https://www.oesterreich.gv.at/themen/ge ... 10321.html
"Klage wegen Geldleistung" anklicken:
https://justizonline.gv.at/jop/web/formulare/gruppe/1
Dieses Formblatt kann nur für Klagen verwendet werden, mit denen ausschließlich die Zahlung eines 75.000 Euro nicht übersteigenden Geldbetrages begehrt wird. Bei einem Streitwert, der 5.000 Euro übersteigt, muss die Klage aber von einer/einem Rechtsanwältin/Rechtsanwalt eingebracht werden; dies gilt nicht für Rechtssachen, die ohne Rücksicht auf den Streitwert vor die Bezirksgerichte gehören (Eigenzuständigkeit – hiezu zählen insbesondere Mietzinsklagen).
Klagen mit einem Streitwert bis zu 5.000 Euro sowie Klagen, die ohne Rücksicht auf den Streitwert vor die Bezirksgerichte gehören, können Sie beim für das Verfahren zuständigen Bezirksgericht (Prozessgericht) oder beim Bezirksgericht Ihres Aufenthalts mündlich zu Protokoll geben. Bei einem Streitwert, der 15.000 Euro übersteigt und nicht in die Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte fällt, muss die Klage beim örtlich zuständigen Landesgericht eingebracht werden und von einer/einem Rechtsanwältin/Rechtsanwalt unterzeichnet sein. Sollten für Sie Unklarheiten beim Ausfüllen des Formblatts sowie beim Verständnis der Erläuterungen bestehen, so können Sie an einem Amtstag bei einem Bezirksgericht vorsprechen und unentgeltlich Rechtsauskunft einholen. Alle Beträge sind in Euro anzugeben. Andernfalls sind unter „Weiteres Vorbringen“ die erforderlichen Angaben zu machen.
Amtstage:
https://www.justiz.gv.at/gerichte/geric ... 81.de.html
Alternativ kannst ihn zu einem Vergleichsversuch vor dem (und durch das) Bezirksgericht laden lassen. Das erklärens dir auch beim Amtstag.
Wenn das zu mühsam und schwierig ist: Rechtsanwalt, kein großer Aufwand, dh vorläufig selbst zu tragende Kosten sollten überschaubar sein. Aber Vorsicht: Selbst wenn er Einspruch erhebt und es deshalb zu einem Prozess kommt und auch wenn er völlig unterliegt, zahlt er deine Anwaltskosten nur in Höhe des Tarifs!
Weitere Infos gibt es keine, bitte um Verständnis.
PS: Unbedingt vorher unter Klagsandrohung mahnen!