rotation hat geschrieben: ↑27. Oktober 2020, 10:45
Wird (darf?) man mit Faustfeuerwaffen jagen?
Also als Ersatz für den Schuss aus einem Gewehr, oder ist sowas bei uns verboten?
Fangschuss ist nicht gemeint.
Nein, das ist verboten weil die Geschoßenergie nicht ausreicht, um größeres Wild auf weite Entfernungen sicher und schnell zu tötet
rotation hat geschrieben: ↑27. Oktober 2020, 10:45
Werden Rehe/Rotwild (oder anderes größeres) auch mit Schrot oder Flintenlaufgeschosse bejagt?
Der "raue Schuss", also Schrotschuss, aufs Schalenwild ist bei uns verboten.
Gegen Flintenlaufgeschoße spricht nur die mangelnde Prözision auf weitere Entfernungen. Die Tötungswirkung ist ausreichend, es wird teilweise auf kurze Entfernungen praktiziert.
Reh- und Rotwild eher selten, Schwarzwild regelmäßig und erfolgreich (wenn man sich quer durch diverse Jägerforen liest)
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
"Jeder Streukreis beginnt stets mit dem ersten Schuss!"
Man müsste das jeweilige Jagdgesetz lesen und interpretieren.
Hier für NÖ:
Verbote sachlicher Art
(1) Alle nicht-selektiven Jagdmethoden sind verboten, insbesondere ist es verboten:
1.
bei Ausübung der Jagd nach den waffenrechtlichen Vorschriften verbotene oder solche Waffen und Munition zu benützen, die für die Verwendung bei der Jagd auf Wild nicht bestimmt sind und hiebei auch üblicherweise nicht gebraucht werden; hiezu gehören Sportwaffen, aus denen Geschoße mit Luftdruck oder CO2 angetrieben werden, Zimmer- oder Scheibenstutzen, Bogen, Armbrüste, Faustfeuerwaffen, Narkosewaffen und Munition, die für eine weidgerechte Bejagung des Wildes wegen ihrer unzureichenden Wirkung ungeeignet ist; ferner die Verwendung solcher Waffen, die sich nicht in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befinden; ferner die Verwendung von halbautomatischen Waffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, sowie von automatischen Waffen;
2.
Schalenwild, Murmeltiere und Trapphahnen mit Schrot, Posten und gehacktem Blei sowie mit Randfeuerpatronen und mit Zentralfeuerpatronen, deren Hülsen kürzer als 40 mm sind oder deren Kaliberdurchmesser unter 5,5 mm liegt, zu beschießen; die Bezirksverwaltungsbehörde kann jedoch in besonders begründeten Fällen das Erlegen des Rehwildes und von Nachwuchsstücken des Schwarzwildes auch mit Schrotschuß unter Verwendung von Schrot in der Mindeststärke von 4 mm (Nummer 6) für zulässig erklären;
3.
die Ausübung der Jagd zur Nachtzeit, das ist die Zeit von 90 Minuten nach Sonnenuntergang bis 90 Minuten vor Sonnenaufgang; ausgenommen von diesem Verbot ist die Ausübung der Jagd auf Schwarzwild, Raubwild und Raubzeug, den Auer- und Birkhahn, Wildgänse, Wildenten und Schnepfen;
4.
beim Fangen oder Erlegen von Wild oder Raubzeug zu verwenden:
-
Vorrichtungen zur Beleuchtung der Ziele – ausgenommen Lampen bei der Schwarzwildbejagung – und
-
künstliche Nachtzielhilfen (z. B. Infrarotgeräte, elektronische Zielgeräte, Visiereinrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler, wie etwa Restlichtverstärker).
Diese Verbote gelten nicht im festgestellten Seuchenfall bei Schwarzwild (§ 92 Abs. 1 zweiter Satz);
5.
in der Zeit vom 1. Februar bis 15. Oktober Brackierjagden durchzuführen;
In NÖ sind die Faustfeuerwaffen explizit als verboten erwähnt.
Mindestenergie ist in NÖ nur empfohlen und nicht gesetzlich geregelt. Dafür z.B. Kaliber und Hülsenlänge.
Was passiert eigentlich, wenn man mit ungeeigneter Munition schießt?
Wenn die Muni zu klein ist, 22lr auf Wildsau, klar die kratzt sich und läuft weg.
Was passiert, wenn die Muni zu groß ist, also 9,3xYY auf etwas kleines, oder .470 auf was kleines?
Versucht ein Jäger sowas zu vermeiden oder will man solche Leistungsreserven (Ich will jetzt nicht Overkill schreiben)?
rotation hat geschrieben: ↑1. November 2020, 20:07
Was passiert eigentlich, wenn man mit ungeeigneter Munition schießt?
