Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

jirgel
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von jirgel »

Kemira hat geschrieben: 17. April 2024, 10:46 Im Standard erstaunlich vernünftige Kommentare.
Ich bin verwirrt...
Frag mich mal aber nur weil es auch gegen Schweizer und Multi Tool geht.
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cas81
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von cas81 »

Tobi hat geschrieben: 17. April 2024, 10:38 Mal ein Hirngespinst:

Was, wenn man tatsächlich auch WBK-Inhaber und nicht nur WP-Inhaber mit in die Ausnahme augenommen hat, da man sich von dieser Gruppe den größten Widerstand und Wählerabfluss erwartet und diese ohnehin nicht das Problem bzw. bereits "kontrolliert" ist?
Dann ändert das dennoch nichts an einer unverhältnismäßigen Gesetzgebung und grundsätzlichen Verbotspolitik zulasten fast ausschließlich rechtstreuer Menschen. Eine "freie" Gesellschaft zeichnet sich u. a. dadurch aus, dass grundsätzlich alles erlaubt ist und Verbote sachlich und verhältnismäßig sind, aber nicht - wie seit längerem leider Usus - durch Verbote und größtenteils willkürliche Ausnahmen, die letztendlich nur verkomplizieren und entweder zu einer Ansammlung von Anlassfällen, oder zu Resignation durch Angst vor Strafen führen.

@ Kemira: Die Kommentare auch im Standard sind seit Tag 1 dieses Bullshits überwiegend gegen diese "Showpolitik". Zumindest anfangs, ich schlage natürlich nicht jeden Artikel Wochen später erneut auf.

@ All: Beobachtet Lorenzi und wenn der Müll im Parlament aufschlägt, dann beglückt es mit - sachlichen - Stellungnahmen. Ob der Dreck wirklich genauso durch geht, steht nicht fest. Ich hätte zunächst halt gerne das gesamte Werk gesehen und nicht bloß einen Fetzen einer Faksimile.

Edit: Dass überhaupt ein eigenes "Messertragesetz" kommen soll, ist interessant. Scheinbar ist es legistisch doch nicht so einfach, das WaffG dahingehend anzupassen, ohne dass ein Dominoeffekt eintritt. Was natürlich trotzdem nicht vor etwaigen Systemwidrigkeiten schützt. Ich bin außerdem gespannt, ob damit die Unverhältnismäßigkeit der unbeschränkten Waffenverbotszone umgangen werden soll, oder ob das eh auch noch am Programm steht.
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jirgel
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von jirgel »

Lustig mit Wbk sollst ein Messer führen dürfen...
Müssen die dann auch Verwahrt und Registriert werden?
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wilhelmshoehe
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von wilhelmshoehe »

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Balder
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von Balder »

Auch wenn es mich nicht betrifft: Der Entwurf ist eine Katastrophe!
Man hat hier die (für den größten Teil der Bevölkerung) schlimmste Variante überhaupt gewählt.
Wieder mal wird an den Symptomen herumgedoktert, statt die Ursachen zu bekämpfen.

Ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen möchte!
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von jirgel »

Schau genau und man wird schlau, so will also Herr Karner an seine Begründungslose Durchsuchung kommen.

Witzig es geht gar nichts um das Messer sondern um Herrn Karner seine Gelüste eines Überwachungsstaats.
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cas81
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von cas81 »

1. @ Wilhelmshoehe: DANKE! *

2. Das ist der Inbegriff des stupiden Abschreibens, völlig ohne Hirn und Verhältnis, einfach auf Biegen und brechen irgendeinen Unfug auf den Weg bringen, um die Verbotsmentalität zu bedienen, ein paar Stimmen abzugrasen und die Verwaltung zu stärken. Pfusch in Höchstform, der die Qualität unserer Politik deutlich abbildet.

3.
jirgel hat geschrieben: 17. April 2024, 13:35 Schau genau und man wird schlau, so will also Herr Karner an seine Begründungslose Durchsuchung kommen.

