Folgendes Problem habe ich derzeit:
Ich habe in Russland einen Schaft für meine AK bei einem russischen Shop bestellt, das Paket ging durch die russische Zollabfertigung nur hat es der österreichische Zoll als "Verzollung nicht möglich" zurückgeschickt.
Auf Nachfrage bei der Post bekam ich folgende Antwort:
"Aus unseren Daten können wir entnehmen, dass die zollamtliche Abfertigung leider den Inhalt der Sendung als verboten eingestuft hat.
Somit ist eine Zustellung nicht möglich und die Sendung wurde am 14.02.2022 an den*die Absender*in zurückgeschickt.
Wir bitten Sie daher sich mit dem*der Absender*in der Sendung in Verbindung zu setzen."
Dann habe beim Zoll auch nachgefragt und bekam folgende Antwort:
"Die Post führt auf Grund eines Abkommens der UPU (Universal Postal Union) keine Zollabfertigung für Waffen oder Waffenteile durch, sondern sendet die Ware zurück.
Dies erfolgt auch, wenn es sich um keine bewilligungspflichtigen Waffenteile handelt, bzw. auch wenn der Empfänger alle Auflagen nach dem Waffengesetz einhält."
Ich habe dann versucht zu erklären, dass der Teil kein relevanter Teil im Sinne des WaffG ist, ich Legalwaffenbesitzer bin und die Waffe, für die der Teil bestimmt ist, natürlich von mir legal besessen und registriert ist. Dann kam dies:
Uns ist diese Problematik bekannt - aber diese Vereinbarung der österreichischen Post mit der UPU liegt außerhalb des Zollbereiches.
Bitte wenden Sie sich direkt an die Informationsstelle der Post.
Hattet ihr schonmal sowas? Ich habe schon diverse Waffenzubehörteile aus Russland bekommen und noch nie gab es Probleme. Bin ich da nur zufällig in eine Stichprobenkontrolle gekommen? Wie komme ich jetzt zu dem rechtmäßig erworbenen und bezahlten Schaft, den man im Übrigen sonst nirgends bekommt

Kann eine eventuelle Neusendung erfolgreich sein? Die Kosten dafür muss ich natürlich tragen, das ist klar. Ansonsten kann ich die Bestellung nur stornieren, dann bekäme ich wenigstens das Geld zurück abzüglich der Versandkosten natürlich.
lG
Flo