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Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 27. Oktober 2020, 12:49
von Joseph_Rochefort
Habt ihr den 11b Status schriftlich auf der WBK?

Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 27. Oktober 2020, 12:51
von Balistix
Joseph_Rochefort hat geschrieben: 27. Oktober 2020, 12:49 Habt ihr den 11b Status schriftlich auf der WBK?
Nein und meines Wissens gibt es dafür weder eine Grundlage noch ein Erfordernis/einen Vorteil.

Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 27. Oktober 2020, 14:01
von Wolf1971
IT Guy hat geschrieben: 17. Oktober 2020, 08:52 Da ist die Ausnahmeregelung für Schalldämpfer für Jäger wesentlich einfacher und praktikable gelöst worden.
Hast Du eine gültige Jagdkarte, die darfst einen Schalldämpfer besitzen, erwerben, einführen. Hast Du keine gültige Jagdkarte mehr, musst ihn innerhalb von 6 Monaten verkaufen oder abliefern.
Und ein Schalldämpfer ist auch §17.
Aber Schalldämpfer unterliegen nicht der Meldepflicht.
Theoretisch weiß nur der Verkäufer dass ich einen habe.

Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 27. Oktober 2020, 14:18
von eriochromcyanin
Wolf1971 hat geschrieben: 27. Oktober 2020, 14:01 Aber Schalldämpfer unterliegen nicht der Meldepflicht.
Theoretisch weiß nur der Verkäufer dass ich einen habe.
§ 17 Abs. 3 WaffG, vorletzter Satz:
Im Übrigen gelten für den Besitz und das Führen von Waffen oder Vorrichtungen im Sinne des Abs. 1 und 2 die §§ 21 Abs. 4, 23 Abs. 3 sowie 25 bis 28.
§ 28 Abs. 2 WaffG, erster Satz:
Im Falle der Veräußerung haben der Überlasser und der Erwerber die Überlassung der Schusswaffe der Kategorie B binnen sechs Wochen der für den Erwerber zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 27. Oktober 2020, 19:08
von Roliboli
Meine Karte war heute in der Post ging also schnell. Jetzt steht hinten zusätlich drauf
Waffen gem. §17 Abs 1 des Waffg zu erwerben, besitzen und einzuführen:
>1 gem. Z7; gem.Z.10<
Das eine ist die Glock ok und das andere die LW Magazine, aber die Glockmagazine werden nicht aufgeführt? Das wäre ja Z9 oder habe ich einen Denkfehler?

Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 27. Oktober 2020, 19:22
von Balistix
Roliboli hat geschrieben: 27. Oktober 2020, 19:08 Meine Karte war heute in der Post ging also schnell. Jetzt steht hinten zusätlich drauf
Waffen gem. §17 Abs 1 des Waffg zu erwerben, besitzen und einzuführen:
>1 gem. Z7; gem.Z.10<
Das eine ist die Glock ok und das andere die LW Magazine, aber die Glockmagazine werden nicht aufgeführt? Das wäre ja Z9 oder habe ich einen Denkfehler?
Für zu einer im Bestand befindlichen Waffe gehörige Magazine werden keine "nur Magazin"-Plätze gegeben.

Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 27. Oktober 2020, 19:34
von Roliboli
Balistix hat geschrieben: 27. Oktober 2020, 19:22
Roliboli hat geschrieben: 27. Oktober 2020, 19:08 Meine Karte war heute in der Post ging also schnell. Jetzt steht hinten zusätlich drauf
Waffen gem. §17 Abs 1 des Waffg zu erwerben, besitzen und einzuführen:
>1 gem. Z7; gem.Z.10<
Das eine ist die Glock ok und das andere die LW Magazine, aber die Glockmagazine werden nicht aufgeführt? Das wäre ja Z9 oder habe ich einen Denkfehler?
Für zu einer im Bestand befindlichen Waffe gehörige Magazine werden keine "nur Magazin"-Plätze gegeben.
Ah ok Danke. Hat mich nur gewundert, da jedes Magazin einzeln im zwr aufgeführt ist. Bin nur froh das das jetzt erledigt ist.

Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 4. November 2020, 23:29
von vulgogurktaler
Theoretisch, wenn ich generell nur auf einem behördlich genehmigten Schiessstand trainiere, brauch ich nur die Magazine melden, ohne die Waffe auf Kat. A zu schreiben?
Oder ist es eigentlich eh für nix, weil die Waffe sowieso immer auf Kat. B geändert werden kann und man sich die Kat. A Magazine behält?
Wie sieht das dann mit den Leuten aus, die selten Bewerbe schiessen also den Nachweis dann nicht unbedingt jedes Jahr bringen können?
2020 war zum Beispiel eher gar nix...

Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 4. November 2020, 23:52
von m_a_d
für Altbestand braucht es nix, auch die deutsche Praxis regelmäßig das "Bedürfnis" zu belegen gibt es nicht.

7/8 vs 9/10 ist der Hauptunterschied, dass Du bei 9/10 nur Magazine nachkaufen kannst, dh eines musst Du verschrotten / verkaufen (und somit einen Magazinplatz freimachen), damit Du ein neues kaufen kannst. bei 7/8 kannst du auch neue kaufen (zur aktuellen Waffe passend, oder wenn die Waffe verkauft wurde, für die neu anzuschaffende), denn da gibt es keine Mengenbegrenzung

Edith sagt: und ja, mit 9/10 kannst Du auf einem behördlich genehmigten Stand (also nicht auf allen Ständen) deine Magazine verwenden, aber nur dort. zuhause ist schon das Anstecken verboten

Re: WBK/Mag.-Meldung

Verfasst: 5. November 2020, 00:19
von vulgogurktaler
Vielen Dank für die Info, hab das Thema bisher selbst eher Stiefmütterlich behandelt.
Da meine zuständige Behörde sowieso vorgeschlagen hat, mich erst wieder 2021 bei Ihnen zu melden, um das alles zu melden usw...