Verschärfung WaffG

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Boonz
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von Boonz »

Yukon hat geschrieben: 12. November 2020, 11:52
Wie gesagt, die große Frage ist, durch wen und aufgrund welcher Kriterien eine Aufnahme in der Datenbank erfolgt, bzw. ob diese Aufnahme wiederkehrenden Überprüfungen unterzogen wird. Es stellt sich auch die Frage, ob der Betroffene über die Aufnahme informiert wird und ob ihm Rechtsmittel zur Bekämpfung der Aufnahme in diese Datenbank zur Verfügung stehen.
Solange diese Vorgänge nicht transparent geregelt sind (vielleicht sind sie das bereits, ich weiss es nicht), besteht hier die unbestreitbare Möglichkeit, dass dieser Abgleich staatlich missbraucht werden kann, was meines Erachtens inakzeptabel und folglich überhaupt nicht ok ist.
Naja um das gehts ja grad, dass es das noch ned gibt. Eine Kontaktaufnahme wäre aber absoluter Schwachsinn, speziell im Terrorbereich.
Es wird jetzt schon Datenbanken geben wo Terrorverdächtige erfasst sind. Wäre ja komisch wenn nicht. Nur wenn das eine BVT interne Datenbank ist, dann hat das keine Auswirkungen. Dazu haben wir ja solche Dienste, dass die mitbekommen was so passiert in diesem Bereich.
Es geht darum, dass es eine Datenbank gibt die anderen Dienststellen bei der Arbeit helfen kann.
Ich kann auch ohne Strafregisterabfrage Polizist sein, aber wenn ich mit jemanden zutun habe wo drin steht, dass der zwanzig Delikte wegen Körperverletzungen hatte, dann muss ich mich alleine taktisch schon ganz anders verhalten, als wenn das leer ist. Polizeiarbeit ist kein Kindergarten, das darf man nicht vergessen, viele wollen das aber nicht einsehen. Wir, als auch Nachrichtendienste, haben mit Menschen zutun die dich und andere töten wollen. Nicht jeden Tag, nicht andauernd, aber es ist Teil der Arbeit. Demensprechend brauchen wir Werkzeuge wie Waffen, Schutzwesten aber auch Datenbanken und Gesetze.

Warten wir ab was kommt, das dauert ohnehin noch bis sowas beschlossen und erledigt ist.


Die Behörde hat gemäß dem Gesetz vorzugehen.
Die Ausstellung einer WBK ist keine Ermessensentscheidung, sondern hier besteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers.
Wenn der Ausstellung der WBK ein negatives Ergebnis der psychologischen Überprüfung entgegensteht, kein Problem.
Wenn es eine rechtskräftige Verurteilung gibt, welche die Ausstellung einer WBK unmöglich macht, kein Problem.
Wenn es jedoch eine Ermessensentscheidung einer Behörde gibt, wo der Behörde kein Ermessen zusteht (das ist der von die ins Spiel gebrachte "cut"), dann gibts ein grosses Problem.
Und wenn die unüberprüfbare und unbekämpfbare Aufnahme in einer nicht einsehbaren Datenbank die Ausstellung verhindert, dann gibts ein noch größeres Problem.
Ich weiß, aber so wars halt und interessanterweise sogar sinnvoll. Wie das genau begründet wurde weiß ich nicht mehr. Die Probleme wegen Erweiterung WBK, etc. kennt man ja eh in Österreich. Wirkt oft sehr willkürlich.

Ein Eintrag in so eine Datenbank die dann diesen Einfluss hat wird aber vermutlich wohl gesetzlich geregelt werden. Alles andere würde kaum stand halten rechtlich.
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Yukon
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von Yukon »

