Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

fast12
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von fast12 »

Dobi hat geschrieben: 3. September 2024, 13:54
fast12 hat geschrieben: 3. September 2024, 13:08 Fakt ist, es ist bisher kein Fall bekannt bei dem gegen ein LWB ein Verfahren wegen Stückzahlüberschreitung aufgrund vom Bestitz von WS+passendem Griffstück geführt wurde. Geschweige denn dass einer verurteilt wurde. […]
Weils dem aktuellen Gesetzt entsprechend einfach keine Stückzahlüberschreitung darstellt, solange es nicht zusammengebaut ist!
Das kann natürlich sein - oder es gibt solche Verfahren, sie werden mit einem Schuldeingeständnis und Diversion eingestellt, die Leute geben die WBK ab und die "Öffentlichkeit" erfährt davon nix. Wir wissen ja nichtmal bei dem Fall in Eisenstadt was mit dem LWB passiert ist.

Erfahren würden wir nur davon wenn es so ein Verfahren gibt und jemand judiziert es aus. Freiwillige vor.

Fakt ist, wir wissen es nicht, daher hat auch keiner von euch "Recht" bis ein Richter entscheidet wer "Recht" hat.
Chris70
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von Chris70 »

cas81 hat geschrieben: 3. September 2024, 14:46 Vielleicht ist es an der Zeit die Finger aus den Ohren zu nehmen und mit dem stumpfen Geschrei aufzuhören. Da ist jemand, der im Gegensatz zu Anderen hier Ahnung von der Materie hat, ihr aber wollt es einfach nicht verstehen und brüllt stur dagegen, wie bockige Kinder. Der will euch auch nix Böses und tut sich dieses leidige Thema immer wieder an, obwohl er redundant von ein paar Hobbyjuristen verbal regelrecht abgewatscht wird. Und das ist der Dank. Zum letzten mal, es geht nicht um Griffstücke und WS, es geht um Waffen. *Hyperventilation + Aber, aber, aber...!!!* ändert daran nichts.

Einziger Widerspruch meinerseits: Wer sich auf die alte Rechtsmeinung des BMI berufen kann und wessen Erwerb zeitlich damit zusammenpasst, oder wer sogar eine individuelle Auskunft bekommen hat, der kann sich uU auf einen der strafbefreienden Irrtümer berufen. Dauerdelikt hin oder her, spätestens auf Ebene der Schuld sollte mit dem Humbug Schluss sein. Aber sobald die Griffstücke gemeldet werden, kann die Hexenjagd theoretisch beginnen. Es ist aber durchaus denkbar, dass die StA tunlichst versuchen wird, etwaige Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Aber objektiv besteht ein Risiko. Weisungsgebundenheit obendrein.

Und nein, das ist nicht gewiss, das sind nur Möglichkeiten. Aber realistische, die unsere Rechtsordnung durchaus hergibt. Mehr versucht Wilhelmshoehe euch nicht zu verklickern. Auch das Mail von der IWÖ ist inhaltlich richtig, die denken sogar an die Beitragstäterschaft. Auch wenn es euch nicht passt und erst recht, wenn ihr es nicht versteht.

"Aber...!!!!!!!!!".
Jo, eh :roll:

Und zu dem Satzerl von dir @ Dobi:
Dobi hat geschrieben:
fast12 hat geschrieben:Die vom IWÖ basiert allerdings auf der Rechtsmeinung von einem Juristen
Wie viel bzw. wie wenig so etwas letztendlich wert ist, sieht man ja beim BMI und deren 180° Kehrtwendung!
Einerseits könnte ein intelligenter Mensch dazu verleitet werden, gerade deshalb auch mal in andere Richtungen Ausschau zu halten und die Situation eben nicht als gewiss zu betrachten. Andererseits sollten die Damen und Herren Juristen künftig vielleicht einfach dich fragen?! Spoiler: Der Grund, dass die Parteien überhaupt vor Gericht ziehen, liegt nicht selten darin, dass in Grenzfällen nichts mehr eindeutig ist. Es ist durchaus üblich, dass auch sich widersprechende Ansätze vertretbar sind.

Meine Prognose: Nix wird passieren. Irgendeine windige Altbestandsregelung, durch die man wieder zur Kasse erpresst wird. Sofern die Griffstücke überhaupt meldepflichtig werden. Dennoch, ein Risiko besteht und das ist nicht weit hergeholt.

Eigentlich hab ich es schon längst aufgegeben, ist auch nicht mein Problem. Hoffentlich geht es so aus, wie ihr euch das wünscht, durchaus möglich. Ich wünsch es euch.

Over and out.

