Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
- Combatmiles
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Bis zum 9er muss ggf es nicht mal kommen, man irrt ja bereits über die Waffeneigenschaft, dh Tatbildirrtum. Wenn man der Ansicht nicht folgt, dann 9, bzw wg Fahrlässigkeit. Zwei mögliche Irrtümer auf zwei Ebenen. Eigentlich beste Voraussetzungen für den schlimmsten Fall. Zumindest solange sich die Beschuldigten nicht so aufführen, wie der verurteilte Händler oder einige Foristi; Da heißt es dann eben die Allwissenheit zusammen mit dem Stolz zu schlucken und glaubhaft zu lügen. Wer sich jedoch bereits bei der Einvernahme aufbläst, so wie hier und drüben, hat verloren.
Außer, es wird eine Hexenjagd, dann verlieren alle. Heutzutage gibt's ja fast nichts anderes mehr.
Und nicht den 12er iVm 302 vergessen, wenn der Händler sagt "Der Vorschlag kam von ihm". Dann gelten aber natürlich auch die o. a. Irrtümer.
PS: Wer redundant vom AußenwirtschaftsG redet, der wird vielleicht mit dem "Feind" zu tun haben, ansonsten kennt das inhaltlich nämlich kaum jemand. Denk ich mir halt. Darum kann Hinhören statt reflexartig Hinpecken nicht schaden.
Außer, es wird eine Hexenjagd, dann verlieren alle. Heutzutage gibt's ja fast nichts anderes mehr.
Und nicht den 12er iVm 302 vergessen, wenn der Händler sagt "Der Vorschlag kam von ihm". Dann gelten aber natürlich auch die o. a. Irrtümer.
PS: Wer redundant vom AußenwirtschaftsG redet, der wird vielleicht mit dem "Feind" zu tun haben, ansonsten kennt das inhaltlich nämlich kaum jemand. Denk ich mir halt. Darum kann Hinhören statt reflexartig Hinpecken nicht schaden.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
@SchießsportlerSchießsportler hat geschrieben: ↑5. September 2024, 01:17 Nach längerem Mitlesen hier habe ich mich jetzt auch einmal angemeldet.
Vorneweg (weil scheinbar für einige hier von Relevanz) - ich bin Jurist. […]
Vielen Dank! Es freut mich sehr, dass du dich hier angemeldet hast und gleich mit so einem umfangreichen Kommentar zu diesem Thema an den Start gegangen bist!
Deine Beispiele mit den großen Magazinen und Kat. A bzw. Glock und PPC, bringen mMn. sehr gut auf den Punkt, was einige von uns – ganz ohne juristischen Background – auch so empfinden!
Edit: Vertipper & Ergänzungen
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Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Problematisch ist Das ganze, wenn es so, wie im hier genannten Fall, um das zerlegen einer Waffe in ein Wechselsystem geht, wo dann die Teile des Wechselsystem ohne zusätzliche Teile (ausgenommen Magazin) eine ganze Waffe ergeben.
Im Hier erwähnten Fall geht's ja um eine 22er, bei der das Griffstück ja fest mit dem Lauf verbunden ist.
Eine PPK kannst ja auch nicht so zerlegen, dass daraus ein Wechselsystem wird, da ist der Lauf auch mit dem Griffstück verbunden.
Im Hier erwähnten Fall geht's ja um eine 22er, bei der das Griffstück ja fest mit dem Lauf verbunden ist.
Eine PPK kannst ja auch nicht so zerlegen, dass daraus ein Wechselsystem wird, da ist der Lauf auch mit dem Griffstück verbunden.
Freundschaft und langes Leben,
IT Guy
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Der Vollständigkeit halber - aus dem Urteil geht das nicht hervor, wir wissen es also nicht wirklich. Es ist eine plausible Vermutung, aber kein bewiesener Fakt.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
In besagtem Fall dürfte der Händler halt Schindluder getrieben haben.
Wenn eine komplette Waffe als WS ausgehändigt wird weil der Käufer keinen freien Platz mehr auf de WBK hat, stinkt es halt nach Vorsatz.
Und wenns dazu noch eine Waffe sein sollte die man ja eigentlich gar nicht als WS nutzen kann.......einfach nur deppert.
@Wilhemshöhe
Ich hatte damals keinen freien Platz auf der WBK deshalb ein Wechselsystem.
Den Lower dazu hab ich erst ca. 1 Jahr später aufgebaut.
Mittlerweile haben aber meine Frau und ich jeweils eine Erweiterung bekommen somit wären freie Plätze vorhanden.