Boonz hat geschrieben: 12. November 2020, 12:24
Yukon hat geschrieben: 12. November 2020, 11:52
Wie gesagt, die große Frage ist, durch wen und aufgrund welcher Kriterien eine Aufnahme in der Datenbank erfolgt, bzw. ob diese Aufnahme wiederkehrenden Überprüfungen unterzogen wird. Es stellt sich auch die Frage, ob der Betroffene über die Aufnahme informiert wird und ob ihm Rechtsmittel zur Bekämpfung der Aufnahme in diese Datenbank zur Verfügung stehen.
Solange diese Vorgänge nicht transparent geregelt sind (vielleicht sind sie das bereits, ich weiss es nicht), besteht hier die unbestreitbare Möglichkeit, dass dieser Abgleich staatlich missbraucht werden kann, was meines Erachtens inakzeptabel und folglich überhaupt nicht ok ist.
Naja um das gehts ja grad, dass es das noch ned gibt. Eine Kontaktaufnahme wäre aber absoluter Schwachsinn, speziell im Terrorbereich.
Es wird jetzt schon Datenbanken geben wo Terrorverdächtige erfasst sind. Wäre ja komisch wenn nicht. Nur wenn das eine BVT interne Datenbank ist, dann hat das keine Auswirkungen. Dazu haben wir ja solche Dienste, dass die mitbekommen was so passiert in diesem Bereich.
Es geht darum, dass es eine Datenbank gibt die anderen Dienststellen bei der Arbeit helfen kann.
Ich kann auch ohne Strafregisterabfrage Polizist sein, aber wenn ich mit jemanden zutun habe wo drin steht, dass der zwanzig Delikte wegen Körperverletzungen hatte, dann muss ich mich alleine taktisch schon ganz anders verhalten, als wenn das leer ist. Polizeiarbeit ist kein Kindergarten, das darf man nicht vergessen, viele wollen das aber nicht einsehen. Wir, als auch Nachrichtendienste, haben mit Menschen zutun die dich und andere töten wollen. Nicht jeden Tag, nicht andauernd, aber es ist Teil der Arbeit. Demensprechend brauchen wir Werkzeuge wie Waffen, Schutzwesten aber auch Datenbanken und Gesetze.

Warten wir ab was kommt, das dauert ohnehin noch bis sowas beschlossen und erledigt ist.
Ich gehe davon aus, dass die Schaffung des Strafregisters und der Umgang damit, eine gesetzliche Grundlage hat.
Das fehlt mir bei der Extremismuskartei.
Dass die Verwaltung der Extremismuskartei gesetzlich geregelt werden muss, ist essentiell.
Genauso essentiell ist, dass den Betroffenen Rechtsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um eine Aufnahme in diese Kartei zu bekämpfen zu können, denn es kann nicht sein, dass aufgrund einer geheimen Aufnahme in eine geheime Datei, die dem Betroffenen gar nicht mitgeteilt wird, Rechtsansprüche in anderen Lebensbereichen verwehrt werden können. So ein Vorgehen ist ein Äquivalent zu irgendwelchen Geheimgerichten, bei denen keine Protokolle geführt werden und keine Prozessbeobachter zugelassen sind.
Der verpflichtende Abgleich mit der Extremismuskartei vor Ausstellung einer WBK/WP per Novellierung des WaffG ist zwar schön, aber ohne einer gesetzlichen Regelung betreffend der Extremismuskartei, die ja zukünftig eine der Grundlagen zur Ausstellung waffenrechtlicher Dokumente darstellen soll, inakzeptabel.

Du rennst bei mir offene Türen ein, wenn es um Werkzeuge und Hilfsmittel für die Exekutive geht. Das ist allerdings kein Freibrief dafür, dass intransparente Verfahren eingeführt und intransparente Wege beschritten werden, die für den Bürger freiheitseinschränkend wirken, auch wenn sich Gfraster unter die Bevölkerung geschlichen haben, die Mord und Totschlag im Sinn haben.


Boonz hat geschrieben: 12. November 2020, 12:24
Yukon hat geschrieben: 12. November 2020, 11:52 Die Behörde hat gemäß dem Gesetz vorzugehen.
Die Ausstellung einer WBK ist keine Ermessensentscheidung, sondern hier besteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers.
Wenn der Ausstellung der WBK ein negatives Ergebnis der psychologischen Überprüfung entgegensteht, kein Problem.
Wenn es eine rechtskräftige Verurteilung gibt, welche die Ausstellung einer WBK unmöglich macht, kein Problem.
Wenn es jedoch eine Ermessensentscheidung einer Behörde gibt, wo der Behörde kein Ermessen zusteht (das ist der von die ins Spiel gebrachte "cut"), dann gibts ein grosses Problem.
Und wenn die unüberprüfbare und unbekämpfbare Aufnahme in einer nicht einsehbaren Datenbank die Ausstellung verhindert, dann gibts ein noch größeres Problem.
Ich weiß, aber so wars halt und interessanterweise sogar sinnvoll. Wie das genau begründet wurde weiß ich nicht mehr. Die Probleme wegen Erweiterung WBK, etc. kennt man ja eh in Österreich. Wirkt oft sehr willkürlich.

