Ich verstehe dich, aber der Text schlägt in die stereotypische Kerbe und die Angeschriebenen werden sich nur bestätigt fühlen.
Lass den emotionalen "Diggdatuuur!!!111 Wir sind das Völk!"-Teil weg und bleib sachlich.
Ich verstehe dich, aber der Text schlägt in die stereotypische Kerbe und die Angeschriebenen werden sich nur bestätigt fühlen.
Also schlecht ok formuliere es noch mal um. Danke
Ich möchte dich wirklich nicht beleidigen, darum bitte nicht als Bashing, sondern als konstruktive Kritik auffassen: Wenn ich mich in einen größenwahnsinnigen Politiker hineinversetze und sowas lesen würde, dann würde ich mir denken, dass ich dir ja wirklich helfen muss, weil du verstehst es ja eh nicht. Bitte nicht böse sein. Und zwar weil:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird jedem Staatsbürger, der sich nicht für den Zivildienst entschieden hat, ein vollautomatisches Sturmgewehr in die Hand gedrückt. Diesen Menschen wird ein verantwortungsvoller Umgang damit zugetraut, darüber hinaus sogar im Ernstfall das Land damit zu verteidigen.
Nun traut Herr Mag. Karner auch diesen mündigen Menschen nicht einmal mehr den verantwortungsvollen Umgang mit einem Werkzeug zu, nämlich dem Messer.
Ich habe viele Fragen an Sie:
Wie kann es sein, dass ein praktisch weitreichendes Verwendungsverbot von Alltagswerkzeugen benötigt wird, wenn man im fünftsichersten Land der Welt lebt?
https://www.oecdbetterlifeindex.org/de/ ... ustria-de/
Wieso werden alle mündigen Menschen in einem solchen Land unter Generalverdacht gestellt und müssen unter dem Vorwand der Sicherheit Personen- und Sachdurchsuchungen dulden, sich nötigenfalls sogar freibeweisen?
Welches rechtfertigende Verdachtsmoment kann vorherrschen, damit eine Durchsuchung im Einklang mit dem geplanten Gesetzt steht, wenn doch der Transport im verschlossen Behältnis erlaubt sein soll? Diese Frage stellt sich ganz besonders im Hinblick auf eine Durchsuchung des PKW.
Ich betrachte dieses Vorhaben als unverhältnismäßige Einschränkung meiner Bürgerrechte, das Verwaltungshandeln wird dadurch unvorhersehbar und auch dem Amtsmissbrauch wird Tür und Tor geöffnet.
Es gibt bereits eine zur öffentlich kommunizierten Zweckerreichung geeignete gesetzliche Regelung für begründete Verdachtsmomente, die ein Verbot überflüssig macht:
"§ 40 (2) SPG: Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind außerdem ermächtigt, Menschen zu durchsuchen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, diese stünden mit einem gegen Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum gerichteten gefährlichen Angriff in Zusammenhang und hätten einen Gegenstand bei sich, von dem Gefahr ausgeht."
Ihr Vorhaben lässt mich auch deshalb keinen Zugewinn an Sicherheit erkennen. Vielmehr zeichnet sich ausschließlich eine Einschränkung meiner Rechte als mündiger Österreicher ab.
Seitens der Politik wird behauptet, dass die Bürger mit Macheten und Messern mordend durch die Gassen ziehen. Dies ist schlicht eine unwahre Behauptung. Ich bin strikt gegen eine zweckverfehlende Verbotsgesetzgebung, sowie gegen eine Verschärfung der geltenden Gesetze. Dies auch deshalb, weil die öffentlich kommunizierten Behauptungen von Herr Mag. Karner jeder statistischen Grundlage entbehren.
Für mich entsteht der Eindruck, die Verwaltung wolle zunehmend Macht bei sich konzentrieren, wie es sonst nur in autokratischen Ländern üblich ist. Dies bspw durch die gewollte Überwachung von Messenger-Diensten, nun auch durch die Kriminalisierung von allen Bürgern, einschließlich jener, die vormals den Dienst an der scharfen Waffe verrichteten. Unter dem Deckmantel der Sicherheit.
Wie Sie sicher bemerkt haben, bin ich schockiert, dass die Volksvertreterinnen und Volksvertreter dieses Landes kein Vertrauen in die eigenen Bürgerinnen und Bürger haben und ihnen keinerlei Eigenverantwortungen mehr zutrauen. Wie sonst kann es sein, dass ein derartiges Vorhaben überhaupt zur Debatte steht?
Über eine kurze Stellungnahme Ihrerseits würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
J