Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024

Balder
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von Balder »

IT Guy hat geschrieben: 15. März 2024, 07:15 Bitte zerfleischt euch nicht gegenseitig, das ist nämlich das Ziel. Schließt die Schultern und lasst keinen Keil zwischen euch bringen!
Danke nochmal dafür - ich denke, das ist heute wichtiger als je zuvor!

Back2Topic:
Gibts eigentlich eine Liste mit E-Mail-Adressen, an die man sich idealerweise wendet? Zwei oder drei sind ja schon verstreut auf mehrere Threads genannt, aber so eine "one-stop-shop"-Lösung wäre doch ideal!
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cas81
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von cas81 »

zB: Unter dem Logo/Bild unterhalb der Aussendung steht "Reaktionen bitte an die Redaktion". Ist ein Link mit eMail-Adresse.
https://bmi.gv.at/news.aspx?id=5455716655426E636C33343D
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von gipflzipfla »

Generelles Waffenverbot im öffentlichen Raum

Innenminister Gerhard Karner äußerte sich am 12. März 2024 zu einem generellen Waffenverbot im öffentlichen Raum. Der Fokus liegt auf dem Verbot von Messern bestimmter Art.

Zukünftig soll in Österreich das Mitführen von Waffen außerhalb der eigenen vier Wände untersagt werden. Innenminister Gerhard Karner erteilte Expertinnen und Experten aus dem Innenministerium und den Landespolizeidirektionen den Auftrag, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten.

In das Verbot sollen Messerarten wie Einhandmesser oder Messer mit gewisser Klingenlänge fallen.


"Das Ziel ist klar. Wir müssen Menschen vor Gefahren schützen und Gewalttäter durch effiziente Polizeibefugnisse aus dem Verkehr ziehen",

sagte der Innenminister am 12. März 2024. Aktuell ist es den Sicherheitsbehörden möglich, an bestimmten Orten Waffenverbotszonen zu erlassen.

Ok, dann habe ich die ersten Pressemeldungen doch richtig für mich verstanden....
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"

"Jeder Streukreis beginnt stets mit dem ersten Schuss!" :sniper:

Waidmonns Gruaß, vom gipfl
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macgeibes
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von macgeibes »

Recht herzlichen Dank für den Link. Hab' ihnen mein Statement soeben mitgeteilt. :wtf:

Wahrscheinlich wird's darauf hinauslaufen, dass ich mit meiner Machete nit mehr spazieren gehen darf... :poke:
..."i' brauch' koa' Glock- i' spui' jo' a' nu' koa' Golf!"...
...you could shoot down a Japanese Zero with a .45 1911.
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cas81
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von cas81 »

Geh halt stattdessen mit der Kettensäge spazieren ;)
...und schon wieder eine Idee für nen Flashmob :whistle:
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cas81
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von cas81 »

Vorsicht ist besser als Nachsicht und Vorsicht bedeutet Vorbereitung:

Man hat ein Messer mit Daumenpins zum einhändigen Öffnen, dessen Klinge festgestellt werden kann. Nach § 42 a DEUTSCHES WaffG verboten. Übernimmt Österreich diese Bestimmung sinngemäß, dann auch hier verboten.

Die Folge: Ab in die Schublade, oder daheim Ausstellen zum Verstauben, oder sicher verwahren (je nachdem, wie das beschlossen wird), aber sicher nicht mehr einsatzbereit in der Öffentlichkeit bei sich haben.

Im Ergebnis: Zumindest ideeller (wahrscheinlich auch materieller) Wertverlust durch faktische Nichtbenutzung(smöglichkeit) und für jeden Enthusiasten ganz viel Frust.

Die angedachte Lösung: Man schraubt die Daumenpins ab.
Das nächste Problem: Das Messer lässt sich mit ausreichend Druck auf die Klinge dennoch einhändig ausklappen und feststellen.

Frage: Legal?

Antwort: Siehe angehängte Fotos, wobei ein letztendliches Feststellen durch eine Schleuderbewegung wohl sehr wahrscheinlich schädlich wäre.

