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Wie Verbringung von Pulver von A nach D ?

Verfasst: 28. Oktober 2014, 10:15
von jfgpm
Moin,

Kollege von mir ist öfter in Österreich. Da dort nach seinen Aussagen das Pulver teilweise deutlich günstiger ist, überlegt er für sich Pulver aus Österreich mitzunehmen.

Auf dem Ordnungsamt konnten sie ihm nicht weiterhelfen und die Stelle in Berlin, an die er weiterverwiesen wurde konnte ihm auch nicht helfen. Sie würden sich nur mit gewerblicher Verbringung auskennen. (Man fragt sich wofür man sich einen riesen Beamtenapparat leistet).

Hat von Euch jemand so was schon mal gemacht und kann zu dem Prozedere etwas sagen ?

Danke

Re: Wie Verbringung von Pulver von A nach D ?

Verfasst: 28. Oktober 2014, 11:52
von blackcarp
Schmaler grad, schwach vom amt.....

Re: Wie Verbringung von Pulver von A nach D ?

Verfasst: 28. Oktober 2014, 12:09
von jfgpm
Auf der www.hunting-sport.com Seite und in diversen Foren hab ich erfahren, dass man einfach eine Einfuhrgenehmigung des BAM braucht in D und gut ist.
Falls es jemanden interessiert.

Welche günstigen Pulverhändler könnt ihr in AT empfehlen ? Angedacht war Vithavuori, Lovex, ....

Re: Wie Verbringung von Pulver von A nach D ?

Verfasst: 28. Oktober 2014, 12:33
von Varminter
jfgpm hat geschrieben:Auf der http://www.hunting-sport.com Seite und in diversen Foren hab ich erfahren, dass man einfach eine Einfuhrgenehmigung des BAM braucht in D und gut ist.
Falls es jemanden interessiert.

Welche günstigen Pulverhändler könnt ihr in AT empfehlen ? Angedacht war Vithavuori, Lovex, ....


Hmm, bin nicht sicher, ob das reicht oder ob auch eine Ausfuhrgenehmigung unserer Bananenrepublik notwendig ist.

Wenn ihr das geklärt habt, würde ich

Rudi Paar von Waffen Paar in Graz vorschlagen oder

Doubleaction in Wien.

Die Frage ist, ob es sich tatsächlich auszahlt, ihr seit in DE mit Lagerung und Transport ja ziemlich beschränkt.

Re: Wie Verbringung von Pulver von A nach D ?

Verfasst: 28. Oktober 2014, 12:57
von IT Guy
Interessant wird eventuell auch die "Nachverfolgbarkeit" der Pulver. Es muss ja jedes Gebinde zurückverfolgbar sein. Könnte spannend sein, in D eine Pulverdose aus AT zu haben, die in D ja bei keinem Händler war.

Re: Wie Verbringung von Pulver von A nach D ?

Verfasst: 28. Oktober 2014, 13:47
von Varminter
IT Guy hat geschrieben:Interessant wird eventuell auch die "Nachverfolgbarkeit" der Pulver. Es muss ja jedes Gebinde zurückverfolgbar sein. Könnte spannend sein, in D eine Pulverdose aus AT zu haben, die in D ja bei keinem Händler war.

Ja, da kommt auch noch ein Rattenschwanz aus Bürokratie, Kosten und Schikanen auf uns zu.

Diese Sch**ss-EU. :twisted:

Re: Wie Verbringung von Pulver von A nach D ?

Verfasst: 28. Oktober 2014, 15:34
von jfgpm
Rückverfolgbarkeit ist meines Wissens nach erst ab 2015, oder ?

Kollege hat inzwischen eingesehen, dass das keinen SInn macht, nicht mal, wenn er zu Besuch in AT ist. Verbringungserlaubnis ist irgendwas um die 20-25 Euro und bei kleinen Gebinden bekommt man noch keinen guten Preis.

Re: Wie Verbringung von Pulver von A nach D ?

Verfasst: 28. Oktober 2014, 15:58
von Varminter
jfgpm hat geschrieben:Rückverfolgbarkeit ist meines Wissens nach erst ab 2015, oder ?

Kollege hat inzwischen eingesehen, dass das keinen SInn macht, nicht mal, wenn er zu Besuch in AT ist. Verbringungserlaubnis ist irgendwas um die 20-25 Euro und bei kleinen Gebinden bekommt man noch keinen guten Preis.

Bei euren erlaubten 5 Kg Maximallagerbestand ist die Ersparnis eh nicht vorhanden. Ihr solltet eher in DE die Preise vergleichen.