Lindenwirt, du kannst es ja handhaben wie du willst, wir laufen ja auch trotz WP nicht immer bewaffnet herum.
Und so einfach ist es nicht, denn was "die tatsächliche Ausübung der Jagd" bedeutet, tja da gibt's die Grauzone der Interpretation.
Man soll es nicht übertreiben und gut ist.
Wer in Jagdklamotten im Revier eine FFW führt und gleichzeitig auch ein "Jagdgewehr" führt, bzw. im Auto liegen hat, wird keine dauerhaften Probleme bekommen. Genausowenig wie jener der die FFW in gleicher Konstellation schon am Weg dorthin oder auf Wegen im Revier führt. Verhältnismäßig muss das ganze eben sein. Man muss im Fall des Falles glaubhaft darlegen können, dass man tatsächlich auf der rechtmäßigen Jagd war, das wird im T-Shirt und Badehose im Dorfbad eher schwer sein.
Wenn man schon davon ausgeht, dass Waffen in den falschen Händen gefährlich sind und die vorübergehende Aufbewahrung in einem versperrten Fahrzeug udgl. bei Kat. B aufwärts keinesfalls erlaubt ist. Dann
muss die Waffe eben am Mann sein - dort ist sie idR. vor unbefugten Zugriff am sichersten. Denn wenn die Errichtung einer Reviereinrichtung (welche so jagdfremd ist, dass sie sogar jagdrechtlichen Regeln unterliegt!) keine tatsächliche Jagdausübung ist, dann ist die Jausenpause auf der Pirsch auch problematisch. So und wie willst jetzt nicht führen? Selbst entladen und in einem geschlossenen Behältnis, ist das kein transportieren iSd. Gesetzes, weder bei der Jausenpause, noch bei der Jagdeinrichtung, noch beim Auffüllen der Fütterung.
Womit ich ein Problem habe ist hier FUD breitzutreten, indem diverse Maximalinterpretationen diverser Akteure wiedergegeben werden im Sinne von "Oh Gott, schaut wo es schon überall Probleme gegeben hat und geben könnte!1!!". Damit macht man sich nämlich schnell ungewollt zum nützlichen Idioten genau jener eher Hoplophoben, mit denen man sich eigentlich nicht in's Bett legen möchte.
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Wenn man schon Teufelsadvokat spielen möchte, finde ich es ja etwas humorvoll, dass sich alle bei "die tatsächliche Ausübung der Jagd" aufhängen und nicht bei "während der rechtmäßigen, nach den landesrechtlichen Vorschriften zulässigen" denn in der Maximalinterpretation bedeutet das z.B. bei einer Altersklassenübertretung unberechtigtes Führen einer Kat B, mit ALLEN Konsequenzen!!11!!!11!
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IT Guy hat geschrieben: ↑1. März 2023, 19:52
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Magst den Thread vlt. teilen in ein Führen mit Jagdkarte und WBK und den ursprünglichen Threadtitel?