PS: Lasst mich bloß mit euren lästigen PN in Ruhe, diskutierts lieber am Eggsbertenstammtisch über den Neid oder sonstige Hirngespinste derjenigen, die zu einer differenzierten Betrachtungsweise fähig sind.
Wenn es wirklich so kommen sollte wie ihr Juristen in Ausbildung es seht, dann ist es doch die leichteste Übung die böse Seriennummer des Griffstücks zu entfernen. Warum aus allem ein Drama machen? Bis dato gibt's keine Verurteilung, aus fertig. Weil 2 Personen ihre Meinung hier kundtun, muss es noch lange nicht so kommen. Es wird die österreichische Lösung mit dem Altbestand geben und alle werden froh und glücklich sein. Die bösen Griffstücke sind ab dann meldepflichtig, und werden weiterhin zu den WS passen bei dem einen oder anderen Schützen. Und ganz legal am Stand verwendet. Sollte es aber schlimmer kommen, werden einige Händler über die Klinge springen und nicht die Privatperson.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von Blackeight »

Jössas...

Niemand will hier stänkern oder der anderen Seite hysterisch sonstwas unterstellen, doch sollten wir unverändert am Boden der Tatsachen bleiben.

Ich will und werde Wilhelmshöhe nicht verunglimpfen, da ich ihn weder persönlich kenne, noch was gegen ihn habe. Doch widerspreche ich einfach manch Sicht seiner Dinge bzw Annahmen.

Ich habe und hatte beruflich schon genügend mit Rechtsanwälten und Winkeladvokaten zu tun. Deren. Null-Linie ist immer dieselbe --》der Weg des geringsten Widerstandes bzw des geringsten Aufwands. Ebendiesen empfiehlt da Rimpel seitens des IWÖ. Als Interessensvertretung sind sie ohnehin schon lange ohne Wert und nach dieser Mail komplett zu vergessen. #AufgabeohneKampf

An meiner Sicht der Dinge hat sich nichts geändert, vor allem der Tatsache geschuldet, dass dieses Thema im Kern ein Haftungsthema der Geschäftstribenden wird. Seidler, Wertgarner und ein paar Andere haben es schon begriffen und waren/ sind diesbezüglich mit ihren Anwälten in Kontakt. Sollte es wirklich "schlimm" kommen, werden die Händler nämlich mit den ihrerseits verkauften WS gestürmt und werden diese Zurückkaufen dürfen. Hier kommt die Haftung bez der Inverkehrbringung zu tragen.

Aber mal abwarten und ruhig bleiben. Noch hat sich nichts geändert und bis nach den Wahlen bleibt auch mal alles unverändert. Wer danach im Innenministerium am Ruder sitzt ist ein ganz anderes Thema!
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von Dobi »

cas81 hat geschrieben: 3. September 2024, 14:46 Und zu dem Satzerl von dir @ Dobi:
Dobi hat geschrieben:
fast12 hat geschrieben:Die vom IWÖ basiert allerdings auf der Rechtsmeinung von einem Juristen
Wie viel bzw. wie wenig so etwas letztendlich wert ist, sieht man ja beim BMI und deren 180° Kehrtwendung!
Einerseits könnte ein intelligenter Mensch dazu verleitet werden, gerade deshalb auch mal in andere Richtungen Ausschau zu halten und die Situation eben nicht als gewiss zu betrachten. Andererseits sollten die Damen und Herren Juristen künftig vielleicht einfach dich fragen?! Spoiler: Der Grund, dass die Parteien überhaupt vor Gericht ziehen, liegt nicht selten darin, dass in Grenzfällen nichts mehr eindeutig ist. Es ist durchaus üblich, dass auch sich widersprechende Ansätze vertretbar sind.
Wie du von meinem Satz auf "Andererseits sollten die Damen und Herren Juristen künftig vielleicht einfach dich fragen?!" kommst erschließt sich mir so gar nicht!

Hab ich damit gesagt, dass ich es besser weiß als der Riepl? Nein!
Was ich damit gesagt habe: Dass so eine Rechtsmeinung nicht viel wert ist, wenn man sie – so wie beim BMI – jederzeit nach belieben um 180° drehen kann!?
Das heißt nicht, dass ich es besser weiß, sondern einfach nur, dass man sich offenbar auf solche Rechtsmeinungen nicht verlassen kann, selbst wenn sie vom BMI kommen!
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Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von diver99 »

wilhelmshoehe hat geschrieben: 3. September 2024, 12:15
diver99 hat geschrieben: 28. August 2024, 23:35 Denn dann wären auch alle Wechselsysteme schon vor der Novelle ungesetzlich gewesen.
Ja war es, war aber zahlenmäßig so gering und unter dem Radar, dass sich damit niemals jemand beschäftigt
Ned böse sein. DAS kann ich nun nicht wirklich nachvollziehen.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von cas81 »

@ Chris70:
Erschwerend wäre es wohl mit identer Seriennummer, diese hat mit der Waffeneigenschaft aber nichts zu tun.

