Kurze Zusammenfassung betreffend Erweiterungen

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Yukon
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Kurze Zusammenfassung betreffend Erweiterungen

Beitrag von Yukon »

Ein kurzer Wegweiser zum Thema "Erweiterungen":

Der Weg sieht wie folgt aus (und das mit Rechtsanspruch):
Erstausstellung -> 2 Plätze, keine Vereinsmitgliedschaft oder Ergebnislisten notwendig
1. Erweiterung nach 5 Jahren -> 5 Plätze, keine Vereinsmitgliedschaft oder Ergebnislisten notwendig (§23 Abs.2 zweiter Satz)
2. Erweiterung nach nochmals 5 Jahren -> 7 Plätze, Vereinsmitgliedschaft notwendig, Ergebnislisten nicht (§23 Abs.2b)
3. Erweiterung nach nochmals 5 Jahren -> 9 Plätze, Vereinsmitgliedschaft notwendig, Ergebnislisten nicht (§23 Abs.2b)
4. Erweiterung nach nochmals 5 Jahren -> 10 Plätze, Vereinsmitgliedschaft notwendig, Ergebnislisten nicht (§23 Abs.2b)

Für Erweiterungen, die innerhalb des 5-Jahres-Zyklus oder über die oben genannte Anzahl von Plätzen hinausgeht, wird nachwievor das behördliche Ermessen ausgeübt, was bedeutet, dass eine Rechtfertigung in Form einer Vereinsmitgliedschaft/Ergebnislisten/Bestätigungen/etc beigebracht werden muss. Dieser Umstand wird von dem Satz "Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird" definiert, aber eben nur dann, wenn die 5 Jahre unterschritten, oder die obengenannten Plätze überschritten werden sollen.
Wenn jedoch den 5-Jahres-Zyklus erfüllt wird, kommt dieser Satz auch nicht zur Anwendung und die Behörde darf keine Ermessensentscheidung treffen.
Dass nach mindestens 5 Jahren nach Erstausstellung der WBK ohne weitere Bedingungen auf 5 Plätze erweitern kann, wird in den Erläuterungen zum WaffG folgendermaßen beschrieben:
Darüber hinaus liegt den Änderungen des Abs. 2 die Überlegung zu Grunde, dass Gefahren im Zusammenhang mit Schusswaffen in erster Linie vom jeweiligen Inhaber ausgehen. Wenn der sorgsame Umgang mit diesen Gegenständen und deren sichere Verwahrung gewährleistet sind, wird die Anzahl der Schusswaffen, die jemand besitzen darf, keine negativen Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit haben. Es scheint daher mit den öffentlichen Interessen an der Abwehr der mit dem Gebrauch von Waffen verbundenen Gefahren jedenfalls vereinbar, die Möglichkeit einzuräumen, sofern der Betroffene weiterhin verlässlich ist und bislang schon für eine sichere Verwahrung gesorgt hat, nach Ablauf von fünf Jahren auf Antrag die Anzahl der erlaubten Schusswaffen der Kategorie B auf bis zu fünf zu erhöhen. Der Betroffene hat zu diesem Zeitpunkt nämlich bereits gezeigt, dass er über einen mindestens fünfjährigen Beobachtungszeitraum hinweg den Anforderungen an einen verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen gerecht wurde; fünf Jahre nach der erstmaligen Erteilung der waffenrechtlichen Bewilligung wurde er nämlich bereits einmal gemäß § 25 überprüft.
Unterm Strich bedeutet das, dass Anträgen auf Erweiterung gemäß §23 Abs.2 zweiter Satz, sowie §23 Abs.2b stattzugeben ist, eine behördliche Ermessensentscheidung ist unzulässig.
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Atheki
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Re: Kurze Zusammenfassung betreffend Erweiterungen

Beitrag von Atheki »

Danke Yukon! 8-)

Wenn ich darf gehe ich mal genauer auf die Erweiterung der Waffenbesitzkarte nach § 23 Abs. 2 WaffG 1996 also außerhalb des 5 Jahreszyklus bzw. mehr als die 2-5-7-9-10 Plätze ein.

Ich habe nach einem halben Jahr WBK von 2 auf 6 und dann nach einem Jahr von 6 auf 12 in Wien erweitert.
Bald steht die nächste Erweiterung geplant von 12 auf 18 an.

