Seit ein paar Tagen herrscht helle Aufregung im Waffengewerbe und bei vielen Sportschützen, da es angeblich ein "unglaubliches" und "skandalöses" Urteil zum Thema "Wechselsystem" gibt.
Das Urteil wurde bis dato aber nirgendwo veröffentlicht und es wurde daraus nur bruchstückhaft zitiert, aber vor allem wird viel interpretiert und gemutmaßt.
Man interpretiert daraus sogar, dass man so viele Waffen hat, wie man aus den Teilen, die man hat, zusammenbauen kann.
Natürlich dürfen Urteile in anonymisierter Form veröffentlicht werden, es ist sogar im Sinne des Rechtssystems, dass Urteile publiziert werden, darum mache ich hier das Urteil öffentlich abrufbar und so kann sich jeder ein Bild davon machen. Keine Angst, es ist kurz und bündig und leicht nachvollziehbar. Beim Gerichtsakt befindet sich auch noch eine Auskunft vom BMI zu dieser Thematik, welche ich auch im Anschluss veröffentliche, diese verschafft 100% Klarheit.
Urteil vom LG Eisenstadt vom 29. Mai 2024: https://kawatec.at/wp-content/uploads/2 ... 44-23w.pdf
Rechtsmeinung/Auslegung des BMI zu dieser Thematik: https://kawatec.at/wp-content/uploads/2 ... t.-B-1.pdf
Zur Wechselsystemproblematik, welche eigentlich kein Problem ist, schreibe ich jetzt nichts und verweise nur auf die obige Ausführung des BMI!
Ich fasse kurz den Sachverhalt zusammen, Details entnehmt bitte dem Urteil:
- Der Händler verkauft und übergibt eine ganze zusammengebaute Pistole an einen Kunden.
- Der Kunde hat keinen Platz mehr frei.
- Der Händler registriert die Pistole als Wechselsystem.
- Es handelt sich bei der Pistole um eine SIG Sauer im Kaliber .22lr, welches Modell genau steht nicht im Urteil.
Schlussfolgerung:
- Der Händler macht wissentlich eine Falscheintragung im ZWR.
- Als Händler mit ZWR-Zugang tätigt man Eintragungen im ZWR hoheitlich als Beamter, das nennt sich Beleihung (Beliehene sind Private, die aufgrund gesetzlicher Ermächtigung „imperium“ verliehen bekommen haben, um behördliche Akte setzen zu können).
- Tätigt ein Händler wissentlich Falscheintragungen im ZWR, so ist das Amtsmissbrauch gem. § 302 StGB.
- Der Händler als auch der Kunde/Waffenbesitzer haben Sorgfaltspflichten und müssen über entsprechendes Fachwissen verfügen und beiden müsste daher klar gewesen sein, dass dieser Verkauf und die ZWR-Eintragung nicht rechtens waren.
- Das Urteil betrifft nur den Händler, keine Ahnung was dem Kunden passiert ist. Meiner Erfahrung nach dürfte dieser mit einer Diversion davongekommen sein.
- Der Händler wird dem Kunden vermutlich die Auskunft gegeben haben, dass alles (Anmerkung: die offensichtliche Stückzahlüberschreitung) kein Problem sei, er macht die Eintragung so, dass es passt.
- Beim Pistolenmodell war es wahrscheinlich gar nicht möglich, dass man dieses als Wechselsystem ausfolgt. Das genaue SIG Sauer Pistolenmodell im Kaliber .22lr ist leider nicht ersichtlich im Urteil, aber die Pistolenmodelle SIG Sauer Mosquito oder P322 haben quasi fix verbaute Läufe im/am Griffstück und diese Pistolenmodelle kann man daher nicht als Wechselsystem ausfolgen (die Handhabung als Wechselsystem wäre so gut wie unmöglich, da der Laufausbau vom Griffstück nur mit sehr hohem Aufwand machbar ist) - allerdings kann jedes Modell im ZWR als Wechselsystem eintragen, nur darf dies der Händler nicht, denn das wäre eine strafbare Falscheintragung. Diese Thematik betrifft zB auch die Pistolenmodelle PP, PPK, STEYR GB80 und viele andere Pistolenmodelle, als auch die ganzen Kalaschnikovmodelle, denn da ist der Lauf quasi fix mit dem Waffengehäuse verbunden und da gibt es keinen zweiteiligen Gehäuseaufbau wie beim AR15 (Oberteil & Unterteil).
Das Gericht hat zu 100 % die Auslegung des BMI übernommen und da gibt es absolut nichts zu bemängeln, im Gegenteil, die Rechtsmeinung des BMI ist klar und deutlich formuliert, deckt sich mit dem Waffengesetz und ist für jedermann leicht nachvollziehbar. Es ist also alles rechtens und überaus korrekt - es gibt also kein Skandalurteil und niemand hat etwas zu befürchten, so lange man sich ans Gesetz hält. Die Rechtsauskunft des BMI sollte hier endgültig Klarheit schaffen!
Ich hoffe ich konnte damit alle Unklarheiten beseitigen! Jetzt könnt ihr euer Wochenende beruhigt genießen!
