Danke für die Erklärung!Wolf1971 hat geschrieben: ↑23. Mai 2021, 08:00Old Dog hat geschrieben: ↑22. Mai 2021, 23:04gunlove hat geschrieben: ↑22. Mai 2021, 21:48Wenn man davon absieht, dass der Anbieter "Stetschkin" falsch geschrieben hat ...... ein feines Teil!Flolito hat geschrieben: ↑22. Mai 2021, 21:41 .......was für ein geiles Teil
Damit es hier im Tread ab und an mal einen Lichtblick gibt.
https://www.egun.de/market/item.php?id=14047869
Frankonia hat vor rund 20 Jahren einmal die Dinger auf halbautomatisch umgebaut angeboten. Leider waren die aber nur für den deutschen Markt bestimmt. Bei uns waren die damals trotz Umbau nämlich verboten.
Sehr interessant!
Ich habe vor Jahren einen Bericht darüber in einer deutschen Waffenzeitschrift gelesen.
Aber nun die eigentliche Frage: Wie ist die derzeitige Gesetzeslage? Wäre diese Pistole in A erlaubt od. bleibt das Verbot aufrecht?
Originalproduktionszustand ist ausschlagebend -Automat bleibt immer Kat A. Auch wenn er umgebaut wird.
Waffengesetz Paragraph 2
(4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen.
Man merkt ich wühle lieber in Stahlspänen als in Gesetzestexten