Rettungsmesser gesucht...

the_law
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Rettungsmesser gesucht...

Beitrag von the_law »

Hey Leute,...
Nem Kumpel von mir haben's im Sommer bei einer in Fahrzeugkontrolle in Bayern sein in Österreich gekauftes und Rettungsmesser ( welches er als Rettungssanitäter auch im Dienst führt) eingezogen, inklusiver Anzeige wegen Besitz einer verbotenen Waffe :evil:

Da ich selbst auch ein Rettungsmesser im Fahrzeug mitführe und irgendwann, wen des ganze Hatschi Schnupfen Gedöns sich wieder beruhigt hat, ins Ausland ( D,Ch,Fr, It) fahren möchte, suche ich einen Auslandsbehörden konformen Ersatz für mein Österreich konformes Rettungsmesser.

Kennt sich wer aus in den begebenheiten was, wie, wo, bei wem erlaubt oder verboten ist?



...Laut Aussage vom Kumpel haben's sein Messer erst ab da als verboten eingestuft als es dem amtshandelten Beamten nach mehreren Versuchen gelungen ist die verbaute 5cm lange Klinge irgendwie mit einer Hand aufzuklappen und zu fixieren obwohl des Messer dafür nicht vorgesehen war...
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Balistix
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Re: Rettungsmesser gesucht...

Beitrag von Balistix »

Immer wieder empfehlenswert an dieser Stelle, die Broschüre von Messer König: https://www.messerkoenig.at/frontend/fi ... rrecht.pdf
Da_mani
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Re: Rettungsmesser gesucht...

Beitrag von Da_mani »

Einfach irgendwo in eine Tasche und nicht am Mann tragen.
Bei den deutschen ist ja das führen verboten
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Varminter
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Re: Rettungsmesser gesucht...

Beitrag von Varminter »

Warum kein feststehenden Rettungsmesser?

Tekno Rescure X zum Beispiel.
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IT Guy
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Re: Rettungsmesser gesucht...

Beitrag von IT Guy »

Weil die in Germany ganz pfui sind.
Freundschaft und langes Leben,
IT Guy

Es gibt für jede Lösung das passende Problem!
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Re: Rettungsmesser gesucht...

Beitrag von jirgel »

Glasbrecher mit Gurthaken mehr ist in De nicht empfehlenswert :nudelholz:
Und nun mal ernsthaft

https://www.bussgeldkatalog.net/waffeng ... ser/#infos

Die haben es erst geändert die Germanen.

Rundespitze (sheepfood)
Gurthaken
Glasbrecher
Wellenschliff

Wichtig ist runde Spitze und Wellenschlief dann kann es als Rettungsmesser durchgehen wenn es dazu einen Gebogene Klinge hat umso besser.
Zuletzt geändert von jirgel am 12. Oktober 2020, 07:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Dobi
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Re: Rettungsmesser gesucht...

Beitrag von Dobi »

IT Guy hat geschrieben: 12. Oktober 2020, 07:12 Weil die in Germany ganz pfui sind.
Also laut DE WaffG Paragraph § 42a: (Quelle: https://www.boker.de/waffenrecht)
1. Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
2. Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
3 Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

… fällt das Tekno Rescue X mit einer Klingenlänge von 10,5 cm definitiv nicht unter "pfui" und wäre somit auch in DE absolut legal zu führen!
-> https://www.boker.de/tekno-rescue-x-02m ... fcb2c21cc4
Immer noch Anfänger & Mitglied im ISB, CSS & LSVNOE, NFVÖ & "Verein".
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
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Re: Rettungsmesser gesucht...

Beitrag von jirgel »

Dobi hat geschrieben: 12. Oktober 2020, 07:23
IT Guy hat geschrieben: 12. Oktober 2020, 07:12 Weil die in Germany ganz pfui sind.
Also laut DE WaffG Paragraph § 42a: (Quelle: https://www.boker.de/waffenrecht)
1. Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
2. Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
3 Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

… fällt das Tekno Rescue X mit einer Klingenlänge von 10,5 cm definitiv nicht unter "pfui" und wäre somit auch in DE absolut legal zu führen!
-> https://www.boker.de/tekno-rescue-x-02m ... fcb2c21cc4
tja sag ich ja.
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Re: Rettungsmesser gesucht...

Beitrag von Varminter »

Korrekt, feststehende Messer bis 12cm Klingenlänge sind absolut legal, nur dürfen sie keinen doppelseitige Schliff aufweisen. Also nix Dolchklingen!

Ein feststehendes Mora-Jagdmesser mit weniger als 12cm Klingenlänge ist also legal.
CasualShooter
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Re: Rettungsmesser gesucht...

Beitrag von CasualShooter »

Ich hab ein Walther Rescue Knife und bin ganz zufrieden damit.



Für Deutschland müsste man nur die Öffnungshilfe demontieren.
Zuletzt geändert von CasualShooter am 12. Oktober 2020, 09:53, insgesamt 1-mal geändert.
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