Fragen an die WP Besitzer

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gipflzipfla
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Re: Fragen an die WP Besitzer

Beitrag von gipflzipfla »

Lindenwirt hat geschrieben: 2. März 2023, 14:42
gipflzipfla hat geschrieben: 2. März 2023, 12:53 Ist es nicht so, als dass Dein WP an die Auflagen der Jagderfordernisse geknüft ist und wenn Du diese Erfordernisse nicht mehr erfüllst, der WP eingegzogen werden kann ?

Du hättest den WP ja nicht bekommen, wennDu kein Jagdschutzorgan wärst... (so ich das rcichtig verstanden habe).
Zum Führen der Kurzen auf der Jagd reicht unsereins doch wohl die gültige Jagdkarte zur gültigen WBK? Selbstredend nur zur Ausübung der ordnungsgemäßen Jagd
Ohh, dünnes Eis. Nicht zur Ausübung der Jagd sondern nur WÄHREND der tatsächlichen Ausübung der Jagd darf ein Jäger eine FFW führen. ...
Die Ausübung der ordnungsgemäßen Jagd findet für mich innerhalb der Reviergrenzen statt.
Ausserhalb wird die Kurze ordnungsgemäß im verschlossenen Behältnis und getrennt von der Munition transportiert.
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Lindenwirt
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Re: Fragen an die WP Besitzer

Beitrag von Lindenwirt »

Es ist eigentlich ganz einfach, es heißt "während der tatsächlichen Ausübung der Jagd". Die Reviergrenzen alleine reichen leider nicht. Ich wohne im Revier, deswegen kann ich hier auch nicht ohne WP ständig mit der FFW herumlaufen.
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gipflzipfla
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Re: Fragen an die WP Besitzer

Beitrag von gipflzipfla »

Lindenwirt hat geschrieben: 3. März 2023, 08:03 Es ist eigentlich ganz einfach, es heißt "während der tatsächlichen Ausübung der Jagd". ...
Wo, ausserhalb der Reviergenzen, werde ich diese denn ausüben wollen :?:
Richtig: Nirgendwo sonst!

Die Ausübung der ordnungsgemäßen Jagd verbinde ich jetzt nicht wirklich alleine mit Hegemaßnahmen. Aber eines ist klar: die Kurze im Auto zu belassen, wenn ich Fütterungen kontrolliere oder versorge, das geht auch nicht.

Die Fütterungen kontrolliere oder versorge ich auf dem Weg zum Hochsitz, von dem aus ich die "ordnungegemäß ausgeübte Jagd" auszuüben gedenke..
Ich renne ja keinesfalls ständig mit der Kurzknarre herum!! Ich bin ja auch kein beeidetes Jagdschutzorgan.

Man kann sich auch Problematiken zurechtstricken.
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Re: Fragen an die WP Besitzer

Beitrag von wilhelmshoehe »

Lindenwirt, du kannst es ja handhaben wie du willst, wir laufen ja auch trotz WP nicht immer bewaffnet herum. ;)

Und so einfach ist es nicht, denn was "die tatsächliche Ausübung der Jagd" bedeutet, tja da gibt's die Grauzone der Interpretation.

Man soll es nicht übertreiben und gut ist.

Wer in Jagdklamotten im Revier eine FFW führt und gleichzeitig auch ein "Jagdgewehr" führt, bzw. im Auto liegen hat, wird keine dauerhaften Probleme bekommen. Genausowenig wie jener der die FFW in gleicher Konstellation schon am Weg dorthin oder auf Wegen im Revier führt. Verhältnismäßig muss das ganze eben sein. Man muss im Fall des Falles glaubhaft darlegen können, dass man tatsächlich auf der rechtmäßigen Jagd war, das wird im T-Shirt und Badehose im Dorfbad eher schwer sein. :lol:

Wenn man schon davon ausgeht, dass Waffen in den falschen Händen gefährlich sind und die vorübergehende Aufbewahrung in einem versperrten Fahrzeug udgl. bei Kat. B aufwärts keinesfalls erlaubt ist. Dann muss die Waffe eben am Mann sein - dort ist sie idR. vor unbefugten Zugriff am sichersten. Denn wenn die Errichtung einer Reviereinrichtung (welche so jagdfremd ist, dass sie sogar jagdrechtlichen Regeln unterliegt!) keine tatsächliche Jagdausübung ist, dann ist die Jausenpause auf der Pirsch auch problematisch. So und wie willst jetzt nicht führen? Selbst entladen und in einem geschlossenen Behältnis, ist das kein transportieren iSd. Gesetzes, weder bei der Jausenpause, noch bei der Jagdeinrichtung, noch beim Auffüllen der Fütterung.

Womit ich ein Problem habe ist hier FUD breitzutreten, indem diverse Maximalinterpretationen diverser Akteure wiedergegeben werden im Sinne von "Oh Gott, schaut wo es schon überall Probleme gegeben hat und geben könnte!1!!". Damit macht man sich nämlich schnell ungewollt zum nützlichen Idioten genau jener eher Hoplophoben, mit denen man sich eigentlich nicht in's Bett legen möchte.

