Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
- cas81
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Die Auskunft, die ich von der LPD erhielt, ist nmE rechtlich nicht haltbar. Außerdem haben andere Leute andere Auskünfte erhalten. Hol dir bitte deine eigene Auskunft und dann kannst hoffentlich beruhigt transportieren.
Den Plan schau ich mir nicht an, sorry.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
@MauserM03: wird die einstichigen Messermänner ungeheuer beeindrucken.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Den Ärger v.a. in der vorigen Version des Posts hab ich herausgelesen und kanns verstehen. So eine Antwort (überhaupt die zweite Hälfte) würd mich auch anzipfen.cas81 hat geschrieben: ↑20. August 2024, 06:32 Die Auskunft, die ich von der LPD erhielt, ist nmE rechtlich nicht haltbar. Außerdem haben andere Leute andere Auskünfte erhalten. Hol dir bitte deine eigene Auskunft und dann kannst hoffentlich beruhigt transportieren.
Den Plan schau ich mir nicht an, sorry.
Hab jetzt auch eine Mail rausgeschickt mit meinen ganzen Fragen. Und hoffe mal, dass man sich hier nicht mit der Zuständigkeit abputzt, denn am Ende der Verordnung ist immer noch die Unterschrift vom Polizeipräsidenten zu finden. Und ned die vom Gesetzgeber.
- cas81
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Das verstehst du falsch. Die LPD hat in ihrer Antwort lediglich den Inhalt der Verordnung auf meine Frage hin präzisiert indem sie das Gesetz interpretiert hat. Genau das soll sie tun. Dass der Gesetzgeber des 36 b SPG meine anderen Fragen beantworten soll, ist auch richtig; Die LPD hat ja bloß ausgelegt, sie vollzieht bloß. Ich hätte mir halt gewünscht, dass mir die LPD sagt, wie ich mich rechtmäßig verhalten kann, ohne auf meine Grundrechte zu verzichten.
Leider aber hat sie sehr schlampig ausgelegt, denn hätte die Person alle Interpretationsmethoden angewandt, dann hätte sie die Gesetzesmaterialien zum 36b SPG herangezogen, immerhin darf die Verordnung dem Gesetz nicht widersprechen. Und wenn sich die Ergebnisse der einzelnen Interpretationsmethoden widersprechen, dann ist im Zweifel jenen Ergebnissen den Vorzug zu geben, die mit dem Verfassungsrecht im Einklang stehen. Das sind Basics der juristischen Auslegung, das muss sie wissen. Ich nehme aber an, dass sie auf eine Weisung hin pfuschen musste, das passt gut in die koordinierte Vorgehensweise besonders der vergangenen Monate.
Sofern ich mich richtig erinnere, handelt es sich übrigens um dieselbe Ausfertigende, die den Händlern im Namen des BMI vorschreiben will, wie sie ihre Vertragsautonomie im Rahmen der Depot-Regelungen gestalten sollen, indem ein altes Urteil des OGH überschießend ausgelegt wird. Ich vermute, auch dieser Wahnsinn basiert auf einer Weisung, denn so prinzipienfremde Juristen gibt's eigentlich nicht und es passt in diese zunehmend totalitäre Zeit der Metternichpartei(en), wo man das Recht nur zum Schein heranzieht, um die Bevölkerung einzuschränken wo und wie es nur geht.
PS: Bitte teile die Antwort der LPD dann mit uns.
Leider aber hat sie sehr schlampig ausgelegt, denn hätte die Person alle Interpretationsmethoden angewandt, dann hätte sie die Gesetzesmaterialien zum 36b SPG herangezogen, immerhin darf die Verordnung dem Gesetz nicht widersprechen. Und wenn sich die Ergebnisse der einzelnen Interpretationsmethoden widersprechen, dann ist im Zweifel jenen Ergebnissen den Vorzug zu geben, die mit dem Verfassungsrecht im Einklang stehen. Das sind Basics der juristischen Auslegung, das muss sie wissen. Ich nehme aber an, dass sie auf eine Weisung hin pfuschen musste, das passt gut in die koordinierte Vorgehensweise besonders der vergangenen Monate.
