darf/muss die Polizei dir Verwahrung des Schlüssels kontrollieren?
- Darf sie mich zum Versteck des Schlüssels begleiten Oder reicht es wenn ich sage ich hole ihn aus dem sicheren Versteck, bitte kurz warten...?

Wie gesagt, es geht nur darum ob diese Frage konkret beantwortet werden können oder es eine Grauzone ist?

Das a Nummern Schloss einfacher ist ist klar, es geht hier konkret nur um die Verwahrung des Schlüssels und wie weit diese kontrolliert werden kann.

Danke und Gruß,
Juri
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von IT Guy »

Eigentlich ist es ganz einfach. Du musst die Waffen vor unberechtigter Benutzung und Aneignung schützen.
Die Waffe in der Keksdose auf dem Schrank wäre wohl nicht sicher. Und wenn der Schlüssel dort liegt, tut das die Waffe im übertragenen Sinn auch.
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von Varminter »

Darum nehme man Waffenschränke mit Zahlenschloss.

Zumindest EINEN solchen, da gehören dann halt alle Schlüssel rein.

Mit dem gleichen Thema geht in Deutschland aktuell wieder einmal ein Drama ab.
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cas81
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von cas81 »

Wennst zwei Safes mit Zahlenschloss hast, dann verwahrst die Not-Schlüssel für Safe 1 in Safe 2 und umgekehrt. Falls die Batterien leer werden oder das mechanische Zahlenschloss zangelt. So erblickt kein Schlüssel das Tageslicht, bis zumindest ein Safe geöffnet wurde.

Zumindest einer der Safes kann ja ein kleiner Möbeltresor sein, eine kleine feuerfeste Kasette, o. dgl. Das Matrjoschka-Puppenspiel mit den Schlüsseln würd ich mir nie antun und alle Schlüssel in einen Safe sperren auch nicht (s.o., Batterie leer oder zangeln).

Nach derzeitiger Rechtslage geht's nicht safer.
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Dobi
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von Dobi »

Ich hab die Schlüssel von 2 Munitionsschränken und die Notschlüssel von 3 Waffensafes in einem Abus Schlüsseltressor mit Zahlenkombi. Der Schlüsseltressor hat einen Stahlbügel (wie ein Vorhängeschloss) und hängt damit an einem der Trägerholme von einem Industrieregal.
Wurde sowohl von meiner SB, als auch von den Polizisten bei der Kontrolle zur 5K Muni-Meldung, als auch von den Polizistinnen bei der 5-Jahreskontrolle als völlig ausreichend abgesichert betrachtet!

Edit: Vertipper
Immer noch Anfänger & Mitglied im ISB, CSS & LSVNOE, NFVÖ & "Verein".
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von Bamburi »

Hallo,

Danke für die Tipps, ich habe auch ein Zahlenschloss an einem Schrank in welchen ich die Schlüssel von den andren beiden Tresoren aufbewahre.
Das es so am vernünftigsten ist, war mir klar, habe selber bei Kontrolle auch noch nie ein Thema gehabt.
Hier ging es konkret um einen "alten Weidkameraden" der nicht viel ändern will, hat an Schlüsseltresor und wissen wollte wo und wie der Schlüssel Verwahrt werden muss.
Also mein Tipp war, entweder Schlüssel Tresor mit Nummernschloss oder immer am Mann, auch beim Duschen... ;)
Wobei ich persönlich von einem Schlüsseltresor eher wenig halte, schütz zwar vor zufälligem Zugriff, einen bösen Einbrecher macht er es aber leichter da er den Schlüssel nicht suchen muss und ich die Sicherheit des Safes damit auf die schlechte Sicherheit des Schlüsseltresors reduziere.
Außer man legt sich was ordentliches zu.

Die Konkreten Fragen sind hier, gibt es dazu im Gesetz eine exakte Definition, bzw. schon ein Gerichtsurteil zum Thema Schlüsselverwahrung?
Oder ist das ein schwammiger Graubereich "in vertretbare Weise vor unbefugten Zugriff zu schützen" welcher dann wenn es nicht passt eben gegen mich ausgelegt wird?
und: was darf die Polizei in Puncto Schlüssel genau kontrollieren, darf sie auf verlangen den Ort der Verwahrung sehen, also dort hin mitgehen wo ich den Schlüssel habe, oder geht sie das nichts an?

Danke und Grüße,

PS: die Diskussion ist deshalb etwas ausgeartet weil ja jeder Gescheiter war wie der Andere und auch ein Mitarbeiter eines Ziviltechnikers am Tisch saß welcher sich sicher ist, das es für alles im Gesetz eine klare Definition geben muss bzw. Die Polizei im Falle eines SChlüssel-Tresors auch die Verwahrung des Schlüssels kontrollieren müssen, weil ja ansonsten, falls nach der Kontrolle etwas passiert (unbefugter Zugriff - Unfall), auch die Kontrollierenden Organe strafbar wären wenn die Verwahrung des Schlüssels nicht kontrolliert worden wäre...… :roll:
Ich glaube dass er ja grundsätzlich nicht unrecht hat aber da in Puncto genauer, klarer Definitionen im Waffengesetz vermutlich seinen Meister findet...
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