Bei der ersten Erweiterung gab es die Definition des Sportschützen noch nicht. Diese muß jetzt erfüllt werden, damit die Erweiterung durchgeht (mindestens 12 Monate Mitglied bei einem Sportschützenverein nach §11b Absatz 2 und regelmäßige Trainings/Bewerbe)

Folgende Dinge wurden von mir bei den beiden Erweiterungen vorgelegt.
  1. [1]Formaler Antrag auf Erweiterung der Waffenbesitzkarte nach § 23 Abs. 2 WaffG 1996
  • [2]Beilage zum Antrag auf Erweiterung der WBK auf insgesamt x Stück der Kat. B
  • [3]Vereinsschreiben - Sportschützenbestätigung
  • [4]Bewerbsergebnislisten
  • [5]Übersicht der Bewerbsergebnislisten
  • [6]Beschreibung sowie Fotos der sicheren Verwahrungsmöglichkeit
  • [7]Passfoto
  • [8]Kampfrichterzeugnis
zu 1:
Antrag auf Erweiterung der Waffenbesitzkarte nach § 23 Abs. 2 WaffG 1996 auf insgesamt
X Stück Kat. B

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ersuche ich, XXX xx (geboren am 00.00.000 in X, wohnhaft in XXX), um eine Erweiterung meiner Waffenbesitzkarte mit der Nummer Wxxxxxx, ausgestellt am 00.00.0000 von der Landespolizeidirektion Wien, von derzeit x Plätze Kat. B auf insgesamt x Plätze Kat. B nach § 23 Abs. 2 WaffG 1996 an.

Hochachtungsvoll,
XXX

Auflistung aller Beilagen mit Seitenzahlen

__________

zu 2:
Auflistung aller derzeit besessenen Waffen (Typ , Marke Modell, Kaliber, Seriennummer, Kaufdatum)

Begründung warum man mehr Waffen will/braucht.

Aufzählung aller Bewerbe die geschossen wurden (Datum ; Schützenclubnahme; Bewerbname; Regelwerk (z.B. ÖSCHO SGKP oder HAG/IPSC Rifle), Eigenwaffe oder Leihwaffe (dann zusätzlich Name und Kaliber)

Welche weiteren Disziplinen/Bewerbe man schießen will.

Dann welche Waffen man dafür bereits in die nähere Auswahl hat.

Aufzählung der sicheren Verwahrungsmöglichkeiten.

MfG


Bei Fragen wegen genauer Formulierungen bitte eine PN schicken.
Diese sollen allerdings nicht 1zu1 kopiert werden sondern dazu dienen, sich ein Bild zu machen und dann mit eigenen Worten selber etwas zu schreiben.

Ich habe mich auch an die aufgezählten neuen Waffen gehalten und diese waren dann auch beim nächsten Erweiterungsansuchen im ZWR gelistet.
__________

zu 3:
Vereinshäuptling kontaktieren. Die wissen schon was Sie schreiben müssen.

__________

zu 4:
für jede bestehende Waffe passende Ergebnislisten (10+)
für jede neue Waffe passende Ergebnislisten mit Leihwaffe (mind. 3)

Für die Anzahl der Listen einfach den/die SB fragen.
Ich selber hab dies nicht gemacht sondern einfach mit Unmengen an Listen zugedeckt. ;)

Alle Listen ausgedruckt mit fortlaufender Bewerbnummer,Waffenname und Kaliber beschriftet. Falls mit Leihwaffe dies ebenfalls draufgeschrieben und farblich hervorgehoben.
Eigenen Namen in der Liste farblich markiert.

Gelocht in einem Schnellhefter.
__________

zu 5:
ausgedrucktes Excel-Sheet mit Jahr, Monat, Tag, Verein, PLZ, Bewerbname, Reglewerk, Waffenname, Kaliber, Bemerkung (Leihwaffe/Gesamtliste/Kombinationsbewerb,etc), laufende Bewerbnummer 1-xxx
__________

zu 6:
Waffenschrankbezeichnung, etc
Auf zusätzlich Befestigung hingewiesen.
Fotos vom verschlossenen Schrank ausgedruckt.
__________

zu 8:
Nicht benötigt aber hilfreich bei weiteren Erweiterungen falls es einen interessiert.



Gutes Gelingen bei der Erweiterung und viel Spaß mit den neuen Plätzen! :aut:
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Yukon
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Re: Kurze Zusammenfassung betreffend Erweiterungen

Beitrag von Yukon »

Atheki hat geschrieben:Danke Yukon! 8-)

Wenn ich darf gehe ich mal genauer auf die Erweiterung der Waffenbesitzkarte nach § 23 Abs. 2 WaffG 1996 also außerhalb des 5 Jahreszyklus bzw. mehr als die 2-5-7-9-10 Plätze ein.
......
Super, vielen Dank Atheki für die informative Ergänzung :p1:
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Re: Kurze Zusammenfassung betreffend Erweiterungen

Beitrag von Muhanak »