Sofern ich mich richtig erinnere, handelt es sich übrigens um dieselbe Ausfertigende, die den Händlern im Namen des BMI vorschreiben will, wie sie ihre Vertragsautonomie im Rahmen der Depot-Regelungen gestalten sollen, indem ein altes Urteil des OGH überschießend ausgelegt wird. Ich vermute, auch dieser Wahnsinn basiert auf einer Weisung, denn so prinzipienfremde Juristen gibt's eigentlich nicht und es passt in diese zunehmend totalitäre Zeit der Metternichpartei(en), wo man das Recht nur zum Schein heranzieht, um die Bevölkerung einzuschränken wo und wie es nur geht.
PS: Bitte teile die Antwort der LPD dann mit uns.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Zum obigen ORF-Link
https://orf.at/stories/3366959/
direkt schon verwunderlich, dass so eine Aussage darin Platz gefunden hat:
https://orf.at/stories/3366959/
direkt schon verwunderlich, dass so eine Aussage darin Platz gefunden hat:
Gegenüber dem MDR sagte im Juli der Kriminologe Dirk Baier, dass man bei Messerangriffen oft außer Acht lasse, dass sich der Großteil der Angriffe im häuslichen Umfeld zutrage, das sei „also Gewalt zwischen Paaren. Das sind 25 bis 50 Prozent dieser Messerangriffe.“ Dabei denke man viel öfter „an Messerangriffe im öffentlichen Raum, und das sind dann oft Fälle, bei denen junge Männer in Gruppen aufeinandertreffen.“ Diese „Gruppenkontexte“ seien dennoch „wirklich gefährlich, weil man da durch die Dynamik eher Dinge tut, die man sonst nicht machen würde“.
Gesetzesänderungen steht der Experte aber skeptisch gegenüber: Vieles sei ohnehin verboten. Stattdessen solle man „junge Menschen frühzeitig aufklären. Zum Beispiel darüber, dass man am ehesten sich selbst gefährdet, wenn man ein Messer mit sich führt. Da sind auch die Eltern gefordert, dass da irgendeine Form von Aufsicht stattfindet. Man muss noch viel stärker an die Familien ran. Also, das löst sich nicht über ein Gesetz. Es ist ein soziales Problem, und das muss man mit sozialen Maßnahmen angehen“, so Baier.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Entschuldigt die späte Antwort, war anderwertig sehr eingeteilt.
Cas hat es schon richtig erkannt, es gibt keinen Widerspruch zwischen meinen und RcLs Postings.
Der springende Punkt ist allein der Paragraph 1 des WaffG. Damit steht und fällt die Waffeneigenschaft sofern es keine lex specialis gibt.
Nur weil etwas mal im Gesetz stand und gestrichen wurde, dass kann kein Argument sein. Dies würde das rechtsstaatliche System und die Gesetzgebung ad absurdum führen…
Cas hat es schon richtig erkannt, es gibt keinen Widerspruch zwischen meinen und RcLs Postings.
Der springende Punkt ist allein der Paragraph 1 des WaffG. Damit steht und fällt die Waffeneigenschaft sofern es keine lex specialis gibt.
Nur weil etwas mal im Gesetz stand und gestrichen wurde, dass kann kein Argument sein. Dies würde das rechtsstaatliche System und die Gesetzgebung ad absurdum führen…
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
Weiß nicht mehr genau. Soweit die Postings diesbezüglich halt auseinander liegen. Jedenfalls sehr lange.
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Re: Messerverbot & Waffenverbotszone /Änderung WaffG 2024
In Deutschland gabs einen Anschlag mit 3 Toten und 8 Verletzten, zum Einsatz kam ein Messer. Die deutsche Politik hat natürlich bereits eine Antwort parat:
Messerverbot
https://orf.at/stories/3367460/
Damit sich der nächste Attentäter das dann auch wirklich 2x überlegt, ob er was Verbotenes macht, wenn das Mittel dafür auch verboten ist. Das wäre dann nämlich doppelverboten
Kannst dir ja wirklich ned ausdenken, das...
Messerverbot
https://orf.at/stories/3367460/
Damit sich der nächste Attentäter das dann auch wirklich 2x überlegt, ob er was Verbotenes macht, wenn das Mittel dafür auch verboten ist. Das wäre dann nämlich doppelverboten
Kannst dir ja wirklich ned ausdenken, das...