Und ja, natürlich sagt das nichts über die mögliche künftige Rechtsprechung in Österreich aus. Wenn aber deutsches Recht kopiert wird, dann wird sich das österreichische Gericht zunächst mal an deutscher Rechtsprechung dazu orientieren, bzw zumindest inspirieren lassen, schlussendlich den Fall aber vielleicht anders, bzw - wie auch ich - im Hinblick auf den Zweck der Norm kritisch sehen. V. a. im Hinblick auf "konstruiert", wobei bspw diverse italienische Modelle mit abschraubbarem Flipper auch für Zweihandbedienung konstruiert sind und wenn Daumenpins ebenfalls abschraubbar sind, dann wäre eine Differnzierung unsachlich (womöglich kommt es dann auf vorhandene Schlitze für den Schraubendreher an den Pins o. dgl. an, also ob es zur eigenständigen Entfernung gedacht ist, usw). Diese DEUTSCHE Auslegung ist etwa analog zu unserem Waffenbegriff hinsichtlich "Bestimmungszweck", fügte sich also systematisch hervorragend in unser WaffG ein.

Das ist auch die herrschende DEUTSCHE Meinung zu dem Thema, soweit ich das recherchieren konnte, also als erste Orientierung- und Argumentationshilfe, ggf ließe sich im Anlassfall sogar ein Tatbildirrtum daraus ableiten (= quasi ein entschuldbarer Rechtsirrtum im österreichischen Strafrecht):


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sparrow77
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von sparrow77 »

Selbst auf die Gefahr hin, mich hier unbeliebt zu machen - ABER, wozu sollte man so ein Messer für eine Messerstecherei mit sich führen, wenn man selber kein Messerstecher ist? Zur Selbstverteidigung? Ganz schlechte Idee, mit einem Messer gegen einen Messerstecher anstinken zu wollen.
Mit einer Schusswaffe, ok, aber das dürfen sowieso die wenigsten von uns. Und wer von einem Waffenpass für alle LWB träumt, der träumt auch von warmen Eislutschern.
Ich seh in dem reinen Verbot von Hieb- und Stichwaffen in der Öffentlichkeit echt kein Problem, bei Schusswaffen gibts das schon lang, dass das Führen verboten ist, ausser eben mit "Sondergenehmigung".
Wenn das jetzt bei Messern auch so ist, dann kann die Exekkutive diese sofort abnehmen, ohne darauf warten zu müssen, dass damit schon eine Tat ausgeübt worden ist oder eine aktive Bedrohung damit erfolgt ist.
Wer das nicht sieht, will's einfach nicht sehen - das geplante Gesetz richtet sich genau an/gegen eine gewisse Klientel, mit der wir weder was zu tun haben noch zu tun haben wollen.
Diese ganze künstliche Aufregung drüber kann ich schon nicht mehr lesen.
Ich seh da jin dem Fall etzt auch keine Salamitaktik.

Da kann man sich auch über die Pflicht zum Wegräumen von Hundescheisse aufregen, die schränkt auch die persönliche Freiheit ein, nämlich den Dreck einfach dort liegen zu lassen, wo das liebe Hunderl hingschissn hat.
Zuletzt geändert von sparrow77 am 17. März 2024, 12:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von cas81 »

Weil nicht jeder ein Messer für eine Straftat mit sich führt, sondern für tausend andere alltägliche Zwecke. Das sind dieselben Zwecke, weshalb derartig viele Menschen dieses kleine Schweizer-Messer am Schlüsselbund hängen haben. Nur in praktischer, hochwertiger, für den Anwender selbst ungefährlicher und stylisher. Das hat nichts mit Gewalt zu tun. Es ist tatsächlich ein Werkeug, keine Waffe. Derartige Messer sind zur Verteidigung zumeist eine größere Gefahr für den Nutzer selbst, bereits aus mechanischer Sicht. Und ein "ungefährliches" Zweihandmesser hab ich schneller offen, als so manches Einhandmesser mit unpassender oder suboptimal gelegener Öffnungshilfe.
Zuletzt geändert von cas81 am 17. März 2024, 12:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Salem
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von Salem »

sparrow77 hat geschrieben: 17. März 2024, 11:56 Selbst auf die Gefahr hin, mich hier unbeliebt zu machen - ABER, wozu sollte man so ein Messer für eine Messerstecherei mit sich führen, wenn man selber kein Messerstecher ist? ................
Ich führe Taschenmesser seit beinahe 50 Jahren als nützliches Werkzeug in vielen Situationen mit, beinahe alle würden unter die neue Regelung fallen und von Dir wohl auch als "Messer für eine Messerstecherei" bezeichnet werden. Trotzdem hatte ich noch nie eine Messerstecherei. Du maßt Dich also an darüber zu entscheiden was ich für ein Werkzeug mitführen darf. So nach dem Motto "Wenn ich es nicht nötig habe brauch es eh keiner". Dir ins Stammbuch geschrieben: Messer sind Werkzeuge des täglichen Bedarfs, ausnahmen sind bereits im WaffG. festgeschrieben (für den der sinnerfassend lesen kann). Nur für bestimmte Leute die zuletzt auch "unangenehm aufgefallen" sind würde so ein Gesetz Sinn ergeben, und siehe da, DAS GIBT ES BEREITS:

