Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
- cas81
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Diese Handbruzzler? Also die mit den Spangen, zwischen denen sich der Funke bildet? Oder heißen die nicht Taser?
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- wilhelmshoehe
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Das wäre ein Elektroschocker, Taser sind die giftgelben Dinger mit den schießenden Pfeilen und Hochvoltkabeln
- cas81
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Ah, check. Danke^^
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- wilhelmshoehe
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Taser ist übrigens der Markenname des Herstellers der die Dinger erfunden hat.
Die Firma hieß damals TASER International jetzt bekannt als Axon Enterprise und die vertreiben auch Bodycams.
So, das war's jetzt aber auch mit meiner Themenverfehlungstangente...
Die Firma hieß damals TASER International jetzt bekannt als Axon Enterprise und die vertreiben auch Bodycams.
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- matt_anders
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Beretta 71
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
also für mich ist nach meiner Auffassung nach klar: mein WP berechtigt mich EINE (1Stück) Waffe der Kategorie B zu führen.
Ich sehe daher in Einklang von WaffG und SPG das schon so: ich darf meine Delta (mittlerweile Glock) führen, aber kein Messer bei mir haben. Denn dann hätte ich ja 2 Waffen bei mir. Noch dazu eine Waffe deren Kategorie ich nicht berechtigt bin zu führen.
Praxistechnisch werd ich einen betroffenen Polizisten aus 1100 mal interviewen wie er das handhaben würde. Der versieht dort Dienst.
Wird vermutlich wie so vieles "Auslegungssache" des Amtshandelnden sein. Manche werden vielleicht sagen - hast an WP interessiert mich des Feitl wenig. Andre wiederrum werden sich im Rechtskaudawelsch suhlen und wenns grad an Hormonstau haben den am Erstbesten auslassen. Weil es ist ja das Gesetz !
Ich möcht nur nicht der sein, derˋs rausfinden muss
Ich sehe daher in Einklang von WaffG und SPG das schon so: ich darf meine Delta (mittlerweile Glock) führen, aber kein Messer bei mir haben. Denn dann hätte ich ja 2 Waffen bei mir. Noch dazu eine Waffe deren Kategorie ich nicht berechtigt bin zu führen.
Praxistechnisch werd ich einen betroffenen Polizisten aus 1100 mal interviewen wie er das handhaben würde. Der versieht dort Dienst.
Wird vermutlich wie so vieles "Auslegungssache" des Amtshandelnden sein. Manche werden vielleicht sagen - hast an WP interessiert mich des Feitl wenig. Andre wiederrum werden sich im Rechtskaudawelsch suhlen und wenns grad an Hormonstau haben den am Erstbesten auslassen. Weil es ist ja das Gesetz !
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- cas81
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Einmal versuch ichs noch:
Das Verbot des SPG umfasst Waffen UND andere Gegenstände.
Dein WP nimmt dich vom Verbot des SPG aus. Daher besteht die Ausnahme hinsichtlich Waffen und anderen Gegenständen.
Das gibt der Wortlaut des SPG her. Weil der Gesetzgeber im SPG bei der Ausnahme vom Verbot nicht zwischen Waffen und anderen Gegenständen differenziert, obwohl er es könnte. Ob das auch so gemeint ist, das ist die Frage. Also ob dein WP den Rahmen für das SPG bestimmt, oder nicht.
Was für dich klar zu sein scheint, ist ein legistisches Detail. Dieses Detail erscheint mir zwar auch klar, aber das könnten Behörden und Gerichte anders sehen (nämlich so restriktiv wie du).
Darum, wenn du durch diese Zonen musst - und künftig irgendwo durch Österreich - und ein Taschenmesser, einen Elektroschocker oder sonst etwas objektiv Gefährliches dabei haben möchtest, frag einfach bei der LPD an. Denn was du oder ich oder selbst ein Höchstgericht meint, ist erst mal egal, da zunächst die LPD alleine vollzieht. Und ab diesem Zeitpunkt bestünde dein Problem. Andernfalls findest du es uU doch auf andere Art heraus.
Das Verbot des SPG umfasst Waffen UND andere Gegenstände.
Dein WP nimmt dich vom Verbot des SPG aus. Daher besteht die Ausnahme hinsichtlich Waffen und anderen Gegenständen.
Das gibt der Wortlaut des SPG her. Weil der Gesetzgeber im SPG bei der Ausnahme vom Verbot nicht zwischen Waffen und anderen Gegenständen differenziert, obwohl er es könnte. Ob das auch so gemeint ist, das ist die Frage. Also ob dein WP den Rahmen für das SPG bestimmt, oder nicht.
