US-Exportklassifizierung 0A501.d
Verfasst: 16. Januar 2024, 15:49
Hallo liebe Leute,
Ich überlege mir, was von einem eher bekannten Versender zu bestellen. Es ist für uns in Österreich m.W. kein relevantes Teil, kein verbotenes Teil und sowieso überhaupt keine Waffe.
Es steht aber auf der Homepage des Anbieters dabei, es habe eine US-Exportklassifizierung: 0A501.d
Und im Kleingedruckten steht, daß es vom Endkunden nicht weiterverkauft werden darf. Wie ist das mit dem österreichischen Eigentumsbegriff vereinbar? Kann man das Teil vererben (zu vererben ist immerhin ein Menschenrecht in Europa)? Wird bei der österreichischen Verwahrungskontrolle im Rahmen einer Amtshilfe überprüft, ob ich das Teil eh nicht weiterverkauft habe, oder kommt der US-amerikanische Geheimdienst an einem extra Termin vorbei?
Oder läßt man es einfach bleiben und das wird nur im Shop angeboten, falls es eine Behörde eines befreundeten Staates kaufen will?
Ich überlege mir, was von einem eher bekannten Versender zu bestellen. Es ist für uns in Österreich m.W. kein relevantes Teil, kein verbotenes Teil und sowieso überhaupt keine Waffe.
Es steht aber auf der Homepage des Anbieters dabei, es habe eine US-Exportklassifizierung: 0A501.d
Und im Kleingedruckten steht, daß es vom Endkunden nicht weiterverkauft werden darf. Wie ist das mit dem österreichischen Eigentumsbegriff vereinbar? Kann man das Teil vererben (zu vererben ist immerhin ein Menschenrecht in Europa)? Wird bei der österreichischen Verwahrungskontrolle im Rahmen einer Amtshilfe überprüft, ob ich das Teil eh nicht weiterverkauft habe, oder kommt der US-amerikanische Geheimdienst an einem extra Termin vorbei?
Oder läßt man es einfach bleiben und das wird nur im Shop angeboten, falls es eine Behörde eines befreundeten Staates kaufen will?