Zu deiner Prognose siehe "Meine Prognose". Dazu, dass es nicht so kommen muss, siehe meine Aussage zur "Möglichkeit". Unsere Meinungen gehen dabei nicht auseinander.

Die IWÖ sieht das Thema an sich eng. Zumindest derzeit.

Weils so gut passt:
Einerseits könnte ein intelligenter Mensch dazu verleitet werden, gerade deshalb auch mal in andere Richtungen Ausschau zu halten und die Situation eben nicht als gewiss zu betrachten. Andererseits sollten die Damen und Herren Juristen künftig vielleicht einfach dich fragen?!

Woher du weißt, dass es keine Verurteilungen gibt... verkürzte Urteile gibt's, Diversionen auf einer anderen Schiene. Und Brösel jeglicher Art, wie bspw ein nervenaufreibendes Verfahren, ggf den Verlust der Verlässlichkeit... Easy peasy. Aber gut, du sagst "aus, fertig", dann wird das wohl so sein. Irgendwann gabs halt auch das erste Verfahren wegen XY. Nichts desto trotz, ich hoffe, du hast recht.


@ Blackeight:
"Niemand" ist nicht richtig, auch hier nicht. Darüber hinaus lies mal im anderen Forum, hier liegt ja häufig Personenidentität vor. Da vergeht einem die Lust, trotzdem versucht er es immer wieder. Er hat aber nichts davon. Cui bono? Ihr könntet etwas davon haben. Siehe obiges Zitat, erster Satz. Dann braucht's auch nicht mehr eine Flut an Ausrufezeichen, oder belehrenden Zwinkersmileys, Unterstellungen, Streitereien, etc. Ganz allgemein. Argumentum ad hominem ist ja auch ein beliebtes Stilmittel bei dieser Diskussion. Als ob sich die Rechtsordnung etwas darum scheren würde, wer die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigt. Es wird nicht falsch, nur weils der böse, neidische Wilhelmshoehe erklärt. Und erst recht hängsts nicht davon ab, ob du oder sonst wer etwas versteht.

"Ich kenn einen Anwalt" ist kein Argument, denn abseits ihrer Schwerpunkte sind sie keine verlässliche Quelle. Darüber hinaus hat jemand der vor 20 Jahren studiert hat heute die Hälfte vergessen, ein weiterer Teil ist veraltet und das Überbleibsel stellt ein paar Grundsätze, die Schwerpunkte und das Verfahrensrecht dar. Außerdem: Mit dem allergrößten Teil unserer Rechtsordnung kommen Juristen zu keinem Zeitpunkt ihrer Laufbahn in Berührung. Wenns ums die Inhalte des WaffG geht, ist jeder Zweite hier fitter als der durchschnittliche Jurist. Sobald sich der Jurist aber damit auseinandersetzt, dreht sich der Spieß ganz schnell um. Hier gehts auch mittlerweile um Strafrecht und das ist ein dicker Brocken und ich meine nicht die Tatbestände, sondern alles, das darin einfließt. Es genügt halt nicht, das man lesen kann. Da kann ein Laie nicht mithalten. Von all den eingebetteten Grundsätzen ganz zu schweigen. Darum wäre es manchmal besser, nicht ganz so voller Brustton zu protestieren und definitive Aussagen zu hinterlassen. Das macht nicht mal der, der es sich noch eher erlauben könnte. Das meine ich. Dass der Laie im Ergebnis trotzdem richtig liegen kann, weil er ein Gespür dafür hat, ist natürlich auch möglich. In vielen Fällen ist das sogar so. Allerdings ist es auch in den Fällen so, in denen bspw niemand so dumm sein und ein Griffstück an ein WS anlehnen möchte. Hm.

Dass der Weg des geringsten Widerstandes gegangen wird, trifft jedenfalls auf keinen normalen Prozessanwalt zu. Viele substituieren aber. Keine Ahnung wozu der Rippel zählt. Die IWÖ unterstellt jedenfalls nicht einfach etwas, sondern subsumiert Sachverhalte unter Tatbestände. Durchaus vertretbar. Deine Erfahrung, die mitunter zu neuen Vorurteilen führt und dein Selbstbewusstsein sind jedenfalls keine Grundlage für eine rechtliche Beurteilung. Dass es nicht so kommen muss, ist klar. Ich glaub auch nicht dran. Wissen tuts hier wohl niemand. Fast12 - übrigens stets auf dem richtigen Dampfer, wenn auch leicht ins Wanken zu bringen - hat es auf den Punkt gebracht.