Was für dich klar zu sein scheint, ist ein legistisches Detail. Dieses Detail erscheint mir zwar auch klar, aber das könnten Behörden und Gerichte anders sehen (nämlich so restriktiv wie du).
Darum, wenn du durch diese Zonen musst - und künftig irgendwo durch Österreich - und ein Taschenmesser, einen Elektroschocker oder sonst etwas objektiv Gefährliches dabei haben möchtest, frag einfach bei der LPD an. Denn was du oder ich oder selbst ein Höchstgericht meint, ist erst mal egal, da zunächst die LPD alleine vollzieht. Und ab diesem Zeitpunkt bestünde dein Problem. Andernfalls findest du es uU doch auf andere Art heraus.
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- cas81
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Na schau, ein bissi das Bauchi kraulen:
https://www.meinbezirk.at/wienerwaldneu ... d_a6614217
Da ist eine Umfrage dabei.
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- Varminter
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Abstimmen Buam, sofort abstimmen!
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Er berechtigt dich aber auch zu mehr!matt_anders hat geschrieben: ↑4. April 2024, 13:47 also für mich ist nach meiner Auffassung nach klar: mein WP berechtigt mich EINE (1Stück) Waffe der Kategorie B zu führen.
...
Zum Beispiel zum Führen von Kategorie C Waffen.
Siehe §35
Freundschaft und langes Leben,
IT Guy
Es gibt für jede Lösung das passende Problem!
Viele Beiträge schreibe ich auf meinem Smartphone. Darum bitte meine Beiträge, die kurz&knapp gehalten sind, nicht als unhöflich erachten. Danke!
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- cas81
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Der Matt mit zwei Repetierern am Rücken am Praterstern, ein cooles Bild. However...
Es gibt über 300.000 Besitzer bewilligungspflichtiger Schusswaffen in Österreich. Darunter gibt es einige mit zu viel Zeit und Geld, insb Pensionisten. Nicht jeder davon ist (nur) Jäger und selbst darunter finden sich Einzelfälle, die nicht ausschließlich nix außer sich selbst im Schädel haben. Vielleicht findet sich jemand unter all diesen Menschen, der ein Volksbegehren auf die Beine stellt. Jetzt wohl sinnlos, aber vielleicht nach der Wahl.
Es braucht "nur" 100.000 Unterschriften, dh ein Drittel der o. g. Personengruppe. Und die anfänglich benötigten Unterstützungserklärungen werden darauf angerechnet. Dann wirds zumindest im Nationalrat diskutiert und falls dann nicht nur die falschen Leute dort drin sitzen... Wie gesagt, nach der Wahl.
Über die Foren geteilt wäre die Reichweite nicht ganz schlecht, dann noch zum Händler damit, sobald die Medien etwas davon mitbekommen (Ich sehe schon die Schlagzeile: "Rechte Waffennarren boykottieren die innere Sicherheit") wirds zum Lauffeuer, usw.
Und die hunderttausenden Anderen, die MacGyver-Fans, Jausen-Opis und Alltags-Prepper, die sind da noch gar nicht mitgerechnet.
Es gibt über 300.000 Besitzer bewilligungspflichtiger Schusswaffen in Österreich. Darunter gibt es einige mit zu viel Zeit und Geld, insb Pensionisten. Nicht jeder davon ist (nur) Jäger und selbst darunter finden sich Einzelfälle, die nicht ausschließlich nix außer sich selbst im Schädel haben. Vielleicht findet sich jemand unter all diesen Menschen, der ein Volksbegehren auf die Beine stellt. Jetzt wohl sinnlos, aber vielleicht nach der Wahl.
Es braucht "nur" 100.000 Unterschriften, dh ein Drittel der o. g. Personengruppe. Und die anfänglich benötigten Unterstützungserklärungen werden darauf angerechnet. Dann wirds zumindest im Nationalrat diskutiert und falls dann nicht nur die falschen Leute dort drin sitzen... Wie gesagt, nach der Wahl.
Über die Foren geteilt wäre die Reichweite nicht ganz schlecht, dann noch zum Händler damit, sobald die Medien etwas davon mitbekommen (Ich sehe schon die Schlagzeile: "Rechte Waffennarren boykottieren die innere Sicherheit") wirds zum Lauffeuer, usw.
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