Wenn die Muni zu klein ist, 22lr auf Wildsau, klar die kratzt sich und läuft weg.
Was passiert, wenn die Muni zu groß ist, also 9,3xYY auf etwas kleines, oder .470 auf was kleines?
Versucht ein Jäger sowas zu vermeiden oder will man solche Leistungsreserven (Ich will jetzt nicht Overkill schreiben)?
Ich will sicher nicht provozieren, aber deine Fragen sind schon ein wenig seltsam.
Mit Sicherheit nur vom jagdlich ausgebildeten Hellseher zu beantworten.
Der Mut zu Warten ist die Kunst, Fehler zu vermeiden.
rotation hat geschrieben: ↑1. November 2020, 20:07
Was passiert eigentlich, wenn man mit ungeeigneter Munition schießt?
Wenn die Muni zu klein ist, 22lr auf Wildsau, klar die kratzt sich und läuft weg.
Was passiert, wenn die Muni zu groß ist, also 9,3xYY auf etwas kleines, oder .470 auf was kleines?
Versucht ein Jäger sowas zu vermeiden oder will man solche Leistungsreserven (Ich will jetzt nicht Overkill schreiben)?
Es gibt je nach Bundesland entsprechende gesetzliche Mindestanforderungen an die Munition, auch nach Wild unterschiedlich.
Ich würde die .22lr nicht unterschätzen, sehr viele Hausschweine die weit schwerer waren als die meisten Wildschweine sind damit schon getötet worden, aber natürlich verwendet man dieses Kaliber nicht absichtlich. Durch einen Irrtum, z.B. falscher Lauf im Drilling gewählt, wird das aber schon öfters vorgekommen sein.
Zu groß ist eher selten ein Problem, je nach Munition kann es passieren, dass das Geschoß gar nicht aufmacht und es zu einem glatten Durchschuss kommt, der aber auch sehr häufig schnell tödlich ist. Ich habe schon mit der relativ großen .375Steyr Rehkitz und Fuchs erlegt, nie ein Problem gewesen, auch die Entwertung des Wildprets oder des Balges war nicht schlimm.
Kann man (darf man, soll man) mit einer Lever Action Rifle (UHR) bei uns jagen oder ist man damit genauso wenig beliebt wie ein Jäger mit einem Halbautomaten?
Meine Vermutung dazu: rechtlich wahrscheinlich ka Thema, wenn die jeweiligen Landesjagdgesetze betreffend E100, etc. eingehalten werden. Persönlich hätte ich aber noch von keinem gehört, der einen jagdlich führt. Ist bei uns doch eher ein Exot, auf der anderen Seite vom Atlantik schon eher üblich.
Wen die Götter strafen wollen, dem erfüllen sie seine Wünsche.
rotation hat geschrieben: ↑14. November 2020, 23:50
Kann man (darf man, soll man) mit einer Lever Action Rifle (UHR) bei uns jagen oder ist man damit genauso wenig beliebt wie ein Jäger mit einem Halbautomaten?
Bezüglich Beliebtheit. Diese Fragen verstehe ich nicht. Ist doch wohl klar, dass das von den Umständen abhängt. Es gibt nicht DEN Jäger, es gibt nur 1000e Menschen mit Jagdkarte. Ob dein Jagdgesellschafter damit ein Problem hat, kannst nur du beantworten. Mir wäre es egal, bei uns muss ohnehin jeder Jäger im Schiesskanal jährlich vor Beginn der Schusszeit beweisen, dass er mit seinem Jagdgewehr trifft, das sind 3 Schuss auf die Rehscheibe auf 100m. Wenn alle drei im tödlichen Bereich liegen passt es, sonst muss nachjustiert werden.
Lindenwirt hat geschrieben: ↑15. November 2020, 07:48bei uns muss ohnehin jeder Jäger im Schiesskanal jährlich vor Beginn der Schusszeit beweisen, dass er mit seinem Jagdgewehr trifft, das sind 3 Schuss auf die Rehscheibe auf 100m. Wenn alle drei im tödlichen Bereich liegen passt es, sonst muss nachjustiert werden.
Ich kenne einen, der verwendet den UHR in .45-70 beim Sauenansitz.
Beim Riegeln habe ich auch schon einen gesehen.
Ich hab einen in .30-30, den möchte ich gerne einmal auf Reh einsetzen.
Natürlich gibt es Jäger die einen da schief anschauen. Das muss ich dann selber wissen, ob ich damit zur Gesellschaftsjagd gehe oder lieber nur am Ansitz verwende.