Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Benutzeravatar
Dobi
Beiträge: 1284
Registriert: 16. September 2020, 13:02
KW-Schütze: Ja
LW-Schütze: Ja
Jäger: Nein
Wiederlader: Ja
Waffenliste: - Steyr L9-A1
- Manurhin MR 88 .38spc
- Springfield 1911 Operator .45 ACP
- Springfield 1911 Garrison 9mm
- WS: Ruger Mark IV 22/45 lite
- Chiappa 1892 Alaskan TD .357 Mag.
Wohnort: Wien

Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von Dobi »

diver99 hat geschrieben: 22. August 2024, 09:39 Na toll! Was meint ihr, passiert jetzt mit den im Umlauf befindlichen Systemen?
Ich geh mal davon aus, dass das so wie mit den langen Magazinen laufen wird und sie eine Altbestandsregelung dazu machen werden.
Immer noch Anfänger & Mitglied im ISB, CSS & LSVNOE, NFVÖ & "Verein".
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
Benutzeravatar
Dobi
Beiträge: 1284
Registriert: 16. September 2020, 13:02
KW-Schütze: Ja
LW-Schütze: Ja
Jäger: Nein
Wiederlader: Ja
Waffenliste: - Steyr L9-A1
- Manurhin MR 88 .38spc
- Springfield 1911 Operator .45 ACP
- Springfield 1911 Garrison 9mm
- WS: Ruger Mark IV 22/45 lite
- Chiappa 1892 Alaskan TD .357 Mag.
Wohnort: Wien

Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von Dobi »

Blackeight hat geschrieben: 22. August 2024, 09:46 Eine vollständige Waffe kann aber (nun nochmals angemerkt) nicht einfach aufgespalten in 2 Einzelzeilen an einen Kunden verkauft werden, wenn seine Plätze voll sind und er baut zuhause wieder alles zusammen!
Wobei ja hier theoretisch das Zusammenbauen zuhause der Knackpunkt ist.
Bau ich nicht zuhause zusammen, sondern nur am behördlich genehmigten Schießstand, dann überschreite ich damit ja nicht meine Plätze.

Ist ja jetzt schon so gewesen, dass ich aus rechtmäßig als Zubehör besessenen wesentlichen Teilen und anderen (freien) Waffenteilen - außerhalb einer behördlich genehmigten Schießstätte - keine komplette Schusswaffe zusammensetzen darf, wenn ich dadurch die lt. WBK erlaubte Anzahl der (komplett zusammengesetzten) Schusswaffen übersteige.
Immer noch Anfänger & Mitglied im ISB, CSS & LSVNOE, NFVÖ & "Verein".
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
Blackeight
Beiträge: 246
Registriert: 17. September 2020, 14:03
KW-Schütze: Ja
LW-Schütze: Ja
Jäger: Nein
Wiederlader: Nein
Waffenliste: Zuviel für den Waffenschrank - zuwenig für mich ;)

Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von Blackeight »

Es wird nichts passieren, da WS ja nicht verboten wurden oder dergleichen. Es wurde nur klargestellt, dass eine B Waffe nicht einfach auf 2 Teile aufgeteilt an Kunden verkauft werden dürfen, nur weil seine Plätze voll sind.

Wenn eine Waffe als WS deklariert ist, ist alles OK. Wenn ein Händler eine Waffe aufspaltet und diese dann als WS verkauft ist es auch OK. Er darf aber nicht einfach eine "B" Waffe in 2 Teile teilen und diese dann als "pseudo" WS im ZWR eintragen, und der Kunde nimmt für ihn eine "B" Waffe mit nach Hause!

Es wird hiermit den Händler in Erinnerung gerufen, dass sie nicht einfach irgendwas im ZWR eintragen können.
From My Cold, Dead Hands
norbert_1975
Beiträge: 2
Registriert: 23. September 2022, 22:02
KW-Schütze: Nein
LW-Schütze: Ja
Jäger: Nein
Wiederlader: Nein
Waffenliste: ruger precision rimfire

Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von norbert_1975 »

hat wer infos zum neuen schreiben des bmi in dem angeblich die händler informiert wurden, dass Schusswaffen Kat. B und Kat. A bei einem Verkauf immer als ganze Schusswaffen und nicht mehr als Wechselsysteme/Einzelteile registriert werden dürfen, selbst wenn diese zerlegt übergeben werden?
Benutzeravatar
Dobi
Beiträge: 1284
Registriert: 16. September 2020, 13:02
KW-Schütze: Ja
LW-Schütze: Ja
Jäger: Nein
Wiederlader: Ja
Waffenliste: - Steyr L9-A1
- Manurhin MR 88 .38spc
- Springfield 1911 Operator .45 ACP
- Springfield 1911 Garrison 9mm
- WS: Ruger Mark IV 22/45 lite
- Chiappa 1892 Alaskan TD .357 Mag.
Wohnort: Wien

Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von Dobi »

norbert_1975 hat geschrieben: 22. August 2024, 11:49 hat wer infos zum neuen schreiben des bmi […]
Nur das, was @blackeight heute in der Früh dazu hier schon geschrieben hat:
-> viewtopic.php?p=74729#p74729
Immer noch Anfänger & Mitglied im ISB, CSS & LSVNOE, NFVÖ & "Verein".
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
Benutzeravatar
Wolf1971
Beiträge: 794
Registriert: 16. September 2020, 12:41
KW-Schütze: Ja
LW-Schütze: Ja
Jäger: Ja
Wiederlader: Nein
Waffenliste: CZ 52 - 7,62x25 Tok
CZ 75 - 9mm Para
CZ Sport II - 9mm Para
S&W 14 - .38 Spezial
S&W 17 - .22 lr
S&W 25 - .45 ACP
S&W 27 - .357 Magnum
S&W 29 - .44 Magnum
S&W 41 - .22 lr
Schmeisser AR 15 M4F
Schmeisser AR 15-9 S4F
AUG ZA3
Glock 17
Glock 34
Glock 17L
COLT Government Series 70 - 9mm Para
COLT 1911 - Service Model Ace - .22 lr
Sauer 38H - 7,65 Browning
Walther PP - 7,65 Browning
Wohnort: Mühlviertel

Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von Wolf1971 »

norbert_1975 hat geschrieben: 22. August 2024, 11:49 hat wer infos zum neuen schreiben des bmi in dem angeblich die händler informiert wurden, dass Schusswaffen Kat. B und Kat. A bei einem Verkauf immer als ganze Schusswaffen und nicht mehr als Wechselsysteme/Einzelteile registriert werden dürfen, selbst wenn diese zerlegt übergeben werden?
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
fast12
Beiträge: 115
Registriert: 17. September 2020, 11:00
KW-Schütze: Ja
LW-Schütze: Ja
Jäger: Nein
Wiederlader: Nein

Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von fast12 »

Wenn das LG Eisenstadt bei dem Verfahren der bisherigen Rechtsmeinung des BMI folgte (das geht aus den Erläuterungen des Threaderstellers so hervor) - warum hat das BMI seine Rechtsmeinung (mit Bezug auf eben dieses Urteil, siehe Schreiben vom 20.8.2024) dann geändert?

Gibt es dafür eine schlüssige Erklärung?
Benutzeravatar
MarkM
Beiträge: 1147
Registriert: 17. September 2020, 09:03
KW-Schütze: Ja
LW-Schütze: Nein
Jäger: Nein
Wiederlader: Ja
Waffenliste: Smith&Wesson 686-3 Silhouette PPC
CZ Oschatz Viper SAO
Nowlin 1911 Challanger
Smith&Wesson 5906 PC 4“
Smith&Wesson Model 41
Walther PPK Manurhin 7,65
Smith&Wesson 500 PC 3,5“
Smith&Wesson 686 2,5“
Wohnort: Wiener Speckgürtel

Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von MarkM »

Es ist passiert…was geschehen musste…das BMI folgt dem Urteil des burgenländischen Gericht…wo der Richter eine Waffe, die in zwei Teile zerlegt wird…einen ungefährlichen und einen anderen und gemeinsam besessen wird ein Waffe ist.

War uns aber allen klar oder?
Es wird eine Lösung geben…und einige Leute geben die jetzt zittern.
:sarkasmus: manchmal auch :offtopic:
Helfe aber gerne im Rahmen meiner Möglichkeiten.
diver99
Beiträge: 74
Registriert: 25. Dezember 2013, 16:03
KW-Schütze: Ja
LW-Schütze: Ja
Jäger: Nein
Wiederlader: Ja

Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von diver99 »

MarkM hat geschrieben: 28. August 2024, 18:38 Es wird eine Lösung geben…und einige Leute geben die jetzt zittern.
Welche Leute wären das?
fast12
Beiträge: 115
Registriert: 17. September 2020, 11:00
KW-Schütze: Ja
LW-Schütze: Ja
Jäger: Nein
Wiederlader: Nein

Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von fast12 »

Das war aber nicht meine Frage.

Meine Frage war: Der User "Kawatec" hat hier durchaus glaubwürdig erläutert, dass das Urteil vom LG Eisenstadt der damailigen Rechtsansicht des BMI (GZ 2023-0.369.531) gefolgt ist. Diese Rechtsansicht ist ja offenbar Teil des Gerichtsaktes, also durchaus plausibel.

Trotzdem hat das BMI dann in Folge dieses Urteils seine Rechtsmeinung geändert (GZ 2024-0.584.245)

Das passt einfach nicht zusammen. Entweder hat das Urteil der früheren Rechtsansicht des BMI widersprochen, oder die neue Rechtsansicht des BMI widerspricht dem Urteil...
Antworten

Zurück zu „Waffenrecht“