Ein Eintrag in so eine Datenbank die dann diesen Einfluss hat wird aber vermutlich wohl gesetzlich geregelt werden. Alles andere würde kaum stand halten rechtlich.
Deswegen müssen wir uns den Entwurf zum WaffG sehr genau ansehen, denn nur an den waffengesetzlichen Schrauben herumzudrehen, ohne dass die zugrundelegenden Verfahren gesetzlich geregelt werden, ist einfach inakzeptabel.
Und wenn bereits jetzt Ermessensentscheidungen geübt werden, ohne dass dieses Ermessen zusteht, ist ebenso inakzeptabel.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von Boonz »

m_a_d hat geschrieben: 12. November 2020, 12:08
Boonz hat geschrieben: 12. November 2020, 12:04 Solche Datenbanken werden zu 99 Prozent von physischen Personen abgefragt
wenn Du Personen befragst (une eine richtige Antwort bekommen würdest), die solche Tools/Dienste weltweit anbieten, dann siehst Du dass diese Aussage so nicht stimmt. Es mag eventuell aktuell auf AT zutreffen, sonst aber nicht
Ja aber darum gehts ja, Österreich. Dass es sowas gibt weiß ich natürlich.
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von Boonz »

Yukon hat geschrieben: 12. November 2020, 12:55
Ich gehe davon aus, dass die Schaffung des Strafregisters und der Umgang damit, eine gesetzliche Grundlage hat.
Das fehlt mir bei der Extremismuskartei.
Dass die Verwaltung der Extremismuskartei gesetzlich geregelt werden muss, ist essentiell.
Genauso essentiell ist, dass den Betroffenen Rechtsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um eine Aufnahme in diese Kartei zu bekämpfen zu können, denn es kann nicht sein, dass aufgrund einer geheimen Aufnahme in eine geheime Datei, die dem Betroffenen gar nicht mitgeteilt wird, Rechtsansprüche in anderen Lebensbereichen verwehrt werden können. So ein Vorgehen ist ein Äquivalent zu irgendwelchen Geheimgerichten, bei denen keine Protokolle geführt werden und keine Prozessbeobachter zugelassen sind.
Der verpflichtende Abgleich mit der Extremismuskartei vor Ausstellung einer WBK/WP per Novellierung des WaffG ist zwar schön, aber ohne einer gesetzlichen Regelung betreffend der Extremismuskartei, die ja zukünftig eine der Grundlagen zur Ausstellung waffenrechtlicher Dokumente darstellen soll, inakzeptabel.

Du rennst bei mir offene Türen ein, wenn es um Werkzeuge und Hilfsmittel für die Exekutive geht. Das ist allerdings kein Freibrief dafür, dass intransparente Verfahren eingeführt und intransparente Wege beschritten werden, die für den Bürger freiheitseinschränkend wirken, auch wenn sich Gfraster unter die Bevölkerung geschlichen haben, die Mord und Totschlag im Sinn haben.
Da es das noch nicht gibt bringts ja nix sich irgendwelche widerrechtlichen Entscheidungen vorzustellen. Die Juristen die daran arbeiten haben hoffentlich lang genug Zeit, dass da was brauchbares rauskommt. Ich hoffe aber auch, dass es kein wischi-waschi Gesetz wird, wo man dann eine wertlose Datenbank hat und jeder der drin steht erst drei bestätigte Verurteilungen beim EuGh hat...

Deswegen müssen wir uns den Entwurf zum WaffG sehr genau ansehen, denn nur an den waffengesetzlichen Schrauben herumzudrehen, ohne dass die zugrundelegenden Verfahren gesetzlich geregelt werden, ist einfach inakzeptabel.
Und wenn bereits jetzt Ermessensentscheidungen geübt werden, ohne dass dieses Ermessen zusteht, ist ebenso inakzeptabel.
Das wird ohnehin jeder von der Rechtsanwaltskammer bis zur IWÖ oder wer auch immer. Da müssen die Juristen ran.
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von CasualShooter »

Ich nehme mal an, dass bei WBK-Beantragung auch ins EKIS geschaut wird?! Da müsste man das doch schon ohne Extremismus-DB sehen können, oder?
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von m_a_d »

Boonz hat geschrieben: 12. November 2020, 13:42
m_a_d hat geschrieben: 12. November 2020, 12:08
Boonz hat geschrieben: 12. November 2020, 12:04 Solche Datenbanken werden zu 99 Prozent von physischen Personen abgefragt
wenn Du Personen befragst (une eine richtige Antwort bekommen würdest), die solche Tools/Dienste weltweit anbieten, dann siehst Du dass diese Aussage so nicht stimmt. Es mag eventuell aktuell auf AT zutreffen, sonst aber nicht
Ja aber darum gehts ja, Österreich. Dass es sowas gibt weiß ich natürlich.
der Zugriff auf solche Datenbanken ist aber nicht auf AT beschränkt (tw offiziell im Zuge des Austausch von Diensten, tw inoffiziell), ist wie mit dem Rauch in gemischten Lokalen - der wusste auch immer, bis zu welchem Tisch er ziehen darf und ab wo er nicht hindarf, weil Nichtraucherbereich ;-)
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von DocRuger »

Boonz hat geschrieben: 12. November 2020, 11:47
Also ich habe in 15 Jahren keine einzige Datenbank erlebt wo "schief anschauen" von einem 0815 Beamten (oder einem andern) zur Eintragung geführt hat.
Josef holaubek Platz?
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von Yukon »

