@ Chris70:
Erschwerend wäre es wohl mit identer Seriennummer, diese hat mit der Waffeneigenschaft aber nichts zu tun.
Zu deiner Prognose siehe "Meine Prognose". Dazu, dass es nicht so kommen muss, siehe meine Aussage zur "Möglichkeit". Unsere Meinungen gehen dabei nicht auseinander.
Die IWÖ sieht das Thema an sich eng. Zumindest derzeit.
Weils so gut passt:
Einerseits könnte ein intelligenter Mensch dazu verleitet werden, gerade deshalb auch mal in andere Richtungen Ausschau zu halten und die Situation eben nicht als gewiss zu betrachten. Andererseits sollten die Damen und Herren Juristen künftig vielleicht einfach dich fragen?!
Woher du weißt, dass es keine Verurteilungen gibt... verkürzte Urteile gibt's, Diversionen auf einer anderen Schiene. Und Brösel jeglicher Art, wie bspw ein nervenaufreibendes Verfahren, ggf den Verlust der Verlässlichkeit... Easy peasy. Aber gut, du sagst "aus, fertig", dann wird das wohl so sein. Irgendwann gabs halt auch das erste Verfahren wegen XY. Nichts desto trotz, ich hoffe, du hast recht.
@ Blackeight:
"Niemand" ist nicht richtig, auch hier nicht. Darüber hinaus lies mal im anderen Forum, hier liegt ja häufig Personenidentität vor. Da vergeht einem die Lust, trotzdem versucht er es immer wieder. Er hat aber nichts davon. Cui bono? Ihr könntet etwas davon haben. Siehe obiges Zitat, erster Satz. Dann braucht's auch nicht mehr eine Flut an Ausrufezeichen, oder belehrenden Zwinkersmileys, Unterstellungen, Streitereien, etc. Ganz allgemein. Argumentum ad hominem ist ja auch ein beliebtes Stilmittel bei dieser Diskussion. Als ob sich die Rechtsordnung etwas darum scheren würde, wer die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigt. Es wird nicht falsch, nur weils der böse, neidische Wilhelmshoehe erklärt. Und erst recht hängsts nicht davon ab, ob du oder sonst wer etwas versteht.
"Ich kenn einen Anwalt" ist kein Argument, denn abseits ihrer Schwerpunkte sind sie keine verlässliche Quelle. Darüber hinaus hat jemand der vor 20 Jahren studiert hat heute die Hälfte vergessen, ein weiterer Teil ist veraltet und das Überbleibsel stellt ein paar Grundsätze, die Schwerpunkte und das Verfahrensrecht dar. Außerdem: Mit dem allergrößten Teil unserer Rechtsordnung kommen Juristen zu keinem Zeitpunkt ihrer Laufbahn in Berührung. Wenns ums die Inhalte des WaffG geht, ist jeder Zweite hier fitter als der durchschnittliche Jurist. Sobald sich der Jurist aber damit auseinandersetzt, dreht sich der Spieß ganz schnell um. Hier gehts auch mittlerweile um Strafrecht und das ist ein dicker Brocken und ich meine nicht die Tatbestände, sondern alles, das darin einfließt. Es genügt halt nicht, das man lesen kann. Da kann ein Laie nicht mithalten. Von all den eingebetteten Grundsätzen ganz zu schweigen. Darum wäre es manchmal besser, nicht ganz so voller Brustton zu protestieren und definitive Aussagen zu hinterlassen. Das macht nicht mal der, der es sich noch eher erlauben könnte. Das meine ich. Dass der Laie im Ergebnis trotzdem richtig liegen kann, weil er ein Gespür dafür hat, ist natürlich auch möglich. In vielen Fällen ist das sogar so. Allerdings ist es auch in den Fällen so, in denen bspw niemand so dumm sein und ein Griffstück an ein WS anlehnen möchte. Hm.
Dass der Weg des geringsten Widerstandes gegangen wird, trifft jedenfalls auf keinen normalen Prozessanwalt zu. Viele substituieren aber. Keine Ahnung wozu der Rippel zählt. Die IWÖ unterstellt jedenfalls nicht einfach etwas, sondern subsumiert Sachverhalte unter Tatbestände. Durchaus vertretbar. Deine Erfahrung, die mitunter zu neuen Vorurteilen führt und dein Selbstbewusstsein sind jedenfalls keine Grundlage für eine rechtliche Beurteilung. Dass es nicht so kommen muss, ist klar. Ich glaub auch nicht dran. Wissen tuts hier wohl niemand. Fast12 - übrigens stets auf dem richtigen Dampfer, wenn auch leicht ins Wanken zu bringen - hat es auf den Punkt gebracht.
@ Dobi:
Du ergreifst Partei für die "liberale" Ansicht, dann kommt jemand und beruft sich auf eine qualifizierte Ansicht und du sagst, das ist nix Wert. Stimmt irgendwie, zumindest ist es nicht allzu viel wert. Helfen kanns in einem Verfahren uU aber schon. Aber noch weniger sind die Meinungen wert, die hier sinng als "Das ist so!" dargestellt werden. Derartige Aussagen kommen auch von dir, natürlich mit Ausrufezeichen. Und was ergibt das? -> Ich weiß es besser. Und dein Satz wegen "weil man etwas tun könnte" zeigt, dass es auch bei dir nicht angekommen ist; Falls es sich um eine Waffe handelt, dann hat man bereits etwas getan. Und wann liegt eine Waffe vor? Das entscheidest nicht du, nicht Blackeight, nicht ich, usw. Das wird spätestens ein Gericht entscheiden. Und bis dahin hat das BMI vorgegriffen. That's it. Warum so ein großes Thema deshalb? Wer nicht den Amnestieparagrafen nützen möchte, der hat sich schon entschieden und muss nur abwarten, ob etwas passiert. Und wer sich so sicher ist, dass nichts passiert, der muss doch andere nicht davon überzeugen.
Gebts ab oder behaltet, ich würd mich nicht fürchten und schlimmstenfalls landet Plastik im Mistkübel, das Innenleben als Ersatzteile etc geht spätestens dann ja wohl unstrittig. Soll aber kein Tipp sein.
Ich versuche nun wirklich mich auszuklinken. Eigentlich bin ich nicht in einem Forum, um ständig über Probleme, potentielle Probleme und sonstiges Unangenehmes zu diskutieren. Und erst recht will ich nicht streiten. Aber tut euch selbst einen Gefallen und tuts widerstreitende Ansichten nicht einfach abschaßeln. Vor allem, wenn sie von jemandem kommen, der qualifizierter ist. Manchmal genügts, dass man akzeptiert. Verständnis ist in solchen Fällen überbewertet. Und wenns doch so läuft wie erhofft, dann sind eh alle zufrieden.
Habe die Ehre