WBK/Mag.-Meldung

Muhanak
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von Muhanak »

m_a_d hat geschrieben: 4. November 2020, 23:52 für Altbestand braucht es nix, auch die deutsche Praxis regelmäßig das "Bedürfnis" zu belegen gibt es nicht.

7/8 vs 9/10 ist der Hauptunterschied, dass Du bei 9/10 nur Magazine nachkaufen kannst, dh eines musst Du verschrotten / verkaufen (und somit einen Magazinplatz freimachen), damit Du ein neues kaufen kannst. bei 7/8 kannst du auch neue kaufen (zur aktuellen Waffe passend, oder wenn die Waffe verkauft wurde, für die neu anzuschaffende), denn da gibt es keine Mengenbegrenzung

Edith sagt: und ja, mit 9/10 kannst Du auf einem behördlich genehmigten Stand (also nicht auf allen Ständen) deine Magazine verwenden, aber nur dort. zuhause ist schon das Anstecken verboten

Danke für die Info, dass mit 9/10 nachkaufen hab ich das erste Mal gelesen/gehört. D.h. mit meinen alten AR15 Stahlmagazinen zum Händler und gleich gegen neue Magpul tauschen ist möglich?
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von Blackeight »

Ja, sofern dir der Händler eine Bestätigung der Rücknahme/ Vernichtung ausstellt und die alten sowie neuen Magazine ins ZWR aus- respektive einträgt.

Hab schon von einigen Händlern gehört, dass sie dir nur Mags verkaufen wollen, welche du unbegrenzt besitzen darfst, da der andere modus Operandi bez Altbesitzmags zu aufwendig ist und sie dir hierfür nichts verrechnen können. Mal sehen was dann wirklich dran ist.
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von Muhanak »

Blackeight hat geschrieben: 5. November 2020, 08:19 Ja, sofern dir der Händler eine Bestätigung der Rücknahme/ Vernichtung ausstellt und die alten sowie neuen Magazine ins ZWR aus- respektive einträgt.

Hab schon von einigen Händlern gehört, dass sie dir nur Mags verkaufen wollen, welche du unbegrenzt besitzen darfst, da der andere modus Operandi bez Altbesitzmags zu aufwendig ist und sie dir hierfür nichts verrechnen können. Mal sehen was dann wirklich dran ist.
Danke für die Info. Dann sollen sie halt a Gebühr verlangen für den Administrativen Aufwand, wäre auch ok find ich.
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m_a_d
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von m_a_d »

Muhanak hat geschrieben: 5. November 2020, 09:13 Danke für die Info. Dann sollen sie halt a Gebühr verlangen für den Administrativen Aufwand, wäre auch ok find ich.
meines Wissens nach (bin kein Händler) ist die Gebühr gesetzlich vorgegeben bzw verboten. Für die Kat A & B Eintragung dürfen sie nichts verrechnen aber müssen sie machen, für die Kat C Eintragung dürfen sie was verrechnen.

Man müsste sich sowas wie einen Verkaufspreis mit Retournahme und ein Vernichtungsaufwandentschädigungs-Entgelt einfallen lassen
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von Mr.Propper »

m_a_d hat geschrieben: 5. November 2020, 12:11
Muhanak hat geschrieben: 5. November 2020, 09:13 Danke für die Info. Dann sollen sie halt a Gebühr verlangen für den Administrativen Aufwand, wäre auch ok find ich.
meines Wissens nach (bin kein Händler) ist die Gebühr gesetzlich vorgegeben bzw verboten. Für die Kat A & B Eintragung dürfen sie nichts verrechnen aber müssen sie machen, für die Kat C Eintragung dürfen sie was verrechnen.

Man müsste sich sowas wie einen Verkaufspreis mit Retournahme und ein Vernichtungsaufwandentschädigungs-Entgelt einfallen lassen
Puh, da halt ich aber garnix davon.
Mal ehrlich, wir in Ö bezahlen bereits die Deppensteuer und die unglaublichen Apothekerpreise unserer Waffenhändler.
Dann muss der nette Händler auch mal was machen wofür er nix monetäres bekommt, außer einem zufriedenen Kunden der wieder bei ihm einkauft.
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von m_a_d »

wennst einen findest der dir den Mag-Tausch im ZWR für das eine (oder eine Handvoll) gekaufte Magazin gratis macht - super für Dich!

edith sagt: und noch besser wäre natürlich, wennst uns den Tipp auch gleich gibst, wo es dir geglückt ist! gibt sicher einige, die gerne 9/10 gegen moderne tauschen möchten
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von fast12 »

Es stimmt zwar dass eine Gebühr im Gesetz nicht vorgesehen ist. Ich frag mich aber wieso man daraus ein Verbot ableitet? Welche Stelle im Gesetz hindert einen Händler daran eine Service-Gebühr für die Entgegennahme von alten Magazinen einzuheben?

BTW: Ich hoff ihr tauscht nicht ernsthaft die guten alten Surplus M-16 Magazine gegen irgendeinen "modernen" Plastikmist...
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von m_a_d »

Meinem Verständnis des Gesetzestextes nach ist es für den Kauf einer Kat B eindeutig. der Händler MUSS die Meldung (elektronisch oder pder Fax oder per Papier oder ...) machen, er ist gesetzlich verpflichtet und kann Dir nichts verrechnen. Bei Kat C ist er nicht verpflichtet bzw steht sogar explizit dabei, dass ihm ein entsprechendes (oder war es angemessenes) Entgelt zusteht. Die Überlassung einer Kat A ist im Gesetzestext nicht explizit geregelt, oder ich habe es überlesen. Ich habe nur von B auf A geschlossen, muss aber natürlich nicht so sein - kann einer der Händler hier was dazu sagen?
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Re: WBK/Mag.-Meldung

Beitrag von eriochromcyanin »

m_a_d hat geschrieben: 5. November 2020, 23:55 Die Überlassung einer Kat A ist im Gesetzestext nicht explizit geregelt, oder ich habe es überlesen. Ich habe nur von B auf A geschlossen, muss aber natürlich nicht so sein - kann einer der Händler hier was dazu sagen?
§ 17 Abs. 3 WaffG Vorletzter Satz verweist, dass § 28 WaffG ebenfalls gilt. Ebenso § 18 Abs. 5 WaffG.
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