Ich geh mal davon aus, dass das so wie mit den langen Magazinen laufen wird und sie eine Altbestandsregelung dazu machen werden.
Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Wobei ja hier theoretisch das Zusammenbauen zuhause der Knackpunkt ist.Blackeight hat geschrieben: ↑22. August 2024, 09:46 Eine vollständige Waffe kann aber (nun nochmals angemerkt) nicht einfach aufgespalten in 2 Einzelzeilen an einen Kunden verkauft werden, wenn seine Plätze voll sind und er baut zuhause wieder alles zusammen!
Bau ich nicht zuhause zusammen, sondern nur am behördlich genehmigten Schießstand, dann überschreite ich damit ja nicht meine Plätze.
Ist ja jetzt schon so gewesen, dass ich aus rechtmäßig als Zubehör besessenen wesentlichen Teilen und anderen (freien) Waffenteilen - außerhalb einer behördlich genehmigten Schießstätte - keine komplette Schusswaffe zusammensetzen darf, wenn ich dadurch die lt. WBK erlaubte Anzahl der (komplett zusammengesetzten) Schusswaffen übersteige.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Es wird nichts passieren, da WS ja nicht verboten wurden oder dergleichen. Es wurde nur klargestellt, dass eine B Waffe nicht einfach auf 2 Teile aufgeteilt an Kunden verkauft werden dürfen, nur weil seine Plätze voll sind.
Wenn eine Waffe als WS deklariert ist, ist alles OK. Wenn ein Händler eine Waffe aufspaltet und diese dann als WS verkauft ist es auch OK. Er darf aber nicht einfach eine "B" Waffe in 2 Teile teilen und diese dann als "pseudo" WS im ZWR eintragen, und der Kunde nimmt für ihn eine "B" Waffe mit nach Hause!
Es wird hiermit den Händler in Erinnerung gerufen, dass sie nicht einfach irgendwas im ZWR eintragen können.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
hat wer infos zum neuen schreiben des bmi in dem angeblich die händler informiert wurden, dass Schusswaffen Kat. B und Kat. A bei einem Verkauf immer als ganze Schusswaffen und nicht mehr als Wechselsysteme/Einzelteile registriert werden dürfen, selbst wenn diese zerlegt übergeben werden?
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Nur das, was @blackeight heute in der Früh dazu hier schon geschrieben hat:
-> viewtopic.php?p=74729#p74729
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
norbert_1975 hat geschrieben: ↑22. August 2024, 11:49 hat wer infos zum neuen schreiben des bmi in dem angeblich die händler informiert wurden, dass Schusswaffen Kat. B und Kat. A bei einem Verkauf immer als ganze Schusswaffen und nicht mehr als Wechselsysteme/Einzelteile registriert werden dürfen, selbst wenn diese zerlegt übergeben werden?
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Wenn das LG Eisenstadt bei dem Verfahren der bisherigen Rechtsmeinung des BMI folgte (das geht aus den Erläuterungen des Threaderstellers so hervor) - warum hat das BMI seine Rechtsmeinung (mit Bezug auf eben dieses Urteil, siehe Schreiben vom 20.8.2024) dann geändert?
Gibt es dafür eine schlüssige Erklärung?
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Es ist passiert…was geschehen musste…das BMI folgt dem Urteil des burgenländischen Gericht…wo der Richter eine Waffe, die in zwei Teile zerlegt wird…einen ungefährlichen und einen anderen und gemeinsam besessen wird ein Waffe ist.
War uns aber allen klar oder?
Es wird eine Lösung geben…und einige Leute geben die jetzt zittern.
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manchmal auch
Helfe aber gerne im Rahmen meiner Möglichkeiten.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Das war aber nicht meine Frage.
Meine Frage war: Der User "Kawatec" hat hier durchaus glaubwürdig erläutert, dass das Urteil vom LG Eisenstadt der damailigen Rechtsansicht des BMI (GZ 2023-0.369.531) gefolgt ist. Diese Rechtsansicht ist ja offenbar Teil des Gerichtsaktes, also durchaus plausibel.
Trotzdem hat das BMI dann in Folge dieses Urteils seine Rechtsmeinung geändert (GZ 2024-0.584.245)
Das passt einfach nicht zusammen. Entweder hat das Urteil der früheren Rechtsansicht des BMI widersprochen, oder die neue Rechtsansicht des BMI widerspricht dem Urteil...
Meine Frage war: Der User "Kawatec" hat hier durchaus glaubwürdig erläutert, dass das Urteil vom LG Eisenstadt der damailigen Rechtsansicht des BMI (GZ 2023-0.369.531) gefolgt ist. Diese Rechtsansicht ist ja offenbar Teil des Gerichtsaktes, also durchaus plausibel.
Trotzdem hat das BMI dann in Folge dieses Urteils seine Rechtsmeinung geändert (GZ 2024-0.584.245)
Das passt einfach nicht zusammen. Entweder hat das Urteil der früheren Rechtsansicht des BMI widersprochen, oder die neue Rechtsansicht des BMI widerspricht dem Urteil...