Muss man echt 12 Monate Vereinsmitglied sein um die Sportschützen Bestätigung zu erhalten, das hab ich wohl überlesen...
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Re: Kurze Zusammenfassung betreffend Erweiterungen

Beitrag von CasualShooter »

Na super... Meine WBK wird - seit der letzten Erweiterung (2>4) - am 19.12.2021 5 Jahre alt. Eigentlich wollte ich die Magazin-Meldung und die Erweiterung auf 5 Plätze zugleich machen. So wie es ausschaut muss ich auf ein Entgegenkommen der Behörde hoffen, wenn ich nicht 2x zahlen will.
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Yukon
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Re: Kurze Zusammenfassung betreffend Erweiterungen

Beitrag von Yukon »

Robiwan hat geschrieben:Na super... Meine WBK wird - seit der letzten Erweiterung (2>4) - am 19.12.2021 5 Jahre alt. Eigentlich wollte ich die Magazin-Meldung und die Erweiterung auf 5 Plätze zugleich machen. So wie es ausschaut muss ich auf ein Entgegenkommen der Behörde hoffen, wenn ich nicht 2x zahlen will.
Momenterl....wenn seit der Erstausstellung bereits 5 Jahre vergangen sind, hast einen Rechtsanspruch auf 5 Plätze, das könntest du mit der Magazin-Meldung miterledigen.
Oder du wartest die paar Tage, erweiterst auf 6 Plätze und zahlst zweimal.
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Atheki
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Re: Kurze Zusammenfassung betreffend Erweiterungen

Beitrag von Atheki »

Muhanak hat geschrieben:Muss man echt 12 Monate Vereinsmitglied sein um die Sportschützen Bestätigung zu erhalten, das hab ich wohl überlesen...
Sportschützen
§ 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
(2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein

1.

Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder

2.

über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.

(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.

(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
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Re: Kurze Zusammenfassung betreffend Erweiterungen

Beitrag von Muhanak »

Atheki hat geschrieben:
Muhanak hat geschrieben:Muss man echt 12 Monate Vereinsmitglied sein um die Sportschützen Bestätigung zu erhalten, das hab ich wohl überlesen...
Sportschützen
§ 11b. (1) Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Bundesgesetzes liegt vor, wenn der Betroffene in einem entsprechenden Sportschützenverein ordentliches Mitglied ist und das zur Vertretung dieses Vereines nach außen berufene Organ bestätigt, dass er regelmäßig den Schießsport ausübt oder regelmäßig an Schießwettbewerben teilnimmt.
(2) Ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, gilt als Sportschützenverein im Sinne des Abs. 1, wenn der Verein

1.

Mitglied im Landesschützenverband jenes Bundeslandes ist, wo er seinen Sitz hat, oder

2.

über mindestens 35 ordentliche Mitglieder verfügt und Mitglieder dieses Vereins regelmäßig, zumindest einmal jährlich, an nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben teilnehmen.

(3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.

(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Danke, das hab ich so nicht gewusst.
Bin seit über einem Jahr Mitglied in einem Verein, nehme aber dort nicht an bewerbe Teil. Dafür bin ich seit 1 Monat in leobersdorf im Verein dabei nehme aber dort schon seit längerem an bewerben Teil. Bis jetzt hat mir weder mein Stammverein noch leobersdorf eine Sportschützen Bestätigung ausgestellt trotz mehrerer urgenzen. Und die Sachbearbeiterin auf der Behörde besteht auf eine offizielle Sportschützen Bestätigung nach Paragraf 11b...
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Balistix
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Re: Kurze Zusammenfassung betreffend Erweiterungen

Beitrag von Balistix »

Den Leobersdorfern (ASL) musst einfach oft und lang genug freundlich auf den Hals steigen, dann kriegst es schon... :nudelholz:
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Re: Kurze Zusammenfassung betreffend Erweiterungen

Beitrag von CasualShooter »

Yukon hat geschrieben: 18. September 2020, 15:36
Robiwan hat geschrieben:Na super... Meine WBK wird - seit der letzten Erweiterung (2>4) - am 19.12.2021 5 Jahre alt. Eigentlich wollte ich die Magazin-Meldung und die Erweiterung auf 5 Plätze zugleich machen. So wie es ausschaut muss ich auf ein Entgegenkommen der Behörde hoffen, wenn ich nicht 2x zahlen will.
Momenterl....wenn seit der Erstausstellung bereits 5 Jahre vergangen sind, hast einen Rechtsanspruch auf 5 Plätze, das könntest du mit der Magazin-Meldung miterledigen.
Oder du wartest die paar Tage, erweiterst auf 6 Plätze und zahlst zweimal.
Hmmm... Dann könnt ich das Ganze im August 2021 erledigen 😁.
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