Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

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Tobi
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von Tobi »

Die Grünen sind dagegen... :?:
  • Zu wenig strikt?
  • ÖVP-Gesetz, also partout dagegen?
  • Eingesehen, dass es ein schwachsinniges Gesetz ist?
Ist die in Reihenfolge der Wahrscheinlichkeit. :D

Bleibt halt nach wie vor nur eine Partei, die ich eigentlich aus diversen anderen Gründen nicht wählen wollte. :roll:
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cas81
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von cas81 »

Tobi hat geschrieben: 30. Juli 2024, 13:17 Die Grünen sind dagegen... :?:
  • Zu wenig strikt?
  • ÖVP-Gesetz, also partout dagegen?
  • Eingesehen, dass es ein schwachsinniges Gesetz ist?
Ist die in Reihenfolge der Wahrscheinlichkeit. :D

Bleibt halt nach wie vor nur eine Partei, die ich eigentlich aus diversen anderen Gründen nicht wählen wollte. :roll:
Aus dem Artikel:
Die Grünen sind aber gegen den Entwurf. Unter anderem seinen die Ausnahmen zu unpräzise, hieß es.
...Entwurf ziemlich kompliziert, habe ziemlich viele Ausnahmen und sei recht verwirrend.
Hinsichtlich Wahlverhalten gehts für mich mittlerweile um "Notwehr". Meine Prinzipien treten in den Hintergrund. Dass die ähnlich totalitär denken und die Waffenverbotszone aus eben jener Feder stammt, stimmt mich jedoch nicht allzu hoffnungsvoll. Wie auch immer. Die Grünen stellen die Justizministerin und die weiß, wann eine Anfechtung dieses Gesetzes wahrscheinlich und vor allem erfolgsversprechend ist. Klar wollen die, dass es einer Normenkontrolle stand hält. So gehört es auch, ganz losgelöst davon, wie man zur Sache steht. Die handeln diesbezüglich offenbar mit Hirn, während sich die abgehobenen "Herrscher" einfach hemmungslos ihrer totalitären Gewohnheit hingeben.
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Titan
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von Titan »

Danke für die Infos, CAS81! Was gilt denn als Bewilligung gemäß der Verordnung? Die WBK auch? Meine Legal-ZWR-registrierten- Kat C wären dann aber trotzdem ohne Bewilligung besessen, oder?
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Dobi
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von Dobi »

https://wien.orf.at/stories/3267117/

Zitat ORF:
"In den Erläuterungen des Entwurfs heißt es, dass vereinzelte Messer schon jetzt unter das Waffengesetz (WaffG) fallen. Dazu würden Butterfly-Messer, Dolche, Säbel, Fall- und Springmesser gehören."
Kann man denen beim ORF mal erklären, dass sie da offenbar AT mit DE verwechseln und in der mit Stand heute aktuell gültigen Fassung des WaffG
-> https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
der begriff "Messer" nicht einmal vorkommt! 😉
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cas81
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von cas81 »

@ Titan:
Afaik liegt derzeit nur der Ministerialentwurf vor. Damit dieser zur Abstimmung ins Parlament gelangen kann, muss er zuvor als Regierungsvorlage beschlossen werden. Im Zuge dessen erfolgt ein Begutachtungsverfahren, u. a. kommt dabei den anderen Ministern ein Stellungnahmerecht zu. Zumindest die Grünen stemmen sich derzeit aber dagegen. Erst wenn Einigkeit herrscht, kann der Ministerialentwurf zur Regierungsvorlage beschlossen werden und daraufhin ins Parlament gelangen (Ein "Umweg" wäre ein Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat selbst, aber dann verlagert sich das Problem der parteitreuen Uneinigkeit nur auf eine andere Ebene). Nach bestem Wissen und Gewissen: Es gibt aktuell also kein Gesetz und erst recht keine Verordnung hinsichtlich allgemeines Messertrage-Verbot.

Was aber kommen soll: Sofern der Entwurf vom 11.04. diesbezüglich nicht überarbeitet wurde, gilt das Verbot nicht für Inhaber einer WBK und Personen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Führen einer geladenen Schusswaffe berechtigt sind (Jäger und WP-Inhaber). Einfach nur der Besitz von Kat C wäre nicht von der Ausnahme erfasst, dh Messer verboten.

