Das ist falsch. Ich nehme an es handelt sich dabei nur um deine Vermutung. Ausserdem kommt das Wort Jagdbetrieb nicht vor.Austriangun hat geschrieben: ↑2. August 2021, 17:06Ja....Legal genau NULL mal, da sich das Wort TÄTIGKEIT nur auf den Jagdbetrieb bezieht.Lindenwirt hat geschrieben: ↑2. August 2021, 13:33und man wird wohl auf einer Hand abzählen können wie oft ich dann wirklich eine Kat. B außerhalb der tatsächlichen Jagdausübung führe.
s. auch https://www.ris.bka.gv.at/JudikaturEnts ... 0171011L01
Das ist derselbe Wortlaut wie bei uns für Polizisten, nur halt für Jagdschutzorgane. Es ist aber etwas patschet formuliert, es wurde mir aber bereits im Vorfeld bestätigt von der BH dass das Führen überall erlaubt ist solange man vereidigt ist.