@ Dobi:
Du ergreifst Partei für die "liberale" Ansicht, dann kommt jemand und beruft sich auf eine qualifizierte Ansicht und du sagst, das ist nix Wert. Stimmt irgendwie, zumindest ist es nicht allzu viel wert. Helfen kanns in einem Verfahren uU aber schon. Aber noch weniger sind die Meinungen wert, die hier sinng als "Das ist so!" dargestellt werden. Derartige Aussagen kommen auch von dir, natürlich mit Ausrufezeichen. Und was ergibt das? -> Ich weiß es besser. Und dein Satz wegen "weil man etwas tun könnte" zeigt, dass es auch bei dir nicht angekommen ist; Falls es sich um eine Waffe handelt, dann hat man bereits etwas getan. Und wann liegt eine Waffe vor? Das entscheidest nicht du, nicht Blackeight, nicht ich, usw. Das wird spätestens ein Gericht entscheiden. Und bis dahin hat das BMI vorgegriffen. That's it. Warum so ein großes Thema deshalb? Wer nicht den Amnestieparagrafen nützen möchte, der hat sich schon entschieden und muss nur abwarten, ob etwas passiert. Und wer sich so sicher ist, dass nichts passiert, der muss doch andere nicht davon überzeugen.

Gebts ab oder behaltet, ich würd mich nicht fürchten und schlimmstenfalls landet Plastik im Mistkübel, das Innenleben als Ersatzteile etc geht spätestens dann ja wohl unstrittig. Soll aber kein Tipp sein.


Ich versuche nun wirklich mich auszuklinken. Eigentlich bin ich nicht in einem Forum, um ständig über Probleme, potentielle Probleme und sonstiges Unangenehmes zu diskutieren. Und erst recht will ich nicht streiten. Aber tut euch selbst einen Gefallen und tuts widerstreitende Ansichten nicht einfach abschaßeln. Vor allem, wenn sie von jemandem kommen, der qualifizierter ist. Manchmal genügts, dass man akzeptiert. Verständnis ist in solchen Fällen überbewertet. Und wenns doch so läuft wie erhofft, dann sind eh alle zufrieden.

Habe die Ehre
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von wilhelmshoehe »

Mein letztes Posting zu dem Thema:
Egal wie man es mit der Wahrscheinlichkeit sieht, dass man a) Beschuldigter in einem Verfahren wird und b) in diesem verurteilt wird, die Konsequenz einer Verurteilung ist DERART verheerend, dass man sich das wirklich nicht antun sollte!

Deshalb repariert und minimiert euer Risiko alsbald!

Mit der ganzen Energie die hier in diverse Argumentierungen gesteckt wird, hätte man schon längst erweitert...

Geht's erweitern und lasst es gut sein.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von IT Guy »

Ich spare mir jetzt die zitiererei, und schreib nur kurz zum Thema "Wechselsystem vor der Gesetzesänderung":
Mir ist ein Fall bekannt, da hatte der Besitzer einer 1911er ein .22er Wechselsystem für diese. Ganz normales Wechselsystem, wurde auch als solches hergestellt.
Jetzt gab's mit dem Griffstück seiner original 1911er und dem 22er Wechselsystem immer etwas "Reiberei" (Hanmerfeder etc.).
Daraufhin hat sich der Kollege damals ein zweites Griffstück gekauft. Alles kein Problem, ist ja frei.
Blöd war, dass er die Kombi immer so verwendet hat. 45er verschluss und Lauf immer mit original Griffstück, Wechselsystem immer mit zweitem Griffstück.
Irgendwann hat sich die Faulheit eingeschlichen, und er hat Wechselsystem und Griffstück nach dem schießen nicht getrennt, weil, muss ja eh wieder so zusammengebaut werden.
Dann kam eine 5-jährige Überprüfung und beide 1911er waren zusammengebaut.
Tjo, dann war "Chef, wir haben Malheur".
Zum Glück konnte mit dem/der Sachbearbeiter/in geredet werden. Hätte aber auch anders ausgehen können.
Will damit sagen: Es hat auch vor der Novelle hin und wieder Problemchen mit Wechselsystemen gegeben.
Freundschaft und langes Leben,
IT Guy

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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von diver99 »

Ist klar, war ja auch nicht korrekt gehandhabt vom Kollegen.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!

Beitrag von Chris70 »

Faulheit und Waffen ist eine äußerst gefährliche Mischung gerade bei dem Thema Wechselsysteme. Da müssen dann die Leute dafür büßen, die alles korrekt Verwahren und sich an das derzeitige Gesetz halten.
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