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Wenn man schon Teufelsadvokat spielen möchte, finde ich es ja etwas humorvoll, dass sich alle bei "die tatsächliche Ausübung der Jagd" aufhängen und nicht bei "während der rechtmäßigen, nach den landesrechtlichen Vorschriften zulässigen" denn in der Maximalinterpretation bedeutet das z.B. bei einer Altersklassenübertretung unberechtigtes Führen einer Kat B, mit ALLEN Konsequenzen!!11!!!11!
:sarkasmus:

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IT Guy hat geschrieben: 1. März 2023, 19:52 ...
Magst den Thread vlt. teilen in ein Führen mit Jagdkarte und WBK und den ursprünglichen Threadtitel?
Zuletzt geändert von wilhelmshoehe am 3. März 2023, 13:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fragen an die WP Besitzer

Beitrag von Lindenwirt »

Und überhaupt, wo kein Kläger da kein Richter. Es ist auch jedem selbst überlassen wie er das Ganz dann handhabt. Interpretationsspielraum gibts wie immer halt hier auch.
Zurück zum Führen, ich habe mir eben die P99 geholt und frisch gereinigt und geölt. Wenn ich mal ganz motiviert bin kaufe ich ein Holster und nehme sie mal mit ins Revier. Damit sie mal an die frische Luft kommt. Bis auf das IMI PAddle Holster habe ich aber eh nicht viel gefunden. Da hat meine Glock 26 wesentlich mehr Auswahl.
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Re: Fragen an die WP Besitzer

Beitrag von wilhelmshoehe »

Weg's Holsterauswahl schau mal zu Black Trident, die machen Kydex Holster in Österreich.

Haben auch eine "Jagd-Edition" mit einem Bungee, damit sie etwas mehr "gesichert" ist.
OWB eng-anliegend: https://blacktrident.com/products/jagd- ... fangschuss
OWB abstehend: https://blacktrident.com/collections/kydex-holster-jagd
IWB: https://blacktrident.com/products/glock ... ex-holster

Sind zwar bei weitem nicht die billigsten, aber es gibt keine Waffe / Konfiguration welche die nicht im Programm haben bzw. auf Wunsch herstellen können.
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Re: Fragen an die WP Besitzer

Beitrag von IT Guy »

wilhelmshoehe hat geschrieben: 3. März 2023, 12:18 ...
Magst den Thread vlt. teilen in ein Führen mit Jagdkarte und WBK und den ursprünglichen Threadtitel?
wenns so weiter geht, muss ich die "Holsterkaufberatung" auch abtrennen... ;-)
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Re: Fragen an die WP Besitzer

Beitrag von Holadrio »

@ Lindenwirt:
Ich weis nicht aus welchem Bundesland du bist aber die Aussage " vereidigt wird man nur einmal und das zeitlich unbegrenzt..." stimmt in der Steiermark nicht. Bei Beginn jeder Jagdpachtperiode muss der Aufsichtsjäger neu bestellt werden. Ich musste mich selbst als Jagdleiter bei meiner BH bestellen und dort jedes mal neu den Eid ablegen.

@ gipflzipfla:
"Wo außerhalb der Reviergrenze werde ich die Jagd ausüben?"
Als guter Schweißhundeführer werde ich wahrscheinlich auch von anderen Revieren zur Nachsuche angehalten werden. Deshalb finde ich die den Umstand das das Führen einer Kurzwaffe nur mit einer WBK nicht nur auf das eigene Revier beschränkt ist.
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Lindenwirt
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Re: Fragen an die WP Besitzer

Beitrag von Lindenwirt »

Boaah, das weiss ich jetzt nicht einmal. Am Ausweis steht keine zeitliche Einschränkung, also bin ich davon ausgegangen es gilt solange die Jagdgesellschaft sich nicht ändert. Sonst muss ich halt alle 9 Jahre zur BH, auch nicht weiter schlimm.
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Re: Fragen an die WP Besitzer

Beitrag von wilhelmshoehe »

Wennst in der Stmk. unterwegs bist und zur Nachsuche gerufen wirst, hast du ohne Begleitung des Jagdschutzorgans des Reviers oder des Jagdausübungsberechtigten, bzw. ohne schriftliche Erlaubnis dessen, trotzdem eventuell eine Problemstellung.
§ 52 Unbefugtes Durchstreifen von Jagdgebieten; Jägernotweg hat geschrieben: (1) Es ist jedermann verboten, irgendein Jagdgebiet ohne Bewilligung der/des Jagdausübungsberechtigten, mit einem Gewehre versehen, zu durchstreifen, es läge denn die Berechtigung oder Verpflichtung hiezu in ihrer/seiner amtlichen Stellung. Jeder Jagdgast, der sich ohne Begleitung der/des Jagdausübungsberechtigten oder dessen Jagdschutzorganes im Revier aufhält, muss eine schriftliche Bewilligung der/des Jagdausübungsberechtigten des betreffenden Revieres bei sich führen.
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument. ... angsrecht=

Eine Whatsapp bzw. eine SMS oder besser eine unterschriebene Blankoerlaubnis zur Nachsuche reicht hier um auf Nummer sicher zu gehen.

Womit wir wieder bei "der rechtmäßigen, nach den landesrechtlichen Vorschriften zulässigen" Jagdausübung wären. ;)
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