Kat B Verwahrung

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cas81
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von cas81 »

Es gibt viele Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte dazu. Zu viele. Aber eigentlich geht's doch darum, dass es gar nicht erst so weit kommt. Hier ein Beispiel, wie es NICHT geht:
Begründend führte dazu die Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld zusammengefasst aus, dass der Beschwerdeführer am 11.12.2019 Anzeige bei der Polizeiinspektion *** erstattet hätte, da ihm unter anderem die Pistole Marke Star, Modell Starfire, Kaliber 9 mm kurz, Nr. *** aus dem versperrten Waffenschrank gestohlen worden wäre. Da der Schlüssel zum Waffenschrank unauffindbar gewesen wäre, habe der Beschwerdeführer einen Schlosser beauftragt den Waffenschrank zu öffnen. Der Waffenschrank befinde sich in der Wohnung des Beschwerdeführers neben der Eingangstür, dieser sei nicht verschraubt oder gegen Diebstahl gesichert gewesen. Der dazugehörige Schlüssel sei auf der obersten Ecke eines Küchen-, Hängekastens oder auf einem Kasten im Arbeitsraum gelegen. Beide „Verstecke“ würden sich in unmittelbarer Nähe zum Waffenschrank befinden. Der Schlüssel sei für jedermann leicht auffindbar gewesen und habe zum Tatzeitpunkt auch eine ungarische Prostituierte aus dem *** Bordell in der Wohnung des Beschwerdeführers gewohnt. Diesem Sachverhalt sei zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer iSd Waffengesetzes nicht mehr als verlässlich zu qualifizieren wäre.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvw ... 21_00.html

Letztendlich ist die Verwahrung unter Einbeziehung aller konkreten Umstände ein Mix aus (ausnahmsweise mal wirklich bloß) Hausverstand und Zumutbarkeit, wie sich u. a. hieraus entnehmen lässt:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 27X03.html

Zu den Fragen:
  • Mir ist keine allgemeingültige Definition bekannt.
  • Zum Versteck und zu "am Mann vs immer im Schlüsselsafe" siehe insb letzter Link.
  • Polizeikontrolle und Begleitung: Ich gehe davon aus, da amS auch der Verwahrungsort des Schlüssels zur "Verwahrungskette" gehört, wie die beiden Links bestätigen.
Ergo: Grauzone, aber hellgrau und die Alternative dazu sieht man (derzeit bloß) in D mit den Sicherheitsklassen. Man kann aber über alles streiten. Ich würd meine Energie lieber auf Wichtigeres konzentrieren, anstatt als juristischer Laie über einzelfallbezogene juristische Details zu philosophieren. Hirn an und abhaken. Sturschädel kommen bei sowas nicht weit, wenn sie nicht ganz genau wissen, was sie machen. Du hast ihn mMn eh gut beraten.

Abschließend und warum dieses ewige hin- und her-philosophieren unsinnig ist:
Ob die im Einzelfall gewählte Verwahrungsart als sorgfältig bezeichnet werden kann, hängt von objektiven Momenten ab.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwg ... 27X01.html

Also "Was wenn an einem regnerischen Donnerstag eh nur liebe Freunde mit Sternzeichen Wassermann bei mir reinschneien, denen ich absolut vertraue und und und..." etc ist niemals zielführend.
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Bamburi
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von Bamburi »

Super, Danke cas81,

genau so etwas habe ich gesucht. Aber du hast es eh geschrieben selber ordentlich machen und abhaken.
Erklären wie es im Gesetz steht und wenn er sich unsicher an Behörde direkt an die Behörde verweisen und dort soll er nachfragen und am besten schriftlich bestätigen lassen.
Sonst fällt ein gut gemeinter Ratschlag womöglich noch auf einen zurück.

Aber, ich lese da schon raus dass der Schlüssel theoretisch auch versteckt sein dürfte, wenn das Versteck nicht in unmittelbarer Nähe und / oder selben Raums des Tresores ist und mit diesem nicht in Verbindung gebracht werden kann. - Schutz vor zugriff von rechtmäßigen Besuchern sollte so gegeben sein.
Bei Kinder im neugierigem Alter im Haus wird es aber wieder interessant, die können dir dann vermutlich nicht nur sagen wo der Schlüssel ist sondern kenn dann auch deinen aktuellen Munitionsstand... :? ;)
Also da wäre verstecken aus meiner Sicht immer unzulässig.