Wenn eine komplette Waffe als WS ausgehändigt wird weil der Käufer keinen freien Platz mehr auf de WBK hat, stinkt es halt nach Vorsatz.
Und wenns dazu noch eine Waffe sein sollte die man ja eigentlich gar nicht als WS nutzen kann.......einfach nur deppert.
@Wilhemshöhe
Ich hatte damals keinen freien Platz auf der WBK deshalb ein Wechselsystem.
Den Lower dazu hab ich erst ca. 1 Jahr später aufgebaut.
Mittlerweile haben aber meine Frau und ich jeweils eine Erweiterung bekommen somit wären freie Plätze vorhanden.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 12/76, 38.spec, 357 mag, 8x57is, .308, .223, .300Wmag, 6,5x55 SE,
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- wilhelmshoehe
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Gleichzeitiger Besitz von verbotenen Magazinen und hierzu kompatiblen B-Waffen ist eine andere Baustelle und hat mit der Wechselsystemproblematik auch nichts zu tun. Man kann auch Schlussfolgerungen von dem einem Thema auf das andere nicht einfach so umlegen.
Warum?
Lest den § 17 Abs. 1 mal aufmerksam, da stehen bei den Z7 und Z8 genau drei Schlüsselwörter, die sehr, sehr wichtig sind und diesen Fall komplett anders lagern. Die Definition dessen was unter Z7 bzw. Z8 fällt macht's aus.
Von kompletten Ersatzteilsets verbotener Magazine (ergo zerlegte verbotene Magazine) würde ich mich dennoch tunlichst fernhalten, obwohl ich das Risiko dort deutlich geringer einschätze...
Generell, sich auf den 9er zu verlassen, wenn man erweitern kann und sich dadurch ne Menge Kopfweh erspart, naja... Also um mich zu wiederholen:
Warum?
Lest den § 17 Abs. 1 mal aufmerksam, da stehen bei den Z7 und Z8 genau drei Schlüsselwörter, die sehr, sehr wichtig sind und diesen Fall komplett anders lagern. Die Definition dessen was unter Z7 bzw. Z8 fällt macht's aus.
Von kompletten Ersatzteilsets verbotener Magazine (ergo zerlegte verbotene Magazine) würde ich mich dennoch tunlichst fernhalten, obwohl ich das Risiko dort deutlich geringer einschätze...
Generell, sich auf den 9er zu verlassen, wenn man erweitern kann und sich dadurch ne Menge Kopfweh erspart, naja... Also um mich zu wiederholen:
wilhelmshoehe hat geschrieben: ↑3. September 2024, 20:14 ...repariert und minimiert euer Risiko alsbald!
Mit der ganzen Energie die hier in diverse Argumentierungen gesteckt wird, hätte man schon längst erweitert...
Geht's erweitern und lasst es gut sein.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
https://iwoe.at/zubehoer-und-griffstuec ... rgaenzung/IWÖ hat geschrieben: Anmerken möchte ich, daß bereits ein Rechtsschutzfall über die IWÖ anhängig ist, bei der die Bezirkshauptmannschaft auf die Entziehung der Waffenbesitzkarte erkennen möchte, bloß weil ein Wechselsystem und ein Griffstück – getrennt voneinander – besessen wurde. Auch hier setzen wir uns von der IWÖ im Sinne des Legalwaffenbesitzers dafür ein, daß es zu keiner Entziehung kommt.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Danke fürs Teilen.
Mhm, das ist der verwaltungsrechtliche Teil wegen Verlässlichkeit. Das heißt aber, er muss nach Ansicht der BH etwas falsch gemacht haben. Bei der StA ist noch keine Anzeige eingegangen? Oder 51 (2) weil.... Griffstücke plötzlich als waffenrelevant gelten? Willkür? War es vl doch gasdruckbelastet? Fragen über Fragen.
Mhm, das ist der verwaltungsrechtliche Teil wegen Verlässlichkeit. Das heißt aber, er muss nach Ansicht der BH etwas falsch gemacht haben. Bei der StA ist noch keine Anzeige eingegangen? Oder 51 (2) weil.... Griffstücke plötzlich als waffenrelevant gelten? Willkür? War es vl doch gasdruckbelastet? Fragen über Fragen.
Zuletzt geändert von cas81 am 5. September 2024, 20:01, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Aktuelles Urteil zum Thema "Wechselsystem" - KEINE PANIK, HIER LESEN SIE WARUM!
Und wie ist die BH auf diesen Umstand gekommen?