Ich würde hier gerne mal folgendes Thema diskutieren: Vollmantelmunition ohne Waffenrechtliches Dokument
Laut Waffengesetz und Erlässen wird eine Liste von Vollmantelgeschossen unter Kriegsmaterial eingestuft, allerdings ist der Erwerb mit waffenrechtlichen Dokument legal.
Bei den Strafbestimmungen nach WaffenG. betreffend Kriegsmaterial ist Gewehrmunition mit VM gänzlich ausgenommen. Somit ist im Umkehrschluss keine Strafbestimmung für den Erwerb, den Besitz und das Führen von Gewehrmunition mit VM vorhanden, sofern sie nicht einem Kaliberverbot durch Erlass unterliegt (?)
Vollmantel ohne Waffenrechtliches Dokument
- Fangschuss
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- IT Guy
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Re: Vollmantel ohne Waffenrechtliches Dokument
Ja, ist grundsätzlich möglich, aber nur:Fangschuss hat geschrieben:... Vollmantelmunition ohne Waffenrechtliches Dokument ...
Wenn auf der Packung "Jagd" oder "Sport" oder "Training" steht, hätte ich mal gesagt dass sie da nicht reinfallen.Kriegsmaterialverordnung §1 I/1/d) hat geschrieben:Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
Sonst: Brauchst Du Karte.
Freundschaft und langes Leben,
IT Guy
Es gibt für jede Lösung das passende Problem!
Viele Beiträge schreibe ich auf meinem Smartphone. Darum bitte meine Beiträge, die kurz&knapp gehalten sind, nicht als unhöflich erachten. Danke!
IT Guy
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- Varminter
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Re: Vollmantel ohne Waffenrechtliches Dokument
IT Guy hat geschrieben:Ja, ist grundsätzlich möglich, aber nur:Fangschuss hat geschrieben:... Vollmantelmunition ohne Waffenrechtliches Dokument ...
Wenn auf der Packung "Jagd" oder "Sport" oder "Training" steht, hätte ich mal gesagt dass sie da nicht reinfallen.Kriegsmaterialverordnung §1 I/1/d) hat geschrieben:Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Leuchtspur-, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
Sonst: Brauchst Du Karte.
Oder eine Feile.

Zwei, drei Feilstrichlein und ein Vollmantel ist kein VM mehr.
Das als kleiner Tipp, falls jemand zufällig einen Restbestand VM ohne waffenrechtliches Dokument verwerten möchte.
Auf begründetem Einwand von Old Dog: besser doch nicht praktizieren

- Old Dog
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Re: Vollmantel ohne Waffenrechtliches Dokument
@ Varminter:
Sorry Varmi, aber ich halte das für einen ganz schlechten Tipp!
Die Gefahr, dass sich der Bleikern löst (u. daher den Lauf verlässt) und der Mantel stecken bleibt ist unter diesen Umständen sehr gross.
Ich brauche Dir wohl nicht erklären, was dann beim nächsten Schuss passiert.
LG Old Dog
Sorry Varmi, aber ich halte das für einen ganz schlechten Tipp!
Die Gefahr, dass sich der Bleikern löst (u. daher den Lauf verlässt) und der Mantel stecken bleibt ist unter diesen Umständen sehr gross.
Ich brauche Dir wohl nicht erklären, was dann beim nächsten Schuss passiert.
LG Old Dog
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- Varminter
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Re: Vollmantel ohne Waffenrechtliches Dokument
Old Dog hat geschrieben:@ Varminter:
Sorry Varmi, aber ich halte das für einen ganz schlechten Tipp!
Die Gefahr, dass sich der Bleikern löst (u. daher den Lauf verlässt) und der Mantel stecken bleibt ist unter diesen Umständen sehr gross.
Ich brauche Dir wohl nicht erklären, was dann beim nächsten Schuss passiert.
LG Old Dog
Hmmm.... könntest du recht haben...

Ich habe es aber öfter erlebt, wie von alten Jägern die übriggebliebene Vollmantel-Munition mit der Feile "customisiert" wurde, ohne dass ihnen die Bixn um die Ohren flog.
Damit bin ich bei den Bauernjägern aufgewachsen, heute ist das wohl ziemlich ausgestorben.