Dienstwaffe im Lokal vergessen

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sepp
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Re: Dienstwaffe im Lokal vergessen

Beitrag von sepp »

leonardo hat geschrieben:Das wichtigste ist doch das die Waffe wieder am richtigen Ort ist.....und keinem etwas passiert ist.... :gott:

Die Frage ist doch auch ob das auch wieder in die Statistk der Waffenmissbräuche übernommen wird...?

lg :P
Ganz ehrlich - wie i de Meldung in Ö3 gestern ghört hab wusste ich dass
wir "saure Gurkenzeit" haben weil sonst wird doch so a Schaas gar net gebracht :idea:

lg sepp :aut:
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Thule
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Re: Dienstwaffe im Lokal vergessen

Beitrag von Thule »

ueberschallknall:
§ 42 Abs 2
Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.
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Varminter
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Re: Dienstwaffe im Lokal vergessen

Beitrag von Varminter »

Thule hat geschrieben:ueberschallknall:
§ 42 Abs 2
Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.

Servus,

wie läuft es in der Praxis eigentlich, wenn ein Laie ohne jede Ahnung Kriegsmaterial findet und es brav am Posten abliefert? Wird ihm ein Strick gedreht oder wird das stillschweigend hingenommen?
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Thule
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Re: Dienstwaffe im Lokal vergessen

Beitrag von Thule »

In der Praxis soll es da ja angeblich ganz schön kreative Köpfe geben, dazu kann ich verständlicherweise nichts sagen.
Grundsätzlich muß da schon die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden. Würde aber wenn es wirklich so eine astreine Fundgeschichte von einem unbedarften Laien ist in einer Einstellung enden. Eher Formsache.
Aus meiner Erfahrung ist das aber bislang immer noch so abgelaufen wenn ein Laie wirklich was entdeckt hat, dass die sofort angerufen haben und nicht erst das Teil mit sich herumgezaht haben.
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leonardo
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Re: Dienstwaffe im Lokal vergessen

Beitrag von leonardo »

Thule hat geschrieben:ueberschallknall:
§ 42 Abs 2
Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.

Und wie soll man nachweisen/beweisen das man die verbotenen Waffen erst seit zwei Tagen hat ?

Das würde doch den Illegal Waffenbesitz Tür und Tor öffnen....

Wenn man erwischt wird....Ausrede ich habe die erst seit einen Tag......oder zwei... :rofl:

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Fangschuss
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Re: Dienstwaffe im Lokal vergessen

Beitrag von Fangschuss »

leonardo hat geschrieben:
Thule hat geschrieben:ueberschallknall:
§ 42 Abs 2
Wer Schußwaffen oder verbotene Waffen findet, bei denen es sich nicht um Kriegsmaterial handelt, hat dies unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Tagen, einer Sicherheitsbehörde oder Sicherheitsdienststelle anzuzeigen und ihr den Fund abzuliefern. Der Besitz der gefundenen Waffe ist innerhalb dieser Frist ohne behördliche Bewilligung erlaubt.

Und wie soll man nachweisen/beweisen das man die verbotenen Waffen erst seit zwei Tagen hat ?

Das würde doch den Illegal Waffenbesitz Tür und Tor öffnen....

Wenn man erwischt wird....Ausrede ich habe die erst seit einen Tag......oder zwei... :rofl:

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Den Satz haben sie doch nur eingebaut, um das Abliefern auch legal zu machen. Wenn ich was finde und ich mach mich sofort strafbar, dann finde ich es vermutlich einfach nicht...
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leonardo
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Re: Dienstwaffe im Lokal vergessen

Beitrag von leonardo »

Finde es eine anregende Diskussion.... :p1:

Da wäre dann noch wie verwahrt man eine Waffe ? für zwei Tage um nicht das Waffengesetz an anderer Stelle zu brechen ?

Oder der Transport....das es zu keinen Führen wird ?

Was wenn man auf dem Weg zur Polizei in eine KFZ Kontrolle kommt und .....?

Am besten wäre sicher ein sofortiger Anruf bei der Polizei mit dem Hinweis auf sofortige Abholung ?

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Varminter
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Re: Dienstwaffe im Lokal vergessen

Beitrag von Varminter »

leonardo hat geschrieben:
Am besten wäre sicher ein sofortiger Anruf bei der Polizei mit dem Hinweis auf sofortige Abholung ?

lg Leonardo

So ist es.
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