==========================

Problematischer als das Messertrageverbot ist das erneute Vorpreschen der Akteure hinsichtlich einer zeitlich und örtlich unbegrenzten Waffenverbotszone. Ich fasse nochmal zusammen, weil kaum jemand liest sich über 30 Seiten durch:

Die Argumentation der Akteure geht dahin, dass - abseits von ideologischen Wunschträumen - die Polizei "besser kontrollieren kann". Warum kann sie das? Weil: Derzeit besteht im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) eine Ermächtigung, Personen und Sachen zu durchsuchen, wenn begründeter Verdacht besteht, dass ein gefährlicher Angriff zumindest bevorsteht. Anknüpfungspunkt ist also der gefährliche Angriff. Das gesamte SPG stützt sich darauf (sowie auf die erste allgemeine Hilfeleistung. An dieser Stelle aber irrelevant). Logisch, immerhin ist die Durchsuchung ein Eingriff in die Freiheitsrechte davon Betroffener und es braucht schon einen guten Grund, um in diese Sphäre einzugreifen, Willkür soll hintangestellt werden. Mit der Voraussetzung des gefährlichen Angriffes wird also eine Verhältnismäßigkeit gewahrt.
->
Genau diese Anknüpfung des gefährlichen Angriffes fällt aber in der Waffenverbotszone und es geht nur mehr darum, ob jemand gegen ein Verbot verstößt! Analog wäre das exakt dasselbe, als wenn die Polizei jeden anhalten könnte, nur um zu sehen, ob er eh keine Drogen eingesteckt hat, die sind immerhin auch verboten, so wie viele andere Sachen. Es braucht natürlich auch hier einen begründeten Verdacht, aber die Schwelle dazu ist viel niedriger, da so ein Verdacht wesentlich einfacher hergestellt werden kann, als der eines drohenden Angriffes (das Messer zeichnet sich in der Hosentasche ab, so wie Schlüssel, Stift, Taschenlampe. Irgendwas findet sich mit Leichtigkeit, wenn die Voraussetzungen derartig niederschwellig sind). Also ja, die Polizei kann "besser" kontrollieren. Aber um die Verhältnismäßigkeit zu wahren ist die Waffenverbotszone zeitlich und örtlich zu beschränken.
->
Wenn diese zeitlichen und örtlichen Beschränkungen wegfallen, dann wird das ohnehin schon gespannte Verhältnis zu den Grundrechten des Einzelnen nochmals drastisch straffer. Das wäre dann der Punkt, wo in Wahrheit ungerechtfertigten, sogar schikanösen Kontrollen Tür und Tor geöffnet würden, während alle Menschen unter Generalverdacht stünden. Hierbei geht es nicht mehr um Anlassgesetzgebung, sondern um ein Wesensmerkmal polizeistaatlicher Tendenzen, die alltäglich-faktische Machtkonzentration nähme bei der Verwaltung signifikant zu. Das ist also ein wesentlich drastischeres Problem, als diese Messersache. Grundrechte sind kein Kampfbegriff, sondern eine extrem wichtige und großartige Errungenschaft, die aus gutem Grund ursprünglich blutig erkämpft werden mussten. Jeder Eingriff muss u. a. sachlich und verhältnismäßig sein, außerdem zur Zielerreichung geeignet; Symptombekämpfung durch Verbote potentieller Tatmittel löst aber keine sozialen Probleme. Also tüftelt schon mal an einem Schreiben dagegen. Wir stehen hier vor einem Paradigmenwechsel mit richtig großen Auswirkungen.