Witzig es geht gar nichts um das Messer sondern um Herrn Karner seine Gelüste eines Überwachungsstaats.
Wovon sich sicher wieder einige Menschen blenden lassen:
Die Durchsuchungsermächtigung wirkt zunächst nicht schlimm, weil die gibts ja eh schon immer wieder, bspw hinsichtlich Waffen:
§ 53 WaffG hat geschrieben:Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, eine Durchsuchung der Kleidung von Menschen und der von diesen mitgeführten Fahrzeuge und Behältnisse (Koffer, Taschen u. dgl.) an Orten vorzunehmen, an denen auf Grund eines konkreten Hinweises oder sonstiger bestimmter Tatsachen der dringende Verdacht besteht, daß einem Verbot der Einfuhr, der Ausfuhr, des Besitzes oder des Führens von Kriegsmaterial oder von Waffen und Munition, die nicht Kriegsmaterial sind, nach diesem oder anderen Bundesgesetzen zuwidergehandelt wird. Die §§ 50 SPG und 121 Abs. 3 der Strafprozeßordnung 1975, BGBl. Nr. 631, gelten.
Ist aber trotzdem nicht dasselbe, weil Messer in einer komplett anderen Quantität herumschwirren und weil es seit Jahrzehnten bedenkenlos praktiziert wird. Dh die Berührungspunkte mit einer solchen Untersuchung bewegen sich in einer ganz anderen Liga, nämlich in einer alltäglichen, die an keinerlei "besondere" Voraussetzungen mehr gebunden ist (Demo, WBK, WP, Amtsgebäude, etc). Das kommt dem "Überwachungsstaat" tatsächlich noch mal ein Stück näher.

Und der Witz mit der Ausnahme für WBK-Besitzer ist entweder eine Finte und wird in letzter Minute eh noch "korrigiert", oder / und eine lächerliche Beschwichtigung um nicht zu viele Stimmen der LWB zu verlieren. Außerdem: Salamitaktik, dann halt nächstes mal!
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von Jagdmatch »

Die Ersuchungsermächtigung gemäß §53 WaffG ist ja noch nachvollziehbar.

Die Ersuchungsermächtigung gemäß §5 Messertrage-Verbotsgesetz nicht mehr, soweit Sie über die Ermächtigung der Durchsuchung der Kleidung hinaus geht. Der Transport nicht griffbereit im Behältnis ist nach §1 (4) 2. kein Tragen im Sinne dieses Gesetzes und damit nicht nur erlaubt, sondern geboten. Wozu dann die Ersuchungsermächtigung dieser Behältnisse nach Messern, wenn der Transport in diesen Behältnissen vorgeschrieben ist?
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von cas81 »

Auch Schusswaffen werden transportiert, hier stellt sich also dieselbe Frage. Es zielt aber auf eine Verletzung der Normen ab, dh wenn der dringende Verdacht besteht, dass man dem Gesetz zuwider handelt. Nur was rechtfertigt einen solchen Verdacht? Die Beule in der Hosentasche? Im Fall der Schusswaffen: Das Dabeihaben eines Koffers? Usw. Das ist situationselastisch und theoretisch uferlos.

Angenommen, ich darf als WBK-Inhaber Messer führen. Dann sieht der Herr Inspektor den Clip meines Messers, der außen an meiner Hosentasche anliegt. Und nun? Dann bin ich auf die Gnade eines Polizisten angewiesen, dass er mich nicht unnötig verdächtigt.

Ganz überspitzt: "Aha, ich sehe, sie haben einen Apfel dabei. Haben Sie etwa auch ein Messer dabei? Ja? Wo habens es denn, gemma, Taschen öffnen und ausleeren".

Generalverdacht. Krank.
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wilhelmshoehe
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Beitrag von wilhelmshoehe »

cas81 hat geschrieben: 17. April 2024, 15:04 Angenommen, ich darf als WBK-Inhaber Messer führen. Dann sieht der Herr Inspektor den Clip meines Messers, der außen an meiner Hosentasche anliegt. Und nun? Dann bin ich auf die Gnade eines Polizisten angewiesen, dass er mich nicht unnötig verdächtigt.
Spätestens sobald Du dem Polizisten Deine WBK entgegenhältst, war's das mit dem eventuellen Verdachtsmoment.
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