Nachdem ich mir jetzt meine WBK (schon ein paar Jahre alt) nochmal angeschaut habe, steht da:
Darf 2 Waffen gem. Z8 und 2 gem. Z10 haben / kaufen / einführen
Mir fällt tatsächlich zum ersten Mal der 2er hier auf, was ja eine Stückzahlbeschränkung für Magazine bedeutet, da Z10 explizit von den Magazinen spricht.
Ich besitze nun natürlich deutlich mehr als 2 Mags für meine HAs, die hatte ich auch schon vor der Gesetzesänderung, was sowohl der Polizei bekannt ist (die haben die Mags bei der 5-jährigen Kontrolle gesehen und sogar gezählt) als auch im ZWR richtig drinsteht.
Was hats damit denn nun auf sich? Sollte ich die WBK korrigieren lassen? Oder versteh ich da irgendwas miss?

