..irgendwie rennst Du hinsichtlich dem Thema neben der Spur?Alaskan454 hat geschrieben: ↑27. Februar 2021, 18:35
Das ist eine Grundsatzdiskussion und wenn man jetzt böse wäre könnte man dem Jäger auch nachsagen das er keine Ahnung hat weil sonst hätte er die Natur erhalten und keine Kulturlandschaft geschaffen in der man von aussen eingreifen muss,weil sonst dieses künstliche System kippt.
Nicht der Jäger hat den Wolf, den Bären aus eigenen Überlebenszwängen verdrängt, sondern die Bauern und Viehzüchter waren es.
Die hatten einfach die Schnauze gestrichen davon voll, dass irgendwelche Raubtiere nicht nur dem Menschen sondern auch ihrem Viehbestand gefährlich waren und massive existenzgefährdende Schäden verursacht haben.
Du kannst gerne von Bäumen anstatt Ackerfläche träumen. Nur wirst Du dann halt auch nichts zum Fressen am Teller liegen haben.
Vom Schnitzel kannst dann auch gleich mitträumen.
Und jetzt erkläre einfach einmal, was der Jäger mit dieser Tatsache am Hut hat?
Die Gemeinschaft der Versicherten, ganz einfach!Alaskan454 hat geschrieben: ↑27. Februar 2021, 18:35 Ich wiederhole abermals meine Frage wer für die Wildunfälle aufkommt auf den Straßen bei denen Leuten zu schaden kommen die mit der Jagd nichts am Hut haben?
Genau so, wie ich dafür mit bezahle, wenn sie Dir Deine Karre aufbrechen und das Radio klauen! Ebenso bezahle ich mit dafür, wenn Du Schäden durch die Inbetriebnahme Deines Fahrzeuges verursachst! Ausser, ich steige aus der Kaskoversicherung aus und trage mein Risiko für mich Alleine..
Da kann ich persönlich hundert Jahre unfallfrei herum gurken, ich werde immer in der Solidargemeinschaft der Versicherten zur Kasse gebeten! Auch wenns die 00-er Stufe ist.
Nicht umsonst gibt es die Haftpflichversicherung.
Wenn Du auf solchen Schäden sitzen bleibst, dann hast Du keine Teilkaskoversicherung und sparst eben an der falschen Stelle.Alaskan454 hat geschrieben: ↑27. Februar 2021, 18:35 Wie komme ich dazu wenn mir euer "Hobby" oder dem Grundstückseigentümer sein Eigentum ins Auto rennt, den Schaden selbst zu bezahlen?
Du hast übrigens stets so zu fahren, dass Du Dein Fahrzeug jederzeit anhalten kannst. Siehe StVO!
Dann fahre eben langsamer, dass Du dem auf die Straße springenden Wild ausweichen kannst.
Oder sei froh, dass jährlich zigtausende Stück Wild von Jägern erlegt und die Bestände dadurch dezimiert werden.
Sonst würde es noch viel öfters Wildunfälle geben...
Mach Dir einmal Gedanken um die rechtlichen Tatsachen..
Wild ist und bleibt herrenlos!
Der Jagdausübungsberechtigte hat lediglich ein Aneignungsrecht an von ihm auf eigener oder gepachteter Jagdfläche!
Er kann dieses Aneignungsrecht in Anspruch nehmen, m u s s es aber nicht. Erst damit geht ein Stück Wild in das Eigentum des JAB über!
Fallwildentsorgung auf öffentlichen Straßen, z.B., ist eine Angelegenheit der Baulastträger!
Dazu sind wir nicht verpflichtet, tun es in der Regel aber freiwillig!