PS: Bedenkt, wie willkürlich die LPD diese Verbotszone zuletzt im Rahmen der Antwort auf meine - eigentlich rhetorische - Frage ausgelegt hat: Nicht mal der Transport von Waffen zum Schießstand soll erlaubt sein! Auf eine entsprechend höhere rechtliche Qualität der Vollziehung will ich nicht angewiesen sein müssen (Polizist, der ja von LPD und diese vom BMI "geimpft" wird). Oder bspw das "Depot-Verbot". Will man derartiges an der Wurzel bekämpfen, dann dürfen die Befugnisse der Verwaltung nicht ausufern. Das Gesetz ist bereits (mehr als) ausreichend, es muss lediglich vollzogen werden. Es kann aber nicht sein, dass die Vollziehung qualitativ nachlässt, während an der quantitativen Schraube gedreht wird.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von Sauersigi »

Es wird mit der " anlassbezogenen" Gestzgebung solange weitergehen bis der totalitäre Staat etabliert ist. Wenns offensichtlich nicht funktioniert, werden eben andere Wege beschritten die der Masse nicht auffallen, aber im Zweck nichts anderes als Unterdrückung zum Ziel haben.
Danke @cas81 für das Zusammenfassen und argumentieren.
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Dobi
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von Dobi »

cas81 hat geschrieben: 31. Juli 2024, 10:15 Ich fasse nochmal zusammen, weil kaum jemand liest sich über 30 Seiten durch:
Vielen Dank für diese wirklich sehr gute Zusammenfassung, welche die ganze Problematik perfekt auf den Punkt bringt!!!
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von cas81 »

Dobi hat geschrieben: 31. Juli 2024, 09:13 Kann man denen beim ORF mal erklären, dass sie da offenbar AT mit DE verwechseln und in der mit Stand heute aktuell gültigen Fassung des WaffG
der begriff "Messer" nicht einmal vorkommt! 😉
Auf den Wesensbegriff von GEGENSTÄNDEN wird in § 1 WaffG abgestellt. Ob die genannten Gegenstände nun Waffen sind oder nicht, bitte, viel Spaß beim Dskutieren, aber ohne mich.

Und der Artikel... :roll: ...meine Anmerkungen dazu mittendrin in blau-kursiv:
https://wien.orf.at/stories/3267117/
Die Wiener Grünen fordern ein generelles Waffenverbot für Wien und keine einzelnen „Fleckerlteppiche“ mehr. Nachvollziehbar, der Paragrafendschungel inkl willkürlich anmutender Auslegungen ist längst unerträglich. Es sei nicht einzusehen, warum man mit Schusswaffen oder Stichwaffen im öffentlichen Raum unterwegs sein soll. Ein generelles Waffenverbot stelle im Übrigen auch einen Schutz für die Exekutive dar, so die Wiener Grünen. Sorry, mir ist u. a. auch mein Schutz wichtiger, ich habe immerhin keinen per se gefährlichen Beruf gewählt. Außerdem gehts um typische Taschenmesser-Anwendungen und nicht um Gewalt. Dass sich die Polizei durch ein Mehr an Verboten auch einem Mehr an Widerstand ausliefert und ggf Situationen provoziert, die ansonsten nicht eingetreten wären, weil sich der eh-kein-Messer-dabeihabende-Ehrenbürger provoziert, in der Ehre gekränkt und diskriminiert fühlt, was gleichzeitig die "Perspektivlosigkeit" mitsamt allen Folgeerscheinungen fördert, ist aber egal?
Starrköpfigkeit in Reinkultur.
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wilhelmshoehe
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von wilhelmshoehe »

Die Ansicht, dass Spring- und Fallmesser Waffen sind bzw. gar verboten wären hält sich hartnäckig seit 1997, denn im WaffG 1986 waren diese im §11 Z8 als verbotene (Stich-)Waffen deklariert. Im WaffG 1996 (welches Juli 1997 in Kraft trat) wurde der Passus ersatzlos gestrichen.

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=

Damals waren übrigens auch Pfeffersprays verbotene Waffen (siehe §11 Z6 ebenda).

Das war unter SPÖ BK Vranitzky und Innenminister Einem.

Panta rhei...
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Dobi
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von Dobi »

wilhelmshoehe hat geschrieben: 1. August 2024, 09:38 Die Ansicht, dass Spring- und Fallmesser Waffen sind bzw. gar verboten wären hält sich hartnäckig seit 1997, […]
Vielen Dank für den Hinweis! :up:
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