Aber Schluss jetzt von meiner Seite, für mich sind die fragen soweit beantwortet. - Danke
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cas81
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von cas81 »

Ich bin kein Freund vom Versteck. Denn ein Versteck schließt einen Zufallsfund oder ein Abhandenkommen nicht aus. Neugierige Putzfrauen, Einbrecher, Pretty Woman, Möbelträger, dem Feuerwehrler wird beim Wasserrohrbruch der Schlüssel vor die Füße gespült, der Papagei schnappt und verlegt ihn, der Chihuahua frisst und kackt ihn woanders wieder aus... die Leute können dann ohne Werkzeug oder Gewaltanwendung den Safe öffnen oder der Schlüssel ist verschwunden. Oder das Versteck wird vergessen, man wird auch älter und kränker. Über eine Schnitzeljagd oder ein Klavier wie in Resident Evil könnte man reden, aber es ist längst bereits der regnerische Donnerstag, an dem nur lupenreine Wassermänner vor der Tür stehen. Diese Hirnwixerei ist ansteckend!
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von Varminter »

Es gibt recht ordentliche kleine Safes mit Zahlenschloss in der Preisklasse 350-450 Euro.

Rein damit ins Schlafzimmer, eine SD-Waffe und Magazine dazu.

Sollte JEDEM sein Hobby wert sein.

Nicht diskutieren. TUN!
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von GGRShM »

Zur Sicherheit stell ich mich manchmal deppat und "such" meinen Schlüssel für'n Waffenschrank. Solang keiner mit der richtigen (oder ehemalig richtigen) Antwort daherkommt is' alles gut. :D
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Balder
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von Balder »

Ich hab' einen Schlüsseltresor mit Zahlenkombination neben den Waffenschrank an die Wand gedübelt (Den da: https://burg.biz/collections/schluessel ... safe-30-sb).
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Tobi
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von Tobi »

Balder hat geschrieben: 15. April 2024, 21:47 Ich hab' einen Schlüsseltresor mit Zahlenkombination neben den Waffenschrank an die Wand gedübelt (Den da: https://burg.biz/collections/schluessel ... safe-30-sb).
So habe ich das auch gelöst.

Links der meiner Freundin mit Schlüsseln für den kleinen Waffenschrank mit gemeinsamen Kat. C Waffen und dessen Innenfach mit ihren beiden Kat. B Kurzwaffen. Sie hat dann keinen Zugriff auf den großen Waffenschrank mit meinen Kat. B Lang- und Kurzwaffen.

Rechts meiner mit Schlüsseln für beide Waffenschränke, aber nur mein Innenfach. Somit habe ich keinen Zugriff auf ihre Kat. B Kurzwaffen

Beide beinhalten jeweils noch einen Schlüssel für den Munitionsschrank.

Gilt die gemeinsame Verwahrung nur für Ehepartner oder auch für Lebenspartner im selben Haushalt? Dann könnten wir uns das Matrjoschka-Schlüsselspiel sparen.
1.jpg
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von Chris70 »

Ehepartner und Lebensgemeinschaft ist für die gemeinsame Verwahrung das selbe.
Aufpassen nur bei Kategorie A.

Hier der Text aus einem Runderlass:

Von einer nachgeordneten Behörde wurde die Frage aufgeworfen, ob eine sorgfältige Verwahrung von Schusswaffen der Kat. B vorliegt, wenn Ehepartner, die beideInhaber einer WBK sind , ihre Schusswaffen der Kat. B gemeinsam in einen Tresor verwahren.
Dazu wird folgende Rechtsauffassung vertreten :

Nach der Judikatur des VwGH sind andre Art der Sicherung von Waffen gegenüber dem möglichen Zugriff des Ehepartners " keine überspitzten Anforderungen" zu stellen. (VwGHH vom 22.06.1976, Zahlen 1055,1056/76, vom 29.04.1981, Zahl 3590/80)
Weiters hat der VwGH im Erkenntnis vom 22.04.1981, Zahl 2978/80 ausgeführt, das gegenüber einem selbst zum Waffenbesitz berechtigten Mitbewohner hinsichtlich der Art der Sicherung von Waffen keinen "überspitzt stringenten Anforderungen zu stellen" sind.
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Fandomas
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Re: Kat B Verwahrung

Beitrag von Fandomas »

Schlüssel muß am Mann sein ! Und wenn man schläft dann auf den Schlüssel liegen ! Fertig mit dem Spaß !

Schrank mit Codeschloss und sonst nix. Wenn ein Schlüsseltresor zb. billig zu bekommen ist, dann bitte kaufen. Dazu
einen kleinen Schlüsseltresor (30-70€) mit Dopppelklebeband seitlich auf dem Tresor kleben und fertig. Damit ist der Schlüssel
wieder vor unbefugten Zugriff geschützt.
Verein : ISB / SSV Rattenberg
Nehmt nicht alles als bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.
Noch dazu läßt sich alles ausreden - anderer Meinung - Pech gehabt
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