(Zitat)
§ 11a. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition ist verboten:
1. unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen,
2. sonstigen Drittstaatsangehörigen, die den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Bundesgebiet haben und nicht über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ (§ 8 Abs. 1 Z 7 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG, BGBl. I Nr. 100/2005), über eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers (§ 9 Abs. 1 Z 2 NAG) oder eine Daueraufenthaltskarte (§ 9 Abs. 2 Z 2 NAG) verfügen; eine Hauptwohnsitzmeldung gilt dabei jedenfalls als Begründung des Mittelpunkts der Lebensbeziehungen im Bundesgebiet,
3. Asylwerbern (§ 2 Abs. 1 Z 14 Asylgesetz 2005 – AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005).
(Zitat Ende)

Du machst Dich also nicht nur unbeliebt, sondern auch noch lächerlich.
Kleingedrucktes:
Dieses Posting kann extrem hohe Dosen an Ironie und Sarkasmus sowie Spuren von Nüssen enthalten.
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen der darf das gerne seinem Friseur erzählen.
sparrow77
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Re: Was hat Herr Karner vor ?

Beitrag von sparrow77 »

Salem hat geschrieben: 17. März 2024, 12:43
sparrow77 hat geschrieben: 17. März 2024, 11:56 Selbst auf die Gefahr hin, mich hier unbeliebt zu machen - ABER, wozu sollte man so ein Messer für eine Messerstecherei mit sich führen, wenn man selber kein Messerstecher ist? ................
Ich führe Taschenmesser seit beinahe 50 Jahren als nützliches Werkzeug in vielen Situationen mit, beinahe alle würden unter die neue Regelung fallen und von Dir wohl auch als "Messer für eine Messerstecherei" bezeichnet werden. Trotzdem hatte ich noch nie eine Messerstecherei. Du maßt Dich also an darüber zu entscheiden was ich für ein Werkzeug mitführen darf. So nach dem Motto "Wenn ich es nicht nötig habe brauch es eh keiner". Dir ins Stammbuch geschrieben: Messer sind Werkzeuge des täglichen Bedarfs, ausnahmen sind bereits im WaffG. festgeschrieben (für den der sinnerfassend lesen kann). Nur für bestimmte Leute die zuletzt auch "unangenehm aufgefallen" sind würde so ein Gesetz Sinn ergeben, und siehe da, DAS GIBT ES BEREITS:

(Zitat)
§ 11a. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Waffen und Munition ist verboten:
1. unrechtmäßig im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen,
2. sonstigen Drittstaatsangehörigen, die den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Bundesgebiet haben und nicht über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ (§ 8 Abs. 1 Z 7 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG, BGBl. I Nr. 100/2005), über eine Aufenthaltskarte für Angehörige eines EWR-Bürgers (§ 9 Abs. 1 Z 2 NAG) oder eine Daueraufenthaltskarte (§ 9 Abs. 2 Z 2 NAG) verfügen; eine Hauptwohnsitzmeldung gilt dabei jedenfalls als Begründung des Mittelpunkts der Lebensbeziehungen im Bundesgebiet,
3. Asylwerbern (§ 2 Abs. 1 Z 14 Asylgesetz 2005 – AsylG 2005, BGBl. I Nr. 100/2005).
(Zitat Ende)

Du machst Dich also nicht nur unbeliebt, sondern auch noch lächerlich.
Du brauchst mich weder persönlich angreifen noch was unterstellen, was ich weder meine noch geschrieben hab :whistle: .
Ich verwend auch Taschenmesser und Tools (so wie Leatherman). Ich kann mir nicht vorstellen, dass die gemeint sind und auch drunter fallen. Das wär ja echt lächerlich. Das hat ja jede 2. Frau im Tascherl.
Wir sind Gott sei Dank nicht in D.

Aber regt euch nur über jeden Schas auf. Je mehr wegen Herzinfakrt sterben umso weniger Pensionisten gibts einmal :lol: .
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