Ja gibt es natürlich - Österreich ist ja viel zu groß für ein einheitliches Jagdgesetz
Jagdgebiete werden von der Bezirksverwaltungsbehörde (BVB) auf Antrag festgestellt, die Landesgesetze kennen keinen legaldefinierten Ausdruck "Revier". Mit Reviernummer vonseiten der Verwaltung ist aber sofern ich das bis jetzt zu Gesicht bekommen habe immer ein festgestelltes Jagdgebiet gemeint.
Unter Jägern ist aber mit dem Revier oft nur "ihr" Pirschbezirk gemeint, in dem sie alleine jagen. Mit Pirschbezirk meine ich hier eine Unterteilung eines von der BVB festgestellten Jagdgebiets im Innenverhältnis der Jagdgesellschaft bzw. zwischen dem Jagdausübungsberechtigten (JAAüB - dieser kann immer nur 1 natürliche Person sein!) und seinen Jagdgästen. (Solche Abmachungen sind z.B. in Genossenschafts/Gemeindejagdgebieten in NÖ und Wien ex-lege untersagt.)
In meinem Post war mit Revier, ein festgestelltes Jagdgebiet gemeint. Hätte mich also klarer Ausdrücken können
Also Lindenwirt, was meinst du mit Revier? Einen Pirschbezirk oder eigenständiges Jagdgebiet welches von der BVB festgestellt wurde?
PS: Vlt. schreib ich zu der ganzen Thematik mal einen längeren Post...