Boonz hat geschrieben: 12. November 2020, 13:59
Yukon hat geschrieben: 12. November 2020, 12:55
Ich gehe davon aus, dass die Schaffung des Strafregisters und der Umgang damit, eine gesetzliche Grundlage hat.
Das fehlt mir bei der Extremismuskartei.
Dass die Verwaltung der Extremismuskartei gesetzlich geregelt werden muss, ist essentiell.
Genauso essentiell ist, dass den Betroffenen Rechtsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um eine Aufnahme in diese Kartei zu bekämpfen zu können, denn es kann nicht sein, dass aufgrund einer geheimen Aufnahme in eine geheime Datei, die dem Betroffenen gar nicht mitgeteilt wird, Rechtsansprüche in anderen Lebensbereichen verwehrt werden können. So ein Vorgehen ist ein Äquivalent zu irgendwelchen Geheimgerichten, bei denen keine Protokolle geführt werden und keine Prozessbeobachter zugelassen sind.
Der verpflichtende Abgleich mit der Extremismuskartei vor Ausstellung einer WBK/WP per Novellierung des WaffG ist zwar schön, aber ohne einer gesetzlichen Regelung betreffend der Extremismuskartei, die ja zukünftig eine der Grundlagen zur Ausstellung waffenrechtlicher Dokumente darstellen soll, inakzeptabel.

Du rennst bei mir offene Türen ein, wenn es um Werkzeuge und Hilfsmittel für die Exekutive geht. Das ist allerdings kein Freibrief dafür, dass intransparente Verfahren eingeführt und intransparente Wege beschritten werden, die für den Bürger freiheitseinschränkend wirken, auch wenn sich Gfraster unter die Bevölkerung geschlichen haben, die Mord und Totschlag im Sinn haben.
Da es das noch nicht gibt bringts ja nix sich irgendwelche widerrechtlichen Entscheidungen vorzustellen. Die Juristen die daran arbeiten haben hoffentlich lang genug Zeit, dass da was brauchbares rauskommt. Ich hoffe aber auch, dass es kein wischi-waschi Gesetz wird, wo man dann eine wertlose Datenbank hat und jeder der drin steht erst drei bestätigte Verurteilungen beim EuGh hat...

Deswegen müssen wir uns den Entwurf zum WaffG sehr genau ansehen, denn nur an den waffengesetzlichen Schrauben herumzudrehen, ohne dass die zugrundelegenden Verfahren gesetzlich geregelt werden, ist einfach inakzeptabel.
Und wenn bereits jetzt Ermessensentscheidungen geübt werden, ohne dass dieses Ermessen zusteht, ist ebenso inakzeptabel.
Das wird ohnehin jeder von der Rechtsanwaltskammer bis zur IWÖ oder wer auch immer. Da müssen die Juristen ran.
Ich muss dir in beiden Punkten widersprechen.
Erstens, die Novelle soll mit Anfang 2021 gelten, inklusive Begutachtung. Damit wären für die Schaffung von intelligenten und schlüssigen gesetzlichen Grundlagen noch 7 Wochen Zeit, das ist beigott nicht lange.
Zweitens haben auch wir die Möglichkeit und damit auch eine gewisse Verantwortung, dass wir im Zuge des Begutachtungsverfahrens tätig werden und unsere Widersprüche und Einwände kundtun. Ein Auslagern der Stellungnahmen an "irgendwelche Juristen oder die IWÖ" wird weder anhand der Anzahl der abgegebenen Stellungnahmen etwas in unserem Sinne bewirken, noch würde es für uns als mündige Bürger sprechen, wenn wir nicht selbst tätig werden, sondern uns auf andere verlassen.
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von Boonz »

m_a_d hat geschrieben: 12. November 2020, 15:11

der Zugriff auf solche Datenbanken ist aber nicht auf AT beschränkt (tw offiziell im Zuge des Austausch von Diensten, tw inoffiziell), ist wie mit dem Rauch in gemischten Lokalen - der wusste auch immer, bis zu welchem Tisch er ziehen darf und ab wo er nicht hindarf, weil Nichtraucherbereich ;-)
Weiß man halt noch nicht, vermutlich nicht, macht auch Sinn, Frage ist nur wie es umgesetzt wird. Aber wie gesagt, alles Vermutungen im Moment.
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Re: Verschärfung WaffG

Beitrag von Boonz »

CasualShooter hat geschrieben: 12. November 2020, 14:12 Ich nehme mal an, dass bei WBK-Beantragung auch ins EKIS geschaut wird?! Da müsste man das doch schon ohne Extremismus-DB sehen können, oder?
Was genau